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Entscheid

RRB Nr. 337/2026

Kantonspolizei, Stellenplan

25. März 2026Deutsch3 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. März 2026

337. Kantonspolizei, Stellenplan

A. Ausgangslage Der Flughafen Zürich ist die grösste Luftverkehrsdrehscheibe der Schweiz und stellt für die internationale Erreichbarkeit eine Schlüssel- infrastruktur dar. Der Flughafen Zürich ist deshalb von sehr grosser verkehrs- und volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Kanton Zürich. Die Flughafenpolizei liefert einen wesentlichen und unerlässlichen Bei- trag, damit das System Flughafen sicher, zuverlässig und effizient be- trieben werden kann. Personalengpässe bei den zentralen Stellen haben unmittelbare Auswirkungen auf das Gesamtsystem, weshalb für das reibungslose Funktionieren des Flughafenbetriebs ein adäquater Per- sonalbestand der Flughafenpolizei notwendig ist. Das erfolgreiche Wir- ken des Flughafens hat auch direkt Auswirkungen auf die Staatskasse. So flossen aufgrund der Beteiligung des Kantons Zürich an der Flug- hafen Zürich AG mit Ausnahme der Phase der Coronapandemie regel- mässig Dividenden bzw. Sonderdividenden in zweistelliger Millionen- höhe in die Staatskasse ein. Die Kantonspolizei ist zuständig für die hoheitliche Aufgabe der Grenzkontrolle am Flughafen. Mit der Assoziierung an Schengen hat sich die Schweiz der engeren Kooperation der Grenzverwaltungsorgane verpflichtet. Gestützt auf Art. 7 und 9 des Ausländer- und Integra- tionsgesetzes (SR 142.20) sowie § 16 des Polizeiorganisationsgesetzes (LS 551.1) ist die Kantonspolizei an der Schengen-Aussengrenze am Flughafen Zürich für die Durchführung der Grenzkontrollen zuständig. Per Oktober 2024 wurde in allen Schengen-Staaten das Entry-Exit-Sys- tem eingeführt. Mit RRB Nr. 233/2024 wurde der Bestand letztmals angepasst, um die mit dem mittlerweile eingeführten Entry-Exit-System einhergehenden Aufwandssteigerungen abzudecken. Im Folgejahr der Stellenschaffung ist das Passagieraufkommen am Flughafen Zürich um knapp 4,5% gewachsen und 2026 wird von einem zukünftigen Zuwachs von 2–3% ausgegangen. Ausgehend vom heutigen Personalbestand von 158 Vollzeitstellen ergibt sich ein Bedarf von zu- sätzlichen zehn Stellen. Um diesen Anstieg bewältigen zu können, ist die Kantonspolizei auf die Anpassung des Personalbestands an die Zunahme der Zahl der Flugpassagierinnen und -passagiere angewiesen. Entsprechend sind für die Grenzkontrolle der Flughafenpolizei zusätzlich 10,0 Stellen in der

Richtposition Sicherheitsassistent/in, Lohnklasse 13, zu schaffen. Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich um ordentliche Stellen­ aufstockungen, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf.

B. Ausgaben und Finanzierung Die Aufwendungen für die zusätzlichen Stellen betragen für das Jahr 2026 anteilmässig rund Fr. 622 000 und können im Budget 2026 verfüg- bar gemacht werden. Dieser Betrag wird der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Ab 2027 betragen die Aufwendungen jährlich rund Fr. 1 244 000. Sie sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 neu einzustellen.

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan der Kantonspolizei werden mit Wirkung ab 1. Juli 2026 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 10,0 Sicherheitsassistent/in 13

II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli