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Entscheid

RRB Nr. 321/2025

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2023/2024, Kenntnisnahme

26. März 2025Deutsch4 min

Source zh.ch

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2023/2024, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. März 2025

321. Fachstelle für Schulbeurteilung (Jahresbericht 2023/2024)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 48 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) überprüft die Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB) min- destens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht. Sie erstattet der Schule und der Schulpflege Bericht. Gemäss § 49 VSG erstattet die FSB jährlich einen Gesamtbe- richt über den Stand der Schulen. Die Gesamtbeurteilung stützt sich auf die Auswertung der Einzelschulberichte sowie der Daten aus den schrift- lichen Umfragen. Der vorliegende sechzehnte Gesamtbericht 2023/2024 bezieht sich auf das dritte Jahr des Evaluationszyklus 2021–2026. Der Bildungsrat hat den Gesamtbericht an seiner Sitzung vom 3. Februar 2025 zur Kenntnis genommen.

2. Zusammenfassende Ergebnisse Die FSB hat im Berichtsjahr 2023/2024 98 Regelschulen und 15 Son- derschulen evaluiert. Der Gesamtbericht enthält die Kernaussagen der Auswertung der Einzelschulberichte sowie Erläuterungen zu den Kern- aussagen und zur zusammengefassten Bewertung von neun schulspezi- fischen Qualitätsbereichen. In jeder Schule wird der Erfüllungsgrad die- ser anhand der im Zürcher Handbuch Schulqualität formulierten Qua- litätsansprüche entlang der Bewertungsstufen «Exzellente Praxis», «Fort- geschrittene Praxis», «Funktionsfähige Praxis» und «Ungenügende Praxis» beurteilt. Die nachstehende Abbildung zeigt die Beurteilung für alle im Berichtsjahr evaluierten Regelschulen. Im Schuljahr 2023/2024 erhielten die evaluierten Schulen von der FSB grösstenteils positive Rückmeldungen zur Qualität ihrer Arbeit. Im Ver- gleich zum Vorjahr wurde etwas häufiger eine «Exzellente Praxis» attes- tiert. Die grössten Optimierungsmöglichkeiten wurden wie in den Vor- jahren in den Bereichen «Digitalisierung im Unterricht» und «Beurtei- lungspraxis» festgestellt. Die durchschnittlich höchsten Bewertungen finden sich in den Bereichen «Unterrichtsgestaltung» und «Schulgemein- schaft». Der addierte Anteil der Bewertungsstufen «Exzellente Praxis» und «Fortgeschrittene Praxis» beträgt in den Bereichen «Unterrichtsgestal- tung» sowie «Zusammenarbeit mit den Eltern» jeweils über 90%. Der

Bereich «Schulgemeinschaft» verfehlt diesen Wert nur knapp. Lediglich im Bereich «Beurteilungspraxis» beträgt die Summe dieser beiden Be- wertungsstufen weniger als 40% – dies war im Vorjahr noch bei drei Qualitätsbereichen der Fall. Zum ersten Mal seit Beginn des dritten Evaluationszyklus wird die höchste Bewertungsstufe «Exzellente Praxis» in allen Qualitätsberei- chen von mindestens einer Schule erreicht. An 20 Schulen wurde eine Beurteilung auf dieser Stufe vorgenommen – teilweise in mehreren Qualitätsbereichen pro Schule. Eine «Ungenügende Praxis» wurde im Berichtsjahr an zwei Schulen festgestellt.

Bewertung der Qualitätsbereiche (alle Schulen) – Schuljahr 2023/2024 Schulgemeinschaft

Unterrichtsgestaltung

Individuelle Förderung

Beurteilungspraxis

Digitalisierung im Unterricht

Zusammenarbeit im Schulteam

Schulführung

Schul- und Unterrichtsentwicklung

Zusammenarbeit mit den Eltern

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Exzellente Praxis Fortgeschrittene Praxis Funktionsfähige Praxis Ungenügende Praxis Keine Beurteilung

Der inhaltliche Schwerpunkt des Gesamtberichts 2023/2024 liegt auf dem Qualitätsbereich «Digitalisierung im Unterricht». Der Einsatz digitaler Medien im Unterricht und der verantwortungsvolle Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien beschäftigen die Schulen stark. Im Evaluationszyklus 2021–2026 legt der Bildungsrat einen besonderen Fokus auf dieses Thema. Für eine erste Bilanz hat die FSB die Ergebnisse der Schuljahre 2021/2022 bis 2023/2024 ausgewertet. In den drei für den inhaltlichen Schwerpunkt des Gesamtberichts be- trachteten Schuljahren wurde die Digitalisierung im Unterricht in knapp einem Drittel aller Schulen als «Fortgeschrittene Praxis» eingeschätzt. Im weitaus grösseren Teil war die Bewertung kritischer («Funktions- fähige Praxis» [66%], «Ungenügende Praxis» [1%]). Die FSB meldet die Evaluationsergebnisse den einzelnen Schulen mündlich und schriftlich zurück. Auf Systemebene werden die Erkennt- nisse aus einer Berichtsperiode nach der Kenntnisnahme durch den Re- gierungsrat mit Verantwortlichen der Bildungsdirektion sowie mit Ver- tretungen der Pädagogischen Hochschule Zürich und von Berufs- und Fachverbänden vertieft.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Jahresbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung über die Evaluationen des Schuljahres 2023/2024 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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