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Entscheid

RRB Nr. 332/2026

Statistisches Amt, Stellenplan

25. März 2026Deutsch9 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2026

332. Statistisches Amt (Stellenplan, gebundene Ausgaben)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Statistik und Datenbewirtschaftung im Kanton Zürich hat sich im Zuge der digitalen Transformation grundlegend gewandelt. Der Be- darf an qualitativ hochwertigen Datengrundlagen und statistischen Ana- lysen für evidenzbasierte Entscheidungen ist in den letzten Jahren er- heblich gestiegen. Aufbereitete, geprüfte und regelmässig aktualisierte Datengrundlagen sind die Basis für Analysen, Anwendungen Künstli- cher Intelligenz, Prognosen und Szenarien. Sie dienen der Planung und der Wirkungsmessung von Verwaltungshandeln und politischen Ent- scheiden und sind für eine effektive und effiziente Verwaltung unerläss- lich. Die koordinierte Datenbewirtschaftung ist eine zentrale Voraus- setzung für die digitale Transformation. Daten sollen als strategische Ressource genutzt werden, um die Verwaltungstätigkeit zu vereinfachen, die Steuerung zu verbessern und Innovationen zu fördern (vgl. dazu die Massnahme RRZ 10d «Daten als Ressource nutzen und das Prinzip der Einmalerfassung datenschutzkonform umsetzen» zur Umsetzung des Legislaturziels 10, Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027, RRB Nrn. 871/2023 und 1362/2021). Das Statistische Amt nimmt hier- bei eine zentrale Rolle ein. Die Aufgaben des Statistischen Amtes haben sich in der Folge stark gewandelt und erweitert. Mit der vom Regierungs- rat am 25. März 2026 erlassenen Verordnung über das Amt für Statistik und Daten (VASD) wurden dem Amt Aufgaben im Bereich der Daten- wissenschaften, der Datenbewirtschaftung und der Datengovernance, von Befragungen sowie der politischen Teilhabe übertragen (vgl. RRB Nr. 331/2026).

2. Aufgabenportfolio Die VASD formalisiert die Weiterentwicklung des Amtes auf recht- licher Ebene und macht sie gegen aussen sichtbar. Neben der rechtlichen Formalisierung der Rolle des Amtes als Querschnittsamt für Daten (RRB Nr. 635/2025) wird mit der Verordnung die Koordination der öf- fentlichen Statistik gestärkt, die Förderung der politischen Teilhabe verstetigt und die Aufgaben des Amtes bei Befragungen auf das heu- tige Umfeld angepasst. Die daraus resultierenden neuen Aufgaben werden im Folgenden näher beschrieben.

2.1 Koordination der öffentlichen Statistik Im Bereich der öffentlichen Statistik werden die Koordination und engere Zusammenarbeit der kantonalen Statistikproduzenten konkre- tisiert, die im Statistikgesetz (LS 431.1) angelegt sind (§ 2 Abs. 1 VASD). Davon profitieren die Nutzenden statistischer Informationen inner- und ausserhalb der Verwaltung. Bei der Entwicklung gemeinsamer statisti- scher Produkte können die Bedürfnisse verschiedener kantonaler Stel- len besser berücksichtigt werden. Die Publikation statistischer Informa- tionen kann nutzendenorientiert und themenübergreifend erfolgen. Zur Planung und Koordination der statistischen Tätigkeiten im Kanton soll ein Statistikausschuss eingesetzt werden, der vom Amt geleitet wird (§ 3 VASD). Die Erfüllung dieser Koordinationsaufgaben mit den anderen kantonalen Statistikproduzentinnen, aber auch im föderalen System er- höht die Qualität statistischer Grundlagen und Produkte im ganzen Kanton.

2.2 Förderung der politischen Teilhabe Die Legislaturziele des Regierungsrates der laufenden (RRB Nr. 871/ 2023) und der letzten Legislatur (RRB Nr. 670/2019) umfassen unter anderem die Förderung der politischen Teilhabe. Für die Umsetzung dieser Aufgabe ist das Statistische Amt zuständig. Der Auftrag wird in § 5 VASD näher ausgeführt. Die Aufgaben in diesem Bereich umfassen die Stärkung der politischen Teilhabe und des Zugangs zu den politi- schen Rechten. Das Amt koordiniert und unterstützt Projekte zur poli- tischen Teilhabe, zur politischen Bildung und zur Inklusion von anderen kantonalen Instanzen (insbesondere den Ämtern der Bildungsdirektion), Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Mit der Erfül- lung dieser Aufgaben stärkt der Kanton das demokratische politische Engagement gemäss Art. 39 der Kantonsverfassung (LS 101). Für die Erfüllung der Aufgaben steht dem Amt ein Budget für Projekte zur Verfügung.

2.3 Kantonsapplikation für Befragungen («Lime Survey») Es besteht ein grosser Bedarf nach einer Applikation, die es erlaubt, professionelle Umfragen für kantonsinterne und externe Teilnehmende zu erstellen, und nach einer Anlaufstelle, die bei methodischen und technischen Fragen bei der Umsetzung von Befragungen unterstützt und befähigt. Um diesen Bedarf zu decken, soll eine Kantonsapplika- tion für Befragungen eingeführt werden. Das Amt übernimmt die fach- liche Applikationsverantwortung gemäss Handbuch IKT-Governance (siehe auch § 6 Abs. 3 VASD) und unterstützt die Nutzenden bei der Anwendung der Applikation mit Schulungen, Dokumentationen und technischer Beratung. Die Kantonsapplikation Befragungen wird Mit-

te 2026 in Betrieb genommen. Als Kompetenzzentrum für Befragungen des Kantons Zürich berät das Amt die kantonalen Verwaltungseinhei- ten zudem bei methodischen Fragen. Dazu gehören unter anderem die präzise Formulierung von Fragen, die Entwicklung eines korrekten Fragebogenaufbaus, sodass die Fragen von den Befragten richtig ver- standen und einfach beantwortet werden können, aber auch die Bestim- mung der notwendigen Stichprobengrösse, sodass nur so viele Personen befragt werden, wie für die Fragestellung notwendig sind.

2.4 Juristische Querschnittsaufgaben im Bereich Datenschutz und Vertragswesen Der stetig steigende Bedarf an Daten für Forschungs- und Planungs- zwecke sowohl innerhalb als auch ausserhalb der öffentlichen Verwal- tung in Verbindung mit der zentralen Rolle als Querschnittsamt im Be- reich Daten führen zu einem erheblichen Mehrbedarf an spezialisiertem juristischem Fachwissen, um sicherzustellen, dass Datenverarbeitungs- und Datenweitergabeprozesse im Einklang mit den geltenden gesetz- lichen Vorgaben erfolgen. Dies umfasst nicht nur die Umsetzung des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4), sondern auch die Beratung zu komplexen Fragen bei Rechtsgrundlagenanalysen, der Datensicherheit und der Vertragsgestaltung im datenbasierten Um- feld.

3. Stellenbedarf Der Stellenplan der Leistungsgruppe Nr. 2231, Statistisches Amt, weist per 1. Januar 2026 insgesamt 44,4 Stellen aus. Für die Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben reichen die bestehenden personellen Mit- tel nicht aus.

3.1 Koordination der öffentlichen Statistik 1,0 Stellen in der Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in LK 20 VVO sind für die Koordination und Kommunikation der öffent- lichen Statistik sowie zur Entwicklung gemeinsamer statistischer Pro- dukte notwendig. Die Stelle stellt die Koordination und den Informa- tionsfluss zwischen Statistikproduzentinnen auf den verschiedenen fö- deralen Ebenen sicher, sorgt für die Weiterentwicklung des fachlichen Austauschs der kantonalen Statistikproduzentinnen und organisiert den Statistikausschuss. Die kantonalen Statistikproduzentinnen können diese zur fachgerechten und effizienten Publikation ihrer Daten nutzen und über den Statistikausschuss die Weiterentwicklung steuern. Das Amt verzichtet in Zukunft auf die interne Verrechnung dieser Leistun- gen an die Statistikproduzentinnen.

Im Stellenplan des Statistischen Amtes bestehen bereits identische Stellen in der Abteilung Data Services. Es handelt sich daher um ordent- liche Stellenaufstockungen, weshalb es keiner weiteren Einreihungs- prüfung bedarf.

3.2 Förderung der politischen Teilhabe 2023 wurden mit Direktionsverfügung 0,8 Stellen vom Generalsekre- tariat zum Amt übertragen und gleichzeitig 0,8 befristete Stellen im Rahmen der Koordinationsstelle Teilhabe geschaffen. Per Januar 2024 wurden weitere 1,6 befristete Stellen in der Koordinationsstelle Teil- habe geschaffen. Die Projekte und die dafür notwendige Grundlagenarbeit der Ko- ordinationsstelle Teilhabe sowie der Fokus auf die faire und transpa- rente Einbindung von KI für eine barrierefreie Teilhabe an politischen Prozessen sollen nach der erfolgreichen Testphase weitergeführt werden. Dafür sollen 1,6 bisher befristete Stellen in der Richtposition Wissen- schaftliche/r Mitarbeiter/in in unbefristete Stellen umgewandelt werden. Die Stellen sind verantwortlich für die Leitung, Koordination und För- derung von Projekten im Bereich Teilhabe und Inklusion sowie diskri- minierungsfreie KI, den Aufbau und die Pflege eines Netzwerks mit Fachstellen in Kanton, Gemeinden, Bund und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Durchführung von Informations- und Sensibilisie- rungsveranstaltungen sowie die Bereitstellung von Wissensgrundlagen in diesem Fachbereich. Die Einreihung der Stellen der Koordinations- stelle Teilhabe in der Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in LK 20 VVO wurden vom Personalamt, Fachstelle Lohn, geprüft und als nachvollziehbar erachtet. Zudem sollen die 0,8 Stellen in der Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in LK 18 in unbefristete Stellen überführt werden. Die Stel- le ist für die Mitarbeit in genannten Projekten, die Kommunikation für den Fachbereich politische Teilhabe innerhalb und ausserhalb des Kan- tons und die organisatorische Planung und Durchführung von Veran- staltungen erforderlich. Die Einreihung der Richtposition Wissenschaft- liche/r Mitarbeiter/in LK 18 VVO wurde 2025 im Rahmen einer Stel- lenumwandlung vom Personalamt, Fachstelle Lohn, überprüft und als nachvollziehbar erachtet.

3.3 Unterstützung bei rechtlichen Fragen Bisher hat das Statistische Amt keine juristische Fachperson im Stel- lenplan und ist für juristische Abklärungen auf Unterstützung des Ge- neralsekretariats der Direktion angewiesen. Häufigkeit und Komplexi- tät solcher Abklärungen nehmen stark zu, ebenso die Spezifität. Sie erfordern besonderes juristisches Fachwissen im Bereich Daten und

Kontextwissen der Datenbewirtschaftung in der öffentlichen Verwal- tung. Deshalb werden im Amt 1,0 Stellen in der Richtposition Juristi- sche/r Sekretär/in mbA LK 21 VVO benötigt. Die Stelle verantwortet den Datenschutz im Amt und führt den Stab des Amtes. Sie übernimmt die Erarbeitung und Koordination von relevantem Fachwissen zu Daten und deren Nutzung innerhalb der Direktion und darüber hinaus. Das Personalamt, Fachstelle Lohn, hat die Einreihung der Stelle ge- prüft und erachtet diese als nachvollziehbar.

4. Mittelbedarf und Finanzierung Für die insgesamt 4,4 unbefristeten Stellen ist mit wiederkehrenden Kosten von rund Fr. 808 000 pro Jahr zu rechnen. Für die Umwandlung der 2,4 darin enthaltenen, bisher befristeten in unbefristete Stellen sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich. Die Berechnung beruht auf dem Grundlohn der Lohnklassen in der Leistungsstufe 15, plus 24,5% Lohn- nebenkosten und Fr. 10 500 pro digitalen Arbeitsplatz. Die Mittel sind in das Budget 2027 aufzunehmen. Die entsprechen- den Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2027–2030 sowie in den Folgejahren in der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt, einzustellen. Für die Durchführung von Projekten zur Förderung der politischen Teilhabe ist ein Betrag von jährlich Fr. 200 000 im Budget 2027 sowie im KEF 2027–2030 in der Leistungs- gruppe Nr. 2223, Statistisches Amt, einzustellen. Gemäss § 7 VASD erfolgt künftig keine Verrechnung von Leistungen der statistischen Grundversorgung und der Querschnittsaufgaben der Datenbewirtschaftung an alle Direktionen mehr. Die entfallenden jähr- lichen Einnahmen von rund Fr. 100 000 führen zu einer Saldoverschlech- terung in der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt. Gleichzeitig ergeben sich bei anderen kantonalen Einheiten Minderaufwände in derselben Höhe. Diese verteilen sich jedoch auf zahlreiche und wech- selnde Ämter und Direktionen, weshalb keine Saldoverschiebung vor- genommen werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Statistischen Amtes werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende unbefristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 1,0 Juristische/r Sekretär/in mbA 21

II. Im Stellenplan des Statistischen Amtes werden mit Wirkung ab 1. Januar 2027 folgende befristete Stellen in unbefristete Stellen über- führt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,6 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 0,8 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 18

III. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli