RRB Nr. 340/2009
Kulturförderung, Auszeichnungen des Regierungsrates
4. März 2009Deutsch5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2009
340. Kulturförderung (Auszeichnungen des Regierungsrates)
Erwägungen
Das Kulturförderungsleitbild des Kantons Zürich dient der Fachstelle Kultur, der Kulturförderungskommission und der Direktion der Justiz und des Innern als Positionspapier für ihre Arbeit. Gleichzeitig steckt es den Rahmen ab, in dem er seine kulturpolitischen Entscheidungen trifft. Bei seiner Genehmigung durch den Regierungsrat im Jahre 2002 wurde darin festgehalten, dass der Kanton Zürich seine Kulturförderung periodisch infrage stellt und alternative Förderungsmöglichkeiten prüft. Dieser Aufgabe folgend, hat die Kulturförderungskommission im ver- gangenen Jahr die Überarbeitung des Förderbereichs kulturelle Aus- zeichnungen des Regierungsrates vorgenommen, da das organisch ge- wachsene Gefüge von Auszeichnungen durch den Regierungsrat eine ungünstige Gewichtung der Kunstsparten zeitigte. Die getroffene Aus- legeordnung bestätigte zudem, dass nicht alle Kunstsparten mit Aus- zeichnungen durch den Regierungsrat gefördert werden und die Ent- scheidungsfindung auf ungleichen Wegen erfolgt. Von der Bereinigung dieser Mängel verspricht sich die Kulturkommission eine verbesserte Präsentation der kantonalen Kulturförderung in der Öffentlichkeit. Sie hat nach verschiedenen Beratungen entschieden, dem Regierungsrat die folgende Vergaberegelung für seine Auszeichnungen im Bereich Kulturförderung zur Genehmigung zu unterbreiten. Kulturpreis Der mit Fr. 50 000 dotierte Kulturpreis tritt an die Stelle des seit 1998 fünfmal verliehenen Kunstpreises in Höhe von Fr. 40 000, der die seit Mitte des 19. Jahrhunderts verliehenen Ehrengaben des Regierungsrates im Bereich Bildende Kunst abgelöst hatte. Der Kulturpreis zeichnet Persönlichkeiten oder kulturelle Initiativen, die sich in besonderem Masse für das kulturelle Leben im Kanton Zürich verdient gemacht haben, aus. Er soll alle Bereiche des kulturellen und künstlerischen Schaffens sowie auch die Kulturvermittlung einbeziehen. Die Empfehlung an den Regierungsrat berücksichtigt die Vielfalt der schöpferischen Möglichkeiten von Kunstschaffenden und Vermittlern, verzichtet aber auf einen festgelegten Vergaberhythmus für Kunstspar- ten, weil somit auch aktuelle Gegebenheiten der zürcherischen Kultur- landschaft berücksichtigt werden können. Die Kulturförderungskommission befürwortet in Absprache mit der Fachstelle Kultur den Verzicht auf eine spezifische Auszeichnung im Bereich Bildende Kunst, da dieser über drei Förderinstrumente, nämlich Projektbeiträge, Werkbeiträge und Ankäufe für die kantonale Kunst- sammlung, bereits gut ausgestattet ist.
Förderpreis In der Kulturförderungskommission sind die Sparten Tanz, Theater und Musik in einer Arbeitsgruppe zusammengefasst. Diese kann dem Re- gierungsrat lediglich im Bereich Musik eine Auszeichnung empfehlen, nämlich die Erteilung eines Kompositionsauftrages. Der mit Fr. 25 000 dotierte Preis wurde mangels Finanzierungshilfe für die mit einer Urauf- führung verbundenen Folgekosten für Orchesterhonorare usw. zuse- hends zu einem Werkjahrbeitrag. Diese Einschränkung spiegelt sich in der Vergabepraxis der letzten Jahre, sind doch die Ausgezeichneten meist Schöpferinnen und Schöpfer von musikalischen Werken, die mit geringem Personalaufwand verwirklicht werden können. Um eine ausgewogene Berücksichtigung der Kultursparten Tanz, Theater und Musik gewährleisten zu können, empfiehlt die Kultur- förderungskommission, anstelle des Kompositionsauftrages einen mit Fr. 40 000 ausgestatteten Förderpreis für die Bereiche Musik, Tanz und Theater zu verleihen. Er ist als zukunftsgerichtetes Förderinstrument einzusetzen für Personen oder Gruppen, deren qualitativ hochstehendes Entwicklungspotenzial dank ihrer bisher erbrachten kulturellen und künstlerischen Leistungen absehbar ist. Literarische Auszeichnungen Im Bereich Literatur drängt sich keine Änderung der Vergabepraxis auf. Die Arbeitsgruppe Literatur der Kulturförderungskommission prüft jährlich literarische Neuerscheinungen sowie Übersetzungsarbeiten mit grossem Bezug zu Zürich und unterbreitet dem Regierungsrat seine Wahl zur Genehmigung. Goldene Ehrenmedaille für kulturelle Verdienste Die Kulturförderungskommission empfiehlt auch hier die Beibehal- tung der nunmehr bewährten Vergaberegelung. Die goldene Ehren- medaille für kulturelle Verdienste wird auf ihre oder eine Empfehlung des Regierungsrates hin einer Zürcher Persönlichkeit in Anerkennung ihres kulturellen Lebenswerks im Rahmen einer würdig gestalteten Feier verliehen. Nikolaus-Harnoncourt-Preis Aus Anlass des 70. Geburtstages von Nikolaus Harnoncourt im Jahr 2000 hat die Direktion der Justiz und des Innern im Einvernehmen mit dem Regierungsrat entschieden, dass der Kanton in Würdigung und Anerkennung dessen grosser Verdienste um die Zürcher Oper und das Musikleben einen Preis stiftet. Der Nikolaus-Harnoncourt-Preis soll den Nachwuchs fördern und eine künstlerische oder wissenschaftliche Arbeit auszeichnen, die aussergewöhnlich in Bezug auf die historische Aufführungspraxis ist. Der mit Fr. 20 000 dotierte Preis wird etwa alle
zwei Jahre an eine von Nikolaus Harnoncourt gewählte Musikerpersön- lichkeit vergeben. Die Vergaberegeln für diesen Preis haben sich eben- falls gut eingespielt, weshalb aus Sicht der Fachstelle Kultur keine An- passungen angebracht sind. Der Kulturpreis, der Förderpreis, die goldene Ehrenmedaille und die literarischen Auszeichnungen werden vom Regierungsrat auf Empfeh- lung der Kulturförderungskommission vergeben (§ 4 Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens, § 2 Kulturförderungsverordnung). Der Nikolaus-Harnoncourt-Preis wird aufgrund der Wahl von Nikolaus Harnoncourt mittels Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern verliehen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Kanton Zürich vergibt ab 2009 folgende kulturelle Auszeich- nungen: Kulturpreis, Förderpreis, literarische Auszeichnungen, die gol- dene Ehrenmedaille für kulturelle Verdienste und den Nikolaus-Har- noncourt-Preis.
II. Mitteilung an die Mitglieder der Kulturförderungskommission durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern sowie an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi