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Entscheid

RRB Nr. 317/2018

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2016/2017, Kenntnisnahme

4. April 2018Deutsch4 min

Source zh.ch

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2016/2017, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. April 2018

317. Fachstelle für Schulbeurteilung (Jahresbericht 2016/2017)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 48 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG) über- prüft die Fachstelle für Schulbeurteilung mindestens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht. Sie erstattet der Schule und der Schulpflege Bericht. Gemäss § 49 VSG erstat- tet die Fachstelle dem Regierungsrat jährlich einen Gesamtbericht über den Stand der Schulen. Die Gesamtbeurteilung stützt sich auf die Auswer- tung der Einzelschulberichte sowie der Daten aus den schriftlichen Um- fragen. Der vorliegende zehnte Gesamtbericht 2016/2017 bezieht sich auf das erste Jahr des dritten Evaluationszyklus. Der Bildungsrat hat den Ge- samtbericht an seiner Sitzung vom 12. März 2018 zur Kenntnis genommen.

2. Zusammenfassende Ergebnisse Die Fachstelle für Schulbeurteilung hat im Berichtsjahr 2016/2017 91 Re- gelschulen und 16 Sonderschulen evaluiert. Das Evaluationsverfahren mün- det in Kernaussagen sowie Stärken und Schwächen in acht (bei Primarschu- len) bzw. neun (bei Sekundarschulen) verschiedenen Qualitätsbereichen. In jeder Schule wird der Erfüllungsgrad dieser auf dem Zürcher Hand- buch Schulqualität beruhenden Qualitätsansprüche mit den Prädikaten «sehr gut», «gut», «genügend» und «ungenügend» beurteilt. Die nachfol- gende Abbildung zeigt die Beurteilung für alle im Berichtsjahr evaluier- ten Regelschulen. Auch im Schuljahr 2016/2017 ist die Qualität der Zürcher Volksschulen gut. Die Bereiche Schulgemeinschaft, Unterrichtsgestaltung und Zusam- menarbeit mit den Eltern werden in rund 80% der Schulen als «gut» und in fast 4% der Schulen als «sehr gut» beurteilt. Die Schulführung wird in knapp 5% der Schulen als «sehr gut», in gegen 60% der Schulen als «gut» eingeschätzt. Bei lediglich rund 45% der Schulen wird die individuelle Lernbeglei- tung als «gut» bewertet. Bei den sonderpädagogischen Angeboten gilt dies für gut 50% der Schulen. In diesem Bereich weisen jedoch gegen 7% der Schulen eine ungenügende Praxis auf.

Vergleichsweise kritisch fällt die Beurteilung in zwei weiteren Berei- chen aus. In der Qualitätssicherung und -entwicklung wird zwei Dritteln der Schulen lediglich eine genügende, einigen wenigen gar eine ungenü- gende Praxis bestätigt. Ähnliches gilt für den Qualitätsanspruch zur Be- urteilung der Schülerinnen und Schüler, dessen Erfüllungsgrad bei gut 80% der Schulen als «genügend», vereinzelt als «ungenügend» beurteilt wurde.

Qualitätsausprägungen Regelschulen 2016/2017 (n=91) Schulgemeinschaft

Unterrichtsgestaltung

Lernbegleitung

Sonderpädagogische Angebote

Beurteilung

Schulführung

Qualitätssicherung und -entwicklung

Zusammenarbeit mit den Eltern

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% sehr gut gut genügend ungenügend

Im Schuljahr 2016/2017 wurden bei drei Regelschulen und einer Son- derschule wesentliche Qualitätsmängel im Sinne des Volksschulgesetzes festgestellt. Dies wurde im jeweiligen Evaluationsbericht festgehalten und den Schulen mitgeteilt. Diese Schulen haben aufgrund der Empfehlun- gen der Fachstelle für Schulbeurteilung einen Massnahmenplan zur Quali- tätsentwicklung erarbeitet, der durch die Schulbehörde genehmigt wor- den ist. Die Ergebnisse dieser Massnahmen werden im Rahmen der Folge- evaluation beurteilt. Der Beginn in den dritten Evaluationszyklus im Schuljahr 2016/2017 bot erstmals die Gelegenheit, ausgewählte Ergebnisse bei denselben Schulen über drei Evaluationszeitpunkte hinweg zu vergleichen. Bei der Betrach- tung der Ergebnisse fällt auf, dass der Anteil ungenügend erfüllter Quali- tätsansprüche insgesamt rückläufig ist. Bezogen auf die Schulgemeinschaft und die Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine positive Entwicklung zu erkennen, während sich bei Qualitätsbereichen wie beispielsweise der Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulen der Trend zu mehr Ein- stufungen als «gut» oder «sehr gut» bei der Drittevaluation nicht fortge- setzt hat.

Seinen inhaltlichen Schwerpunkt widmet der Gesamtbericht 2016/2017 der Evaluation von Sonderschulen, welche die Fachstelle für Schulbeurtei- lung seit dem Schuljahr 2013/2014 mit einem besonderen Verfahren be- urteilt. Die von 2013/2014 bis 2016/2017 evaluierten 50 Sonderschulen wei- sen insgesamt eine gute Qualität auf. Sie engagieren sich für die Pflege der Schulgemeinschaft und für ein gutes Klima unter den Schülerinnen und Schülern; die Schulen arbeiten intensiv mit den Eltern zusammen. Die sys- tematische Förderung entlang des Förderplanungsprozesses wurde hin- gegen in weniger als der Hälfte der Schulen als «gut» oder «sehr gut» ein- geschätzt. Noch seltener traf die Fachstelle für Schulbeurteilung eine ge- zielte und nachhaltige Schul- und Unterrichtsentwicklung an. Die Fachstelle für Schulbeurteilung meldet die Evaluationsergebnisse den einzelnen Schulen mündlich und schriftlich zurück. Auf System- ebene werden die Erkenntnisse aus einer Berichtsperiode nach der Kennt- nisnahme des Gesamtberichts durch den Regierungsrat mit den Verant- wortlichen der Bildungsdirektion, im Bildungsrat und in der zuständigen bildungsrätlichen Kommission sowie mit Vertretungen der Pädagogischen Hochschule Zürich und von Berufs- und Fachverbänden besprochen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Gesamtbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung über die Eva- luationen des Schuljahres 2016/2017 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli