RRB Nr. 328/2016
Rotationsgewinne 2015, Berichterstattung
13. April 2016Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. April 2016
328. Berichterstattung Rotationsgewinne 2015
Erwägungen
1. Ausgangslage und Auftrag Rotationsgewinne entstehen, wenn Funktionen durch Mitarbeitende besetzt werden, deren Lohnniveau tiefer ist als das der Vorgängerinnen oder Vorgänger. Mit der Berichterstattung Rotationsgewinne 2005–2007 (vgl. RRB Nr. 1294/2008) wurde die Methodik zur Berechnung der Rota- tionsgewinne festgelegt. Von 2005 bis 2014 schwankten die Rotations- gewinne der Direktionen zwischen 0,3% und 1,4% der Lohnsumme. Die Höhe der Verwendung der Rotationsgewinne in der Finanzpla- nung des Kantons wird jeweils in den Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan und zum Budget festgelegt.
2. Ergebnisse Rotationsgewinne 2015 pro Direktion und Personalgruppe Rotationsgewinne werden massgeblich von der Lohndifferenz zwischen den ein- und austretenden Mitarbeitenden und der Anzahl bzw. dem gesamten Beschäftigungsgrad der ein- und austretenden Mitarbeiten- den beeinflusst. Beide Einflussgrössen sollen aus personalpolitischen Überlegungen nicht gesteuert werden, was bedeutet, dass bei den Rota- tionsgewinnen eine Zielgrösse weder festzulegen noch anzustreben ist. Die Rotationsgewinne werden auf der Grundlage des Personalbestandes der Direktionen gemäss der Personal- und Lohnstatistik des jeweiligen Berichtsjahres berechnet. Ausgenommen sind die Staatskanzlei, die Rechtspflege, die Behörden sowie die selbstständigen Anstalten. Bei den Rotationsgewinnen werden zudem Anstellungen im Stunden- lohn nicht berücksichtigt, da diese in der Regel variabler sind und die Zuordnung zu einer bestimmten Funktion nicht zwingend beim folgen- den Anstellungsverhältnis gültig bleibt. Darüber hinaus werden Aus- bildungsfunktionen, Magistratsfunktionen und Kommissionsmitglieder nicht berücksichtigt, die in der Personalstatistik unter der Rubrik «Übrige» ausgewiesen werden. Grundlage der Berechnung der Rota- tionsgewinne sind die Grundlöhne ohne Zulagen wie Kinderzulagen, Schichtzulagen oder Dienstaltersgeschenke. Die Rotationsgewinne wer- den pro Direktion ausgewiesen. Zudem werden die Rotationsgewinne einerseits nach den Lehrpersonen (in der Bildungsdirektion) und an- derseits nach dem Verwaltungspersonal gemäss Personalverordnung (kurz: Verwaltungspersonal) ausgewertet.
Tabelle 1: Rotationsgewinne 2015 pro Direktion Direktion Lohnsumme 2015 Rotationsgewinn 2015 Rotationsgewinn 2015 (Grundlohn) in Tausend Franken in % der Lohnsumme in Tausend Franken Direktion der Justiz und des Innern 179 511 881 0,5 Sicherheitsdirektion 389 306 3 123 0,8 Finanzdirektion 101 108 176 0,2 Volkswirtschaftsdirektion (inkl. ALK, ZVV) 80 010 471 0,6 Gesundheitsdirektion 222 331 1 022 0,5 Bildungsdirektion 1 694 790 15 961 0,9 Baudirektion 154 990 534 0,3 Total Direktionen 2 822 046 22 168 0,8
Tabelle 2: Rotationsgewinne 2015 pro Personalgruppe Direktion Lohnsumme 2015 Rotationsgewinn 2015 Rotationsgewinn 2015 (Grundlohn) in Tausend Franken in % der Lohnsumme in Tausend Franken Lehrpersonen (Bildungsdirektion) 1 543 467 15 352 1,0 Verwaltungspersonal 1 278 579 6 816 0,5 Total Direktionen 2 822 046 22 168 0,8
3. Beurteilung der Rotationsgewinne 2015 betragen die Rotationsgewinne aller Direktionen insgesamt 0,8% der Lohnsumme und liegen, je nach Direktion, zwischen 0,2% und 0,9%. Wie in den Vorjahren ist der prozentuale Anteil der Rotationsgewinne in der Bildungsdirektion bzw. bei den Lehrpersonen 2015 höher als beim Verwaltungspersonal. Die Lehrpersonen verweilen tendenziell länger in ihrer Funktion als das Verwaltungspersonal, da ein Funktions- wechsel in der Regel mit einem Berufswechsel verbunden ist. Ausser- dem ist die Einstufung bei Anstellungen von Lehrpersonen stark regle- mentiert, sodass bei Neuanstellungen im Lohnbereich kein Spielraum besteht, um auf Veränderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Das neue Lohnsystem der Lehrpersonen, das mit der Teilrevision des Lohn- systems der Lehrpersonen auf den 1. Januar 2011 umgesetzt wurde (vgl. RRB Nr. 673/2010), sieht zudem Lohnstufen mit zwingenden Lohner- höhungen vor. Diese – gemäss der Lehrpersonalverordnung und der Mittel- und Berufsschullehrerverordnung – automatischen Lohnerhö- hungen werden durch die bei den Lehrpersonen entstandenen Rota- tionsgewinne finanziert.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Berichterstattung zu den Rotationsgewinnen 2015 wird Kenntnis genommen.
II. Mitteilung an die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zü- rich (Peter Reinhard, Präsident VPV, c/o EVP ZH, Josefstrasse 32, 8005 Zürich), die Geschäftsleitung und die Finanzkommission des Kantonsra- tes, die obersten kantonalen Gerichte, die Finanzkontrolle, den Ombuds- mann, den Datenschutzbeauftragten sowie an die Direktionen des Regie- rungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi