Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 344/2012

Universität Zürich, Gloriastrasse 32, Brandschutzmassnahmen, gebundene Ausgabe

4. April 2012Deutsch4 min

Source zh.ch

Universität Zürich, Gloriastrasse 32, Brandschutzmassnahmen, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. April 2012

344. Universität Zürich, Gloriastrasse 32 (Brandschutzmassnahmen)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Gebäude Gloriastrasse 32 wurde 1911/12 nach Plänen des da- maligen Kantonsbaumeisters Hermann Fietz für die Universität Zürich als Hygiene-Institut erstellt. Zurzeit ist das Institut für Medizinische Mikrobiologie mit Laboratorien für Forschung und Diagnostik im Ge- bäude untergebracht. Die Gebäudehülle ist im Originalzustand erhal- ten. Verschiedene Umbauten und die notwendigen grösseren Nutz- lasten zeigen jedoch die Grenzen der Konstruktion auf. Bei der letzten Gesamtsanierung 1965 wurden zudem die Brandschutzverkleidungen der Deckenuntersicht grösstenteils entfernt und durch ein Decken- system ersetzt, das den heutigen Anforderungen an den Brandschutz nicht mehr genügt. In einem ersten Schritt wurden in Absprache mit der kantonalen Feuerpolizei bis Herbst 2011 technische Verbesserungen vorgenommen sowie ein Evakuationskonzept erarbeitet. Damit das Gebäude weiter- hin – wie geplant bis 2015 – genutzt werden kann, sind gemäss Schrei- ben der kantonalen Feuerpolizei vom 7. Oktober 2011 Sofortmassnah- men zum Brandschutz zu treffen. Diese Arbeiten sind spätestens bis Herbst 2012 abzuschliessen.

B. Brandschutzmassnahmen Die erforderlichen Brandschutzmassnahmen betreffen insbesondere die Brandschutzverkleidungen an den Stahlunterzügen und Ausbes- serungen von Schadstellen an den Betonrippen. Zusätzlich müssen Brandschutzdecken der Feuerwiderstandsklasse V60 angebracht wer- den. Aus technischen und finanziellen Überlegungen werden zudem die alten Einbauleuchten durch kostengünstige Aufbauleuchten ersetzt. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt während des laufenden Insti- tutsbetriebs.

C. Finanzielles Der Kostenvoranschlag des Hochbauamtes für das Bauprojekt be- trägt Fr. 1 400 000 (Baukostenindex 1. April 2011, 140,1 Punkte). Er glie- dert sich wie folgt: Tabelle 1: Baukostenplan Baukostenplan Arbeitsgattung Kosten (BKP) in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 75 000 2 Gebäude 960 000 5 Baunebenkosten 40 000 6 Reserve 175 000 7 Provisorien und Rochaden 150 000 1–7 Total Anlagekosten 1 400 000 Gemäss § 39 Abs. 2 des Universitätsgesetzes stellt der Kanton der Universität die Bauten gegen Verrechnung der Kapitalkosten zur Ver- fügung. Er erstellt die Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Die Anlage- kosten betragen insgesamt Fr. 1 400 000. Dafür ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 400 000 zu bewilligen. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Bildungs- direktion und geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegenschaften). Das Vorhaben ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2012–2015 und im Budget 2012 nicht eingestellt. Der Betrag von Fr. 1 400 000 wird durch Einsparungen inner- halb der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität, ausgeglichen. Tabelle 2: Termine Phase Projektierung Ausführungsplanung Realisierung Termin Anfang 2012 Frühjahr 2012 Sommer 2012

Tabelle 3: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 196 250 14,0% 120 1 635 2 944 4 579 Hochbauten Rohbau 2 31 250 2,2% 40 781 469 1 250 Hochbauten Ausbau 531 250 37,9% 30 17 708 7 969 25 677 Hochbauten Installationen 641 250 45,8% 30 21 375 9 619 30 994 Ausstattung, Mobilien Total 1 400 000 100% 42,8* 41 500 21 000 62 500 * Kostengewichtete Nutzungsdauer

Die Kapitalfolgekosten setzen sich aus den nutzungsdauergewich- teten, kalkulatorischen Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinskosten von 3% jährlich auf dem hälftig gebundenen Kapital zu- sammen. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten aus dem Kredit von Fr. 1 400 000 betragen somit insgesamt Fr. 62 500 pro Jahr. Es ent- stehen keine zusätzlichen personellen oder betrieblichen Folgekosten. Da die Kosten des Vorhabens unter 3 Mio. Franken liegen, leistet der Bund gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. a des Universitätsförderungsgesetzes vom 8. Oktober 1999 keine Investitionsbeiträge.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Brandschutzmassnahmen im Gebäude Gloriastrasse 32, Universität Zürich, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 400 000 zu- lasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Univer- sität (Beiträge und Liegenschaften), bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2011)

III. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi