RRB Nr. 327/2012
Jugendhilfekommission, Amtsdauer 2011-2015, Wahl
28. März 2012Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. März 2012
327. Jugendhilfekommission (Wahl)
Erwägungen
Der Regierungsrat hat am 7. Dezember 2011 das Kinder- und Jugend- hilfegesetz vom 14. März 2011 (KJHG, LS 852.1) – mit Ausnahme der Bestimmungen über die Alimentenhilfe und die Kleinkinderbetreu- ungsbeitrage – auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Zugleich hat er die Kinder- und Jugendhilfeverordnung (KJHV, LS 852.11) erlassen, die ebenfalls am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist (RRB Nr. 1496/2011). Gemäss § 13 Abs. 1 KJHG berät eine aus neun bis elf Mitgliedern be- stehende Jugendhilfekommission die Direktion, stellt Antrag zu den Stellenplänen der Kinder- und Jugendhilfe und nimmt Stellung zu Fra- gen der Bedarfsplanung, der Angebotsentwicklung sowie zu weiteren Fragen von übergeordneter Bedeutung aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Der Regierungsrat wählt als Mitglieder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden sowie Persönlichkeiten aus den Bereichen Sozialwesen, Bildung und Wissenschaft. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, sie be- ginnt jeweils am 1. Juli und endet am 30. Juni des Wahljahres von Kan- tons- und Regierungsrat. Der Kantonsrat genehmigt die Wahl der Kom- mission. Wiederwahl ist zwei Mal möglich (§ 13 Abs. 2 KJHG). § 5 KJHV legt Einzelheiten bezüglich Konstituierung und Adminis- tration der Jugendhilfekommission fest. Danach bestimmt der Regie- rungsrat die Präsidentin oder den Präsidenten. Die Entschädigung der Kommission richtet sich nach § 55 der Vollzugsverordnung zum Per- sonalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO, LS 177.111). Gestützt auf § 5 des Gesetzes über die Jugendhilfe vom 14. Juni 1981 (JHG, LS 852.1), wählte der Regierungsrat am 6. Juli 2011 die Mitglieder der Bezirksjugendkommissionen und regionalen Jugendkommissionen für die Amtsdauer 2011–2015 bzw. bis zum Inkrafttreten des KJHG (RRB Nr. 855/2011). Mit Inkrafttreten des KJHG am 1. Januar 2012 wurden die Bezirksjugendkommissionen und regionalen Jugendkommis- sionen aufgehoben. Sie werden durch die neue Jugendhilfekommission abgelöst. Die gewählten Mitglieder der früheren Bezirksjugendkom- missionen und regionalen Jugendkommissionen sind unter Verdankung der geleisteten Dienste noch formal zu entlassen. Die früheren Jugendkommissionen der Bezirke und Versuchsregio- nen wurden 2011 aufgefordert, Wahlvorschläge für die Vertretung der Gemeinden einzureichen. Weiter wurden die Städte Zürich und Winter-
thur sowie die Vereinigung der Schulpsychologinnen und -psychologen (VSKZ) und die Zürcher Ärzte für Kinder und Jugendliche (ZAKJ) ge- beten, Vertretungen vorzuschlagen. Dazu kommen Vertretungen aus den Bereichen Sozialwesen, Bildung und Wissenschaft. Dabei wurde darauf geachtet, dass verschiedene der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe benachbarte Praxisfelder in der Kommission vertreten sind.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Präsidentin der Jugendhilfekommission wird für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 gewählt: Karin Maeder-Zuberbühler, geboren 1965, Kindergärtnerin, Kantons- rätin, Kehrwiesenstrasse 15, 8630 Rüti.
II. Als weitere Mitglieder der Jugendhilfekommission werden für den Rest der Amtsdauer 2011–2015 gewählt: Gian Bischoff, Dr. med., geboren 1972, Kinderarzt, Kinderpraxis Alt- stetten, Hohlstrasse 473, 8048 Zürich; Ruth Etienne Klemm, Dr. phil., geboren 1954, Schulpsychologin/Psy- chotherapeutin FSP, Schulpsychologischer Dienst Stadt Zürich, Düben- dorfstrasse 5, 8051 Zürich; Thomas Gabriel, Prof. Dr. phil., geboren 1964, Leiter Forschung und Entwicklung, ZHAW Soziale Arbeit, Auenstrasse 4, 8600 Dübendorf; Nicolas Galladé, geboren 1975, Stadtrat, Vorsteher Departement Sozia- les Stadt Winterthur, Lagerhausstrasse 6, 8402 Winterthur; Kurt Huwiler, Dr. phil, geboren 1955, Leiter Angebotsentwicklung und Qualitätssicherung, Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime, Obst- gartensteig 4, 8006 Zürich; Marcel Riesen-Kupper, lic. iur., geboren 1959, Leitender Oberjugend- anwalt, Oberjugendanwaltschaft, Tösstalstrasse 163, 8400 Winterthur; Mirjam Schlup Villaverde, geboren 1970, Direktorin Soziale Dienste, Sozialdepartement Stadt Zürich, Werdstrasse 75, Postfach, 8036 Zürich; Jürg Walser, geboren 1958, Kaufmann, Gemeindepräsident, Seewadel- strasse 21, 8444 Henggart; Edith Weber-Hollenweger, geboren 1944, Kauffrau, a. Gemeinderätin, Im Seewadel 36, 8105 Regensdorf; Esther Wyss-Tödtli, geboren 1954, eidg. dipl. Betriebsausbilderin/Ge- schäftsführerin, Gemeinderätin, Learny AG, Ausbildungszentrum, Heim- strasse 46, 8953 Dietikon.
III. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
IV. Die mit RRB Nr. 855/2011 vom 6. Juli 2011 gewählten Mitglieder der Bezirksjugendkommissionen und regionalen Jugendkommissionen werden unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen.
V. Mitteilung an die Gewählten, die früheren Mitglieder der Bezirks- jugendkommissionen und regionalen Jugendkommissionen sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi