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Entscheid

RRB Nr. 33/2022

Gemeindewesen, Zweckverband Schwimmbad Rafz-Wil, Auflösung

12. Januar 2022Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Schwimmbad Rafz-Wil, Auflösung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Januar 2022

33. Gemeindewesen (Zweckverband Schwimmbad Rafz-Wil)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Rafz und Wil bildeten unter dem Namen «Schwimmbad Rafz-Wil» seit 1960 einen Zweckverband für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Schwimmbadanlage (RRB Nr. 3831/1960). Die Politischen Gemeinden Rafz und Wil kamen überein, den Zweck- verband aufzulösen und die Zusammenarbeit über einen Anschlussver- trag fortzusetzen. Die Stimmberechtigten der beiden Verbandsgemein- den haben am 26. September 2021 an der Urne die Auf‌lösung des Zweck- verbands Schwimmbad Rafz-Wil beschlossen. Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ein- gelegt wurden. Der Zweckverband Schwimmbad Rafz-Wil wurde auf den 31. Dezember 2021 aufgelöst. Am 1. Januar 2022 ist der Anschluss- vertrag zwischen der Politischen Gemeinde Rafz und der Politischen Ge- meinde Wil über den Betrieb des Freibades Rafz-Wil, wie dieser Ver- trag in Art. 17 selbst festhält, in Kraft getreten.

2. Die Auf‌lösung des Zweckverbands Schwimmbad Rafz-Wil gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Rafz in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz zu richten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auf‌lösung des Zweckverbands Schwimmbad Rafz-Wil auf den 31. Dezember 2021 wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Rafz in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.

III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Rafz, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, und Wil, Dorfstrasse 15a, 8196 Wil, den Bezirks- rat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli