RRB Nr. 346/2009
Geschäftsbericht 2008, Bildung von Rücklagen und Kreditübertragungen
4. März 2009Deutsch12 min
Source zh.ch
Geschäftsbericht 2008, Bildung von Rücklagen und Kreditübertragungen
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2009
346. Geschäftsbericht 2008, Bildung von Rücklagen und Kreditübertragungen
Erwägungen
1. Bildung von Rücklagen Die Verordnung über das Globalbudget sieht vor, dass Leistungs- gruppen mit einem Globalbudget unter bestimmten Voraussetzungen Rücklagen bilden oder auflösen können. Gemäss § 10 dieser Verord- nung erlässt der Regierungsrat Richtlinien zur Bemessung von Rück- lagen. Die Richtlinien, die der Regierungsrat für die Bemessung von Rücklagen verabschiedet hat (RRB Nrn. 2711/1998, 2026/2000 und 1825/2004), sind mit dem Erlass der Finanzcontrollingverordnung (FCV, RRB Nr. 357/2008) zwar aufgehoben worden, infolge der Über- gangsbestimmung zum Inkraftsetzungsbeschluss des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) gilt das bisherige Finanz- haushaltsrecht des Kantons für die Rechnungslegung 2008 aber bis zur Genehmigung der Rechnung 2008 durch den Kantonsrat (RRB Nr. 395/ 2008). Voraussetzung für die Bildung von Rücklagen ist grundsätzlich eine endogen verursachte Verbesserung des Saldos der Erfolgsrech- nung gegenüber dem Budget 2008. Auch bei einer Verschlechterung des Saldos kann eine Rücklage beantragt werden, wenn der Nachweis er- bracht wird, dass ohne die besonderen endogenen Leistungen des Per- sonals das Rechnungsergebnis noch schlechter ausgefallen wäre. Damit werden gleiche Leistungen des Personals bei absoluten und relativen Verbesserungen gleich behandelt. Die beantragten Rücklagen dürfen 2% der für 2008 budgetierten Lohnsumme der Leistungsgruppe (Total der Konten 3000 Gehälter der Behörden und Richter, 3001 Vergütung an Behörden und Kommissionen, 3010 Gehälter des Verwaltungs- und Betriebspersonals, 3011 Dienstzulagen an Polizeikorps, 3020 Gehälter der Lehrkräfte) nicht übersteigen. Die Leistungsgruppen können nach Genehmigung durch den Kan- tonsrat höchstens 50% der im abgeschlossenen Rechnungsjahr gebilde- ten Rücklagen für Ausschüttungen in Form von Einmalzulagen an das Personal verwenden. Dies ist so auszulegen, dass aus den im Rech- nungsjahr 2008 gebildeten Rücklagen Einmalzulagen an das Personal nur 2009, jedoch nicht später ausgeschüttet werden dürfen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anträge der Direktionen bzw. der Leistungsgruppen für die Bildung von Rücklagen und daneben die Saldo- veränderungen (Differenz zwischen der Rechnung 2008 vor der Bildung
von Rücklagen und dem Budget). Es wurden insgesamt 56 Rücklagen beantragt, davon fünf für Leistungsgruppen mit einer negativen Saldo- abweichung. Diese begründen somit ihren Antrag für Rücklagen mit relativen endogenen Verbesserungen. Keine Leistungsgruppe beantrag- te Rücklagen von mehr als 2% der Lohnsumme. Tabelle 1: Anträge der Direktionen / Leistungsgruppen für Rücklagen (+Verbesserung / –Verschlechterung der Rechnung gegenüber dem Bud- get 2008) Leistungsgruppe Saldoveränderung Antrag vor Rücklagen 1) Rücklagen Fr. Fr. 1000 Regierungsrat und Staatskanzlei +1 753 095 180 000 2201 Generalsekretariat JI +69 073 47 000 2203 Zentrale Dienstleistungen JI +249 557 82 000 2204 Strafverfolgung Erwachsene –24 702 170 820 000 2206 Amt für Justizvollzug +6 804 893 1 400 000 2207 Gemeindeamt +728 827 120 000 2221 Handelsregister +928 620 103 000 2223 Statistisches Amt +667 728 68 000 2224 Staatsarchiv +61 451 60 000 2225 Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen +648 992 46 000 2232 Fachstelle Opferhilfe –1 630 620 14 000 2233 Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen +164 673 13 000 2234 Fachstelle Kultur –1 365 268 16 000 2241 Fachstelle der kantonalen Beauftragten +2 094 4 000 für Integrationsfragen 2251 Bezirksräte +648 508 119 000 2262 Baurekurskommissionen +636 299 80 000 2263 Steuerrekurskommissionen +143 950 40 000 3000 Generalsekretariat, Zentrale Vollzugsaufgaben –597 875 30 000 3200 Strassenverkehrsamt +760 204 500 000 3300 Migrationsamt +1 556 824 180 000 3400 Amt für Militär und Zivilschutz +3 805 757 120 000 3500 Kantonales Sozialamt +55 951 698 70 000 4000 Generalsekretariat FD +475 025 31 000 4100 Finanzverwaltung +868 614 90 000 4300 Amt für Tresorerie +31 779 11 000 4400 Steuern Betriebsteil +3 554 280 650 000 4500 Personalamt +3 942 693 93 000 4700 Drucksachen und Material +705 852 101 000 5000 Generalsekretariat VD +17 489 358 80 000 5200 Amt für Verkehr +33 430 488 48 000 5205 Verkehr und Infrastruktur Strassen (VIS) +185 000 185 000 5300 Wirtschaft und Arbeit +4 027 988 200 000 6000 Steuerung Gesundheitsversorgung +341 015 200 000 6100 Aufsicht und Bewilligungen im Gesundheitswesen +271 504 199 000 6300 Somatische Akutversorgung und Rehabilitation –26 092 869 351 000
Leistungsgruppe Saldoveränderung Antrag vor Rücklagen 1) Rücklagen Fr. Fr. 6400 Psychiatrische Versorgung +9 901 900 94 000 2) 8000 Generalsekretariat BD +1 107 730 200 000 8100 Hochbau +1 798 043 262 000 8300 Raumordnung und Vermessung +424 420 200 000 8400 Tiefbau +750 000 750 000 8500 Awel +2 826 727 398 000 8700 Immobilienamt +9 131 426 210 000 8800 Landschaft und Natur +1 741 382 500 000 9000 Kantonsrat +30 568 32 000 9020 Finanzkontrolle +417 160 20 000 9030 Obergericht und angegliederte Gerichte +3 149 260 250 000 9040 Bezirksgerichte +2 362 576 400 000 9060 Notariate / Grundbuch- und Konkursämter +11 580 688 750 000 9061 Kassationsgericht +1 204 934 40 000 9064 Sozialversicherungsgericht +1 303 152 160 000 9071 Datenschutzbeauftragter +83 540 20 000 9300 Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) 3) 87 000 9510 Universitätsspital Zürich +3 171 000 3 171 000 9520 Kantonsspital Winterthur +1 302 000 1 302 000 9600 Universität Zürich +6 700 000 6 700 000 9710 Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften +3 560 000 3 560 000 Total 25 457 000 1) Provisorische Zahlen gemäss Stand 13.2.2009 2) Nettosumme von beantragten Rücklagen für einzelne Betriebe und Verlustvorträgen für andere Betriebe 3) Für den ZVV liegen noch keine Zahlen vor
Im Vorjahr beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat Rück- lagen von Fr. 27 940 000. Der Kantonsrat genehmigte am 30. Juni 2008 mit der Staatsrechnung für das Jahr 2007 alle beantragten Rücklagen. Der Gesamtbestand an Rücklagen in der Verwaltung und in den selbstständigen und unselbstständigen Anstalten nimmt unter Berück- sichtigung der 2008 vorgenommenen Auflösungen um 10,3 Mio. Fran- ken oder 11% auf 103,5 Mio. Franken zu. Darin sind die von der Univer- sität in eigener Kompetenz gebildeten und aufgelösten Rücklagen nicht enthalten.
2. Kreditübertragungen für verzögerte Vorhaben Aufgrund von § 6 der Verordnung über das Globalbudget können in der Rechnung 2008 letztmals Rückstellungen gebildet werden, wenn für Beschaffungen oder Vorhaben vorgesehene Mittel innerhalb der Rech- nungsperiode nicht beansprucht werden: Im abgelaufenen Rechnungs- jahr wird zulasten der Erfolgsrechnung eine Rückstellung gebildet, die
im Folgejahr zugunsten der Erfolgsrechnung aufgelöst wird, wenn die Mittel für die Beschaffung oder das Vorhaben anfallen. Auf diese Weise wird die Erfolgsrechnung des Folgejahres netto nicht belastet, die Vor- gänge sind saldoneutral. Rückstellungen können nur zulasten der Er- folgsrechnung gebildet werden. Bei verzögerten Investitionsvorhaben wird im abgelaufenen Rechnungsjahr keine Rückstellung gebildet, son- dern es kann für die nicht budgetierten Mittel im Folgejahr eine Kredit- überschreitung bewilligt werden (§ 64 lit. h Verordnung über die Finanz- verwaltung). Infolge des Übergangs zu den Rechnungslegungsnormen IPSAS können bei der Verzögerung von Vorhaben im abgelaufenen Rech- nungsjahr in der Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2009 – im Gegensatz zur Rechnung 2008 – keine Rückstellungen mehr gebildet werden. Der Begriff Rückstellungen wird neu angewendet für Verpflichtungen, die in der Bilanz passiviert werden müssen, wenn deren Ursprung in einem Ereignis in der Vergangenheit liegt, ein Mittelabfluss zur Erfüllung sicher oder wahrscheinlich ist und dessen Höhe zuverlässig ermittelt werden kann (§ 55 Abs. 2 CRG). Da diese Kriterien auf verzögerte Vorhaben nicht zutreffen, müssen Rückstellungen, die letztmals für das Rech- nungsjahr 2008 gebildet werden, beim Restatement der Bilanz 2008 zu- gunsten des Eigenkapitals aufgelöst werden. Sie können somit im Jahr 2009 nicht mehr zugunsten der Erfolgsrechnung aufgelöst werden. Für die Verzögerung von Vorhaben hat das CRG das neue Instru- ment der Kreditübertragung eingeführt: Kann ein Vorhaben innerhalb der Rechnungsperiode nicht abgeschlossen werden, können die im Budgetkredit dafür eingestellten, noch nicht beanspruchten Mittel auf die neue Rechnung übertragen werden (§ 25 CRG). Solche Kreditüber- tragungen werden nicht verbucht, sondern sie erhöhen den Budgetkredit der Leistungsgruppe im Folgejahr (§ 21 Abs. 3 FCV). Der Regierungs- rat beschliesst die Kreditübertragungen und bringt sie dem Kantonsrat mit dem Geschäftsbericht zur Kenntnis. Dieses neue Instrument kann erstmals 2010 auf die Rechnungsperiode 2009 angewendet werden. Beim Rechnungsabschluss 2008 wird bei verzögerten Vorhaben wie folgt vorgegangen: – Für verzögerte Vorhaben der Erfolgsrechnung wurden gemäss bishe- rigem Finanzhaushaltsrecht Rückstellungen gebildet. Diese wurden in der Rechnung 2008 erfolgswirksam als Aufwand verbucht. Für ver- zögerte Investitionsvorhaben konnten gemäss bisherigem Finanz- haushaltsrecht keine Rückstellungen gebildet werden. – Mit dem Restatement der Bilanz 2008 (Erstellung der Eingangs- bilanz 2009 nach IPSAS) werden die bilanzierten Rückstellungen zu- gunsten des Eigenkapitals aufgelöst.
– Die 2008 zulasten der Erfolgsrechnung gebildeten Rückstellungen werden in Anträge zu Kreditübertragungen umgewandelt. Zusätzlich konnten neu Kreditübertragungen für verzögerte Investitionsvor- haben eingereicht werden. – Der Aufwand 2009 für verzögerte Vorhaben belastet die Erfolgsrech- nung 2009. Dieser Aufwand kann nicht mehr durch eine Auflösung von Rückstellungen ausgeglichen werden, da diese mit dem Restate- ment der Bilanz 2008 aufgelöst wurden. – Ausgaben 2009 für verzögerte Investitionsvorhaben belasten die In- vestitionsrechnung 2009. – Weil die Kreditübertragungen die Budgetkredite der Leistungsgrup- pen im Umfang der voraussichtlichen Ausgaben für verzögerte Vor- haben erhöhen, stehen den Leistungsgruppen 2009 in der Erfolgs- rechnung und in der Investitionsrechnung netto gleich viele Mittel zur Verfügung, wie der Kantonsrat mit dem Budgetbeschluss 2009 beschlossen hat. Die Direktionen, die Staatskanzlei, die Behörden, die Rechtspflege und die Anstalten haben insgesamt 58 Anträge für Kreditübertragungen eingereicht, davon 39 in der Erfolgsrechnung mit insgesamt 16,7 Mio. Franken und 19 in der Investitionsrechnung mit insgesamt 21,5 Mio. Franken. Tabelle 2: Anträge der Direktionen/Leistungsgruppen für Kreditüber- tragungen Leistungsgruppe Vorhaben Kreditübertragung (in Fr.) Erfolgsrechnung 1000 Regierungsrat und E-Government Projekt «ServicePortal» 330 000 Staatskanzlei E-Government Projekt «Relaunch ZHweb» 178 000 2201 Generalsekretariat JI Laufende Projekte 120 000 2203 Zentrale Dienstleistungen JI Detailspezifikation RIS 2 150 000 2206 Amt für Justizvollzug Investitionsplanung Projekt Ringwil 185 000 2223 Statistisches Amt Einführung einer amtlichen 400 000 Wohnungsnummerierung für die registerbasierte Volkszählung 2010 2224 Staatsarchiv Projekt Replik Globus 280 000 Ersatz Archivgestelle (Rosttablare) 100 000 Projekt Archivportal Schweiz 80 000 2241 Fachstelle der kantonalen Integrationsprojekte für vorläufig 324 000 Beauftragten für aufgenommene und Integrationsfragen anerkannte Flüchtlinge 2271 Evang.-Reformierte Abtretungen Liegenschaften 1 000 000 Landeskirche 2272 Römisch-katholische Abtretungen Liegenschaften 300 000 Körperschaft
Leistungsgruppe Vorhaben Kreditübertragung (in Fr.) Erfolgsrechnung 4600 Direktionsübergreifende Aufbau Kompetenzzentrum IT-Sicherheit 100 000 Informatik Aufbau Netz Bund-Kantone 90 000 Umsetzung Netzwerksicherheitsrichtlinien 90 000 5300 Wirtschaft und Arbeit Definition Grundsätze für gezielte 50 000 Talentförderung Ausrichtung Abt. Personal auf künftige 30 000 Bedürfnisse Betriebliches Gesundheitsmanagement, 50 000 Erstellung Konzept und Umsetzung Ziel Führung der Marke Zürich 50 000 beanspruchen: Konzept erstellen Ziel Positionierung Greater Zurich Area 200 000 in Zusammenhang mit Osec Ziel Standortbericht, Aufbau Imagemonitoring 50 000 Ziel Stärkung des Wirtschaftsraums Zürich 80 000 durch Innovation und Technologie: Definition von aktiven neuen Cluster 7000 Bildungsverwaltung Umsetzung neues Volksschulgesetz, 779 000 verschiedene Projekte IT-Sicherheitskonzept 100 000 7200 Volksschulen Umsetzung neues Volksschulgesetz, 300 000 Unterstützungsleistungen 7406 Zürcher Fachhochschule Reformprojekt ZFH 4 000 000 (Beiträge und Liegenschaften) 7501 Jugend- und Familienhilfe Optimierungen und Zusammenzug 275 000 Standorte Abklärung klientenbezogener 10 000 Finanzierungsfragen Systemanpassung Stipendienapplikation 10 000 7502 Berufs- und Systemanpassungen BAIZ; Fallführung 90 000 Studienberatung Berufsberatung Reorganisation Bereich 45 000 Information/Dokumentation Standardisierte Kommunikationsvorlagen 90 000 und Frontend zh.berufsvorbereitung 8700 Immobilienamt Sanierung von Fassadenkittfugen 150 000 Bauprojekt Polizei- und Justizzentrum 3 000 000 8800 Landschaft und Natur Überkommunale Schutzverordnung (SVO) 50 000 in Aeugst und am Bachtel 9000 Kantonsrat Ratsinformationssystem 106 000 9040 Bezirksgerichte Verschiebung Abschluss Umbau 25 000 Bezirksgericht Meilen 9071 Datenschutzbeauftragter Erneuerung Webauftritt 70 000 9710 Zürcher Hochschule für Verschiedene Sonderprojekte 3 410 000 angewandte Wissenschaften Total Erfolgsrechnung 16 747 000
Leistungsgruppe Vorhaben Kreditübertragung (in Fr.) Investitionsrechnung 3100 Kantonspolizei Polycom Sicherheitsfunknetz 4 616 000 Polycom Funkgeräte 2 527 000 Polycom Integration 383 000 in Einsatzzentralentechnik 3300 Migrationsamt Erneuerung Server-Infrastruktur 100 000 und ELAR-Update 3910 Sportfonds Sportzentrum Kerenzerberg: 410 000 Schadstoffsanierung Sportzentrum Kerenzerberg: 500 000 Sanierung und Umbau Schiessanlage 4930 Kapital- und Zinsendienst Beteiligung an Aktienkapitalerhöhung 2 000 000 Staat der Messe Schweiz 6300 Somatische Akutversorgung Zentralwäscherei: automatische 1 500 000 und Rehabilitation Schmutzwäschesortierung Kantonsspital Winterthur: Personalhaus, 900 000 Fenster- und Dachsanierung 7501 Jugend- und Familienhilfe Investitionsbeiträge Kinderheime 2007 683 000 Zentrum für Gehör und Sprache, 1 074 000 Bauten und Erneuerungsunterhalt, ab 2009 LG 7200 8500 Amt für Abfall, Wasser, Hochwasserschutzprojekt Reppisch, 1 150 000 Energie und Luft Dietikon Hochwasserschutzprojekt Sihl, Adliswil, 1 000 000 Erhöhung Abflusskapazität Eulach, Winterthur, Park, 500 000 Aufweitung des Bachgerinnes Furtbach, Otelfingen, Golfplatzerweiterung, 700 000 Bachausbau und -renaturierung 8700 Immobilienamt Bezirksgebäude Horgen, WC-Anlagen 180 000 Bezirksgebäude Winterthur, WC-Anlagen 120 000 Bezirksgebäude Dietikon, Neubau 3 000 000 8800 Amt für Landschaft Wohnsanierung Betriebsleiter Wülflingen 190 000 und Natur Total Investitionsrechnung 21 533 000
Die Kreditübertragung von Fr. 1 074 000 für Bauten und Erneue- rungsunterhalt des Zentrums für Gehör und Sprache wird zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7501, Jugend- und Familienhilfe, gebildet. Die Kre- ditübertragung erhöht jedoch den Budgetkredit 2009 der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 7200, Volksschulen. Die Anträge für Kreditübertragungen in der Erfolgsrechnung stim- men mit den verbuchten Rückstellungen zulasten der Erfolgsrechnung 2008 überein. Die übrigen Kriterien werden eingehalten.
3. Vertraulichkeit Der Antrag zur Bildung von Rücklagen und die Bewilligung der Kre- ditübertragungen werden als Teil des Geschäftsberichtes 2008 veröf- fentlicht. Bis dahin sind diese Informationen nicht öffentlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, die Rücklagen mit der Gesamt- summe von Fr. 25 457 000 gemäss Ziffer 1 der Erwägungen in den An- trag zur Genehmigung des Geschäftsberichtes 2008 aufzunehmen.
II. Die Kreditübertragungen in der Erfolgsrechnung mit der Gesamt- summe von Fr. 16 747 000 und die Kreditübertragungen in der Investi- tionsrechnung mit der Gesamtsumme von Fr. 21 533 000 gemäss Ziffer 2 der Erwägungen werden bewilligt.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Geschäftberich- tes 2008 nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die obersten kantonalen Gerichte, die Direktionen des Regierungsrates, die Staats- kanzlei und die Finanzkontrolle.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi