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Entscheid

RRB Nr. 334/2023

Strassen, Pfungen, 7 Weiacherstrasse, Knoten Wanistrasse, Neubau Kreisel, Bauarbeiten, Vergabe

22. März 2023Deutsch2 min

Source zh.ch

Strassen, Pfungen, 7 Weiacherstrasse, Knoten Wanistrasse, Neubau Kreisel, Bauarbeiten, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. März 2023

334. Strassen (Pfungen, 7 Weiacherstrasse, Knoten Wanistrasse,

Erwägungen

Neubau Kreisel, Vergabe Bauarbeiten) Mit RRB Nr. 193/2020 wurde das Projekt Pfungen, Neubau des Kreisels Wanistrasse, festgesetzt. Dafür wurden gebundene sowie neue Ausgaben von insgesamt Fr. 4 771 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tief- bauamt, bewilligt. Die Bauarbeiten wurden gemeinsam mit der Gemeinde Pfungen aus- geschrieben. Für die Baumeisterarbeiten liegen aufgrund eines offenen Verfahrens sieben Angebote von Fr. 3 810 895.90 bis Fr. 4 509 039.15 vor. Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts VB.2022.00388 vom 21. De- zember 2022 sind die Leistungen an die Kern Strassenbau AG, Bülach, zu vergeben. Zwischen dem Kanton Zürich und der Gemeinde Pfungen ergibt sich folgender Kostenteiler (netto, einschliesslich MWSt): in Franken Kanton Zürich 3 862 166.25 Gemeinde Pfungen 26 503.00 Total 3 888 669.25 Die Vertragssumme von Fr. 3 862 166.25 (Anteil Kanton Zürich) gemäss Angebot vom 23. November 2020 kann sich für Regiearbeiten und Unvor- hergesehenes um rund 15% auf Fr. 4 441 000 erhöhen. Der Betrag ist durch die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 193/2020 gedeckt. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81198 aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Bauarbeiten für den Neubau Kreisel in Pfungen werden gemäss Angebot vom 23. November 2020 zu Fr. 3 862 166.25 (Anteil Kanton Zü- rich) an die Kern Strassenbau AG, Bülach, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 4 441 000 erhöhen.

II. Der Betrag geht anteilmässig zulasten der Erfolgs- und Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli