RRB Nr. 331/2016
Kantonsspital Winterthur, Erweiterung und Ersatz Angiographieanlage, bauliche Massnahmen, gebundene Ausgabe
13. April 2016Deutsch4 min
Source zh.ch
Kantonsspital Winterthur, Erweiterung und Ersatz Angiographieanlage, bauliche Massnahmen, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. April 2016
331. Kantonsspital Winterthur (Erweiterung und Ersatz
Erwägungen
Angiographieanlage, bauliche Massnahmen) Das Institut für Radiologie und Nuklearmedizin betreibt im dritten Ober- geschoss des Behandlungstrakts eine Angiographie- und zwei Durch- leuchtungsanlagen. Die Untersuchungszahlen haben stark zugenommen. Von 2013 bis 2014 ist die Zahl der Durchleuchtungen um 8% und die der Angiographien um 22% gestiegen. Die Raumstrukturen entsprechen nicht mehr den betrieblichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten. Die Geräte müssen teilweise ersetzt wer- den. Die Angiographieanlage wurde 2000 beschafft und 2005 technisch nachgerüstet. Sie ist mittlerweile veraltet und muss ersetzt werden. Da- rüber hinaus ist eine der bestehenden Durchleuchtungsanlagen durch eine weitere Angiographieanlage zu ersetzen. Damit die beiden Angio- graphieanlagen von einem Raum aus bedient werden können, ist eine räumliche Neuorganisation der Abteilung erforderlich. 2015 hat das Hochbauamt ein Planerwahlverfahren durchgeführt und die Architekten Stutz, Bolt und Partner, Winterthur, mit der Ausarbei- tung eines Bauprojekts beauftragt. Die beiden Angiographie-Untersu- chungsräume werden künftig, getrennt durch den gemeinsamen Bedie- nungsraum, nebeneinander angeordnet. Der verbleibende Raum für die Durchleuchtung bleibt nahezu unverändert. Die Nebenräume für Ad- ministration, Befundung und Lagerzwecke werden an der Stelle des vor- maligen Durchleuchtungsraums geschaffen. Als Hauptzugang dient ein gemeinsamer Vorraum der Radiologie und angrenzenden Kardiologie, der zulasten eines Nebenraumes der Kardiologie leicht vergrössert wird und neu über vier Wartepositionen für Patientenbetten und eine Um- kleidekabine für ambulante Patientinnen und Patienten verfügt. Dane- ben besteht ein weiterer Zugang für die Durchleuchtung. Im dazugehö- rigen Korridor wird eine weitere Umkleidekabine mit direktem Zugang zum Durchleuchtungsraum geschaffen. Mit diesen Massnahmen wird der bisher mangelnde Schutz der Privatsphäre der Patientinnen und Patien- ten deutlich verbessert.
Die Kosten der baulichen Massnahmen betragen gemäss dem Kosten- voranschlag der Architekten vom 15. Januar 2016 Fr. 1 800 000 (Kosten- stand 1. April 2015, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zu- sammen: in Franken Vorbereitung 103 000 Gebäude 1 482 000 Baunebenkosten 36 000 Reserve 163 000 Ausstattung 16 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 1 800 000 Für den Ersatz und die Erweiterung der Angiographie-Anlage fallen weitere Gerätekosten von Fr. 1 900 000 an. Diese Kosten gehen direkt zu- lasten des Kantonsspitals Winterthur. Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalk. Zinsen Abschreibung Abschreibung (1,5%) nach IPSAS/H+ Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 3,7% 66 300 500 3% 2 000 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 1,6% 29 400 200 3% 900 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 54,5% 981 000 7 400 3% 29 400 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 40,2% 723 300 5 400 5% 36 200 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 1 800 000 13 500 68 500 Total 1 800 000 82 000 Für den Betrieb der Angiographieanlage wird nach den Umbauten mit einem ausgeglichenen Betriebsergebnis gerechnet. Die Kapitalfolgekos- ten sowie die betrieblichen und personellen Aufwendungen können da- mit aus den Betriebserträgen refinanziert werden. Die Abwicklung des Projekts erfolgt gemäss Standardprozess der Im- mobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 88/2016 ge- nehmigt. Für das Vorhaben ist gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantonsspital Winterthur (KSWG) eine Ausgabe von Fr. 1800000 zu bewilligen. Es han- delt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG um eine gebundene Ausgabe zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6350.5041, Erneuerungsunterhalt
Hochbau. Das Vorhaben ist im Budget 2016 und im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan (KEF) 2016–2019 nicht enthalten. Zur Bereit- stellung der entsprechenden Mittel werden andere im KEF 2016–2019 enthaltene Projekte der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutver- sorgung und Rehabilitation, entsprechend verschoben oder gekürzt. Die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen, welche die Bau- ausführung betreffen, richtet sich nach § 34 der Finanzcontrollingverord- nung (FCV).
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt «Erweiterung und Ersatz Angiographieanlage, bau- liche Massnahmen» des Kantonsspitals Winterthur wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1800000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, be- willigt.
II. Dieser Beitrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2015)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi