RRB Nr. 323/2025
Anfrage Wilma Willi, Stadel, David Galeuchet, Bülach, und Judith Stofer, Dübendorf, betreffend Gefährdete Eichenbestände an der Glatt, Beantwortung
26. März 2025Deutsch5 min
Source zh.ch
Anfrage Wilma Willi, Stadel, David Galeuchet, Bülach, und Judith Stofer, Dübendorf, betreffend Gefährdete Eichenbestände an der Glatt, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 10/2025
Sitzung vom 26. März 2025
323. Anfrage (Gefährdete Eichenbestände an der Glatt) Kantonsrätin Wilma Willi, Stadel, Kantonsrat David Galeuchet, Bülach, und Kantonsrätin Judith Stofer, Dübendorf, haben am 13. Januar 2025 folgende Anfrage eingereicht: Im Rahmen der Pistenverlängerung und der damit verbundenen Re- vitalisierungsmassnahmen an der Glatt bei Rümlang sollen demnächst zwischen 18 und 22 Eichen gefällt werden. Das ist vergleichbar mit der Anzahl Eichen in der möglichen Rodungsfläche in der Chalberhau. Die Bäume, die gefällt werden sollen, verbinden die grossen Eichenflächen: Gstöck, TCS-Piste und das Gebiet um das Tanklager Rümlang. Für diese genannten Flächen will der Kanton eine Eichenschutzverordnung verfügen. Eine Anzahl der betroffenen Bäume steht auf kantonalen Grundstücken, ganz in der Nähe der Gebiete, die demnächst unter Schutz gestellt werden sollen. Diese Eichen an der Glatt sind zwischen 50 und 100 Jahre alt und haben schon ein gewisses Alter, somit sind sie bereits wertvoll. Sie sind für den Erhalt der Biodiversität, für die Förderung seltener Arten und für die nächsten Generationen bereits heute von grosser Wichtigkeit. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie wird diese Abholzung durch die Fachstelle Naturschutz begrün- det? 2. Wer bewilligte die Abholzung?
3. Wieso wird für die angrenzenden Gebiete im Privatbesitz eine Schutz- verordnung in Aussicht gestellt, und die kantonalen Flächen werden davon ausgenommen?
4. Welche Alternative zur Abholzung dieser Eichen wurde durch den Kanton geprüft?
5. Ist der Kanton gewillt, sein Vorgehen nochmals zu überprüfen?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Wilma Willi, Stadel, David Galeuchet, Bülach, und Judith Stofer, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet:
Die Glatt verlief ursprünglich mäandrierend durch das Klotener Ried, bevor sie vor allem Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts in zwei Etappen begradigt und tiefer gelegt wurde. Heute ist sie östlich des Flughafens als monotoner Kanal mit einer Breite von 30 Metern ausge- bildet, was zu ökologischen Defiziten und teils unzureichendem Hoch- wasserschutz führt. Beim aktuellen Bauvorhaben zur Revitalisierung der Glatt zwischen Opfikon (Tolwäng) und Rümlang (Fromatt) handelt es sich um ein Projekt der Flughafen Zürich AG (FZAG), das 2015–2018 zusammen mit dem Kanton erarbeitet wurde. Dieses steht nicht im di- rekten Zusammenhang mit der Pistenverlängerung, sondern dient der FZAG als Pool für ökologische Ersatzmassnahmen gemäss Art. 18 Abs. 1ter des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Hei- matschutz (NHG, SR 451) für verschiedene Ausbauvorhaben. Die ange- sprochene Fällung der Eichen findet im Zusammenhang mit dem Projekt der FZAG statt, das 2022 im Rahmen einer Plangenehmigung vom Eid- genössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommu- nikation (UVEK) bewilligt wurde. Der Kanton wird bei diesen Verfah- ren lediglich angehört, die umweltrechtliche Beurteilung und die Fest- legung von Ersatzmassnahmen obliegen dem Bund. Zu Frage 1: Die ökologische Aufwertung der Glatt erfordert eine deutliche Ver- breiterung und naturnahe Gestaltung des Gerinnes. Im Rahmen der Projektierung setzte sich der Kanton dafür ein, dass Eichen auf Wald- areal möglichst geschont werden. Der geplante Flussverlauf und der pro- jektierte Radweg wurden deshalb so angepasst, dass ein Grossteil der Eichen, die heute auf Waldareal stehen, erhalten werden können. Zusätz- lich kommen an den Böschungen entlang dem bestehenden Glattlauf mehrere Eichen vor, deren Erhaltung eine Aufweitung des Gerinnes verunmöglichen würde. Diese Eichen wurden vor den Fällarbeiten von einer Spezialistin begutachtet. Sie stellte fest, dass diese Bäume keine besonderen Habitatstrukturen aufweisen (Totholz, Höhlen usw.) und somit für seltene und geschützte Arten keine überdurchschnittliche öko- logische Funktion aufweisen.
Zu Frage 2: Das Projekt «Aufwertung Glatt im Abschnitt Tolwäng bis Fromatt» wurde in einem Plangenehmigungsverfahren vom UVEK bewilligt. Gesuchstellerin und Bauherrin ist die FZAG. Die zur Fällung vorgese- henen Eichen ausserhalb des Waldes stehen grossmehrheitlich auf Kan- tonsland (Gewässerparzelle). Der Kanton als Grundeigentümer unter- stützt das Revitalisierungsprojekt und hat diesem deshalb zugestimmt. Zu Frage 3: Die Waldbestände um das Tanklager in Rümlang waren bereits Gegen- stand der Anfrage KR-Nr. 183/2023 betreffend National geschützte Arten in der Chalberhau bei Rümlang. In der Beantwortung ist ausgeführt, dass das zugehörige biologische Gutachten zum Schluss kommt, dass in diesem Gebiet schützenswerte Biotope gemäss Art. 14 Abs. 3 der Ver- ordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (SR 451.1) bestehen, insbesondere aufgrund der nachgewiesenen und potenziell zu erwartenden Vorkommen einer grossen Zahl von wertge- benden Arten, darunter zahlreiche Arten der Roten Listen. Am lang- fristigen Erhalt dieser Waldbestände besteht ein hohes öffentliches In- teresse. Die nationale und die kantonale Gesetzgebung geben deshalb vor, dass solche Lebensräume öffentlich-rechtlich mit Schutzzonen zu sichern sind. Auch ökologische Ersatzmassnahmen gemäss Art. 18 Abs. 1ter NHG bedürfen einer langfristigen Sicherung. Schutzzonen im Sinne von Art. 17 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raum- planung (SR 700) sind dazu ein geeignetes Instrument. Zu Fragen 4 und 5: Beim vorliegenden Projekt handelt es sich wie erwähnt um ein Pro- jekt der FZAG, dass der Umsetzung eines ökologischen Ersatzmass- nahmenpools zur Kompensation von Auswirkungen verschiedener Aus- bauvorhaben der FZAG auf schutzwürdige Lebensräume dient. Das Bauvorhaben wurde vom Bund bewilligt; der Kanton wurde in diesen Verfahren lediglich angehört. Die FZAG hat das Projekt unter Beizug der kantonalen Fachstellen so ausgestaltet, dass möglichst wenige Eichen betroffen sind. Von elf Eichen im Waldareal müssen nur zwei kleine Bäume gefällt werden. Vor den geplanten Fällarbeiten im Januar 2025 wurde das Projekt nochmals überprüft und optimiert. Von 24 Eichen ausserhalb des Waldareals kön- nen 4 sicher und 5 weitere möglicherweise geschont werden. 17 Eichen können projektbedingt nicht erhalten werden, aber das Holz wird für ökologische Massnahmen (Gewässerstrukturen und Totholz-Pyramiden) genutzt. Weitere Holzereiarbeiten sind im kommenden Winter geplant,
wobei erneut geprüft wird, ob zusätzliche Bäume geschont werden kön- nen. Damit wird den beiden Interessen der ökologischen Aufwertung der Glatt bzw. dem Erhalt von potenziell künftig ökologisch wertvollen Eichen angemessen Rechnung getragen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli