RRB Nr. 340/2012
Strassen, Zürich, Stauffacherstrasse RVS 30066, Projektgenehmigung
4. April 2012Deutsch3 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Stauffacherstrasse RVS 30066, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. April 2012
340. Strassen (Zürich, Stauffacherstrasse RVS 30066)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 27. Februar 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Stauffacherstrasse, Abschnitt Halte- stelle Stauffacher bis Helvetiaplatz, auf dem Gebiet der Stadt Zürich (Bau Nr. 05 239), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersucht es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhalts- pauschale. Das Projekt sieht vor, den Oberbau der Stauffacherstrasse im Ab- schnitt Haltestelle Stauffacher bis Helvetiaplatz im Zuge von Gleis- erneuerungen der VBZ und Werkleitungsarbeiten zu erneuern. Im Be- reich der westlichen Trottoirüberfahrt St.-Jakob-Strasse wird nur der Belag erneuert. Die Belagserneuerung auf den Gehwegen wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die baulichen Massnahmen erfolgen aus- schliesslich an bestehender Lage. Der Baubeginn ist für Mai 2012 vorgesehen und die Bauarbeiten dauern bis etwa Frühjahr 2013. Mit Begehrensäusserung vom 18. Januar 2012 hat das AFV dem Vor- haben ohne Auflagen zugestimmt. Die Leistungsfähigkeit wird nicht be- einträchtigt, da die Oberfläche des bestehenden Strassenraumes nicht verändert wird. Die Stadt Zürich hat auf eine Mitwirkung der Bevölkerung nach § 13 StrG sowie auf eine Planauflage gemäss §§ 16/17 StrG verzichtet, da mit dem Projekt keine Anpassungen oder Massnahmen mit Auswirkungen auf die Umgebung vorgesehen sind. Die Ausgaben für das Vorhaben wurden mit Stadtratsbeschluss vom 8. Februar 2012 bewilligt. Einer Ge- nehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Stauffacherstrasse, Ab- schnitt Haltestelle Stauffacher bis Helvetiaplatz, betragen Fr. 4 820 000 (inkl. Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Bau- pauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 481 000, diejenigen zulasten der Unterhalts- pauschale auf voraussichtlich rund Fr. 874 000.
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausge- führte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, die von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhalts- pauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belastet werden können.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Stauffacher- strasse, Abschnitt Haltestelle Stauffacher bis Helvetiaplatz, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi