RRB Nr. 346/2018
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Rümlang, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
18. April 2018Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. April 2018
346. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Rümlang)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV; LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz vom 20. April 2015). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Rümlang haben an der Urnenabstimmung vom 26. November 2017 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde beschlossen. Die neue Ge- meindeordnung enthält Anpassungen an das Gemeindegesetz vom 20. April 2015. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens ersetzt sie die bis da- hin geltende Gemeindeordnung vom 23. September 1990. Die Neuerun- gen umfassen insbesondere eine Neuordnung der Ausgabenbefugnisse mit höheren Limiten für Ausgaben, die dem obligatorischen Referendum unterstehen. Die Sozialhilfebehörde umfasst ab Beginn der Amtsperiode 2018 neu statt sieben noch fünf Mitglieder. Neu geschaffen wird eine eigenständige Werkkommission. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Rümlang am 26. November 2017 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeindevorstand Rümlang, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Diels- dorf, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli