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Entscheid

RRB Nr. 33/2015

Legislaturbericht 2011-2015

14. Januar 2015Deutsch1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Januar 2015

33. Legislaturbericht 2011–2015

Erwägungen

Der Regierungsrat zieht in einem Bericht Bilanz über die Legislatur 2011– 2015. Dieser Bericht ist der Öffentlichkeit in einem Separatdruck zu- gänglich zu machen und an einer Medienkonferenz vorzustellen. Das Vorgehen und die Struktur des Berichts wurden mit RRB Nr. 317/2014 festgelegt.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Legislaturbericht 2011–2015 wird verabschiedet.

II. Die Staatskanzlei wird beauftragt, einen Separatdruck des Berich- tes herzustellen.

III. Der Bericht wird an einer Medienkonferenz vorgestellt.

IV. Zustellung des Separatdrucks an den Schweizerischen Bundesrat, die zürcherischen Mitglieder der Bundesversammlung, die Regierungen der eidgenössischen Mitstände, die Mitglieder des Kantonsrates, die Stadt- und Gemeinderäte und die Statthalter.

V. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei, je unter Beilage des Separatdrucks.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi