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Entscheid

RRB Nr. 347/2012

Wasserbau, Gemeinde Dübendorf, Chriesbach, Aufwertung, Projektfestsetzung, neue Ausgabe

4. April 2012Deutsch10 min

Source zh.ch

Wasserbau, Gemeinde Dübendorf, Chriesbach, Aufwertung, Projektfestsetzung, neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. April 2012

347. Wasserbau, Aufwertung Chriesbach in Dübendorf (Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Chriesbach soll ab der Brücke Kriesbachstrasse in Dübendorf bis zur Mündung in die Glatt ökologisch aufgewertet werden. Angestos- sen wurde das Projekt 2005 von der Eidgenössischen Anstalt für Was- serversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag). Sie gelangte an den Regierungsrat mit dem Begehren, den Chriesbach, der heute ihr Gebiet in einem tief eingeschnittenen Kanal durchfliesst, aufzuwerten, sodass er auch für Forschungs-, Anschauungs- und Aus- bildungszwecke genutzt werden kann. Weiter kommt dem Chriesbach die Stellung eines wichtigen Naherholungsraums in dieser dicht bebau- ten Gegend zu. Die Baudirektion hat 2005 die ökologische Aufwertung des Chriesbaches in die Wasserbauziele des Kantons aufgenommen. Im natürlichen Zustand war der Chriesbach ein mäandrierender, langsam fliessender Wiesenbach mit kleinem Gefälle. Die einzelnen Mäanderbogen waren rund 20 bis 35 m lang und bewegten sich inner- halb eines Gewässerraums von 20 bis 30 Metern. Infolge des flachen Einzugsgebietes bringt der Chriesbach fast kein Geschiebe (Flusskies) mit. Durch Ablagerung von Feinsedimenten und Erosion in den Aus- senkurven verlagerte sich das Gerinne bei Hochwasserereignissen an einzelnen Stellen um wenige Meter. Wegen des geringen Bachquer- schnitts trat der Chriesbach schon bei kleineren Hochwasserereignissen über die Ufer. Im Zuge des Autobahnbaus in den späten 1970er-Jahren wurden die Glatt und auch der Chriesbach von der Mündung in die Glatt bis hinauf zur Brücke Winterthurerstrasse in Dietlikon stark ab- gesenkt, begradigt und teilweise im Lauf bis zu 150 m verlegt. Das Er- gebnis war ein für die Abführung von Hochwasser gut geeigneter, aber aus Sicht der Ökologie eintöniger Kanal. Bei der örtlichen Bevölkerung steht die Chriesbachkorrektion für einen Zeitabschnitt, in dem die Ge- wässer zubetoniert und zwischen Mauern eingezwängt wurden. Bereits 2006 wurde durch die Abteilung Wasserbau des Amts für Ab- fall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) ein Vorprojekt für die Aufwer- tung des Chriesbaches ausgearbeitet. Im Rahmen von verschiedenen Besprechungen mit Vertretungen der Stadt Dübendorf, der Eawag und der Erbengemeinschaft Zwicky wurde der Projektumfang auf die aus

Sicht der Ökologie sowie der Erholungsnutzung wichtigsten Massnah- men verkleinert und näher ausgearbeitet. Neben den Anliegen der Beteiligten galt es auch, die verschiedenen Bauvorhaben (Glattalbahn, Radwegunterführung Neugutstrasse, Überbauung Zwicky-Areal) in der Nachbarschaft zu berücksichtigen. Das aus diesem Planungsprozess 2009 entstandene Auflageprojekt sieht gegenüber dem Kostenvoranschlag für das Vorprojekt Einsparungen von rund 20% vor und fand breite Zu- stimmung.

B. Auflageprojekt Das Projekt umfasst einen Perimeter auf einer Länge von rund 750 m. Dieser beginnt bei der SBB-Brücke oberhalb des Gebietes der Eawag und endet unten bei der Mündung des Chriesbaches in die Glatt. Durch die gleichzeitige Anpassung des Uferwegs für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Radfahrende verlängert sich das Projekt um rund 180 m und beginnt bei der Brücke Kriesbachstrasse in Dübendorf (er- weiterter Perimeter). Ausser in zwei kleinen Bereichen beim Forum Chriesbach der Eawag und im Zwicky-Areal bei Sack erfolgt die Aufwertung innerhalb der im Rahmen der Chriesbachkorrektion grosszügig ausgeschiedenen Ge- wässerparzelle. Mit den zusätzlichen durch die Stadt Dübendorf ausge- schiedenen kommunalen Gewässerabstandslinien können − trotz heute dichtem Siedlungsgebiet − auf rund 45% des Projektperimeters die Vor- gaben für einen breiteren Gewässerraum gemäss Art. 41a Abs. 2 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (SR 814.201) einge- halten werden. Das Aufwertungsprojekt kann in drei massgebliche Abschnitte unter- teilt werden: Oberer Abschnitt, Brücke Kriesbachstrasse bis Forum Chriesbach Eawag (km 0.93–0.55) – Gestaltung einer leicht pendelnden Niederwasserrinne von 1,0–2,0 m Breite, – Uferstrukturierung rechtsseitig mittels Stummelbuhnen aus Faschi- nenbündeln und linksseitig mittels Wasserbausteinen aus vorhande- nem Uferschutz, – Rückbau des bestehenden Uferweges aus Verbundsteinen und Neu- gestaltung eines Fuss- und Radweges mit Kiesbelag auf leicht höhe- rem Niveau, – Einrichten einer neuen Messstation zur Messung verschiedener Wasserparameter in Zusammenarbeit mit der Eawag unter Einbezug der bestehenden kantonalen Pegelmessstation.

Mittlerer Abschnitt, Forum Chriesbach Eawag bis Brücke Glattalbahn (km 0.55–0.30) – Ersatz des 4 m breiten Kanalgerinnes durch eine mäandrierende Nieder- und Mittelwasserrinne mit variabler Breite, – Strukturierung der Ufer mittels Stummelbuhnen aus Faschinenbün- deln und Raubäumen, – Gestaltung einer kurzen, lokalen Verzweigungsstrecke mit Flach- wasserzone sowie Bau einer Flutmulde und eines regelmässig über- fluteten Teiches, – Einrichten eines kleinen Naturlabors durch die Eawag, bestehend aus einer Arena aus Steinquadern und einer Holzplattform am rech- ten Ufer des Chriesbaches, – Dreiecksbuhnen am linken Chriesbachufer und Trampelpfade zum Erleben der Gewässerlandschaft. Unterer Abschnitt, Brücke Glattalbahn bis Mündung in die Glatt (km 0.30–0.00) – Rückbau eines bestehenden Fahrweges mit Schwarzbelag und Aus- heben eines weiten Mäanders mit Steilufer auf der rechten Seite, – Gestalten einer Mittel- und Niederwasserrinne sowie Uferstrukturie- rung wie im oberen Abschnitt, – Öffnen des Mündungsbereiches in die Glatt zur Förderung einer viel- fältigen Entwicklung, – Beschränkung der Zugänglichkeit unterhalb der Brücke Neugutstrasse durch geeignete Bepflanzung, damit sich der untere Bereich und ins- besondere die Mündung als ungestörter Naturraum entwickeln kann. Der Abschnitt zwischen der Glattalbahnbrücke und der Brücke Neu- gutstrasse wurde bei der Erstellung der Radwegunterführung Neugut-/- Ringstrasse in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt als vorgezogene Massnahme bereits 2010 umgesetzt. Durch die starke Soh- lenabsenkung während der Chriesbachkorrektion ist heute ein tiefes und grosszügiges Abflussprofil vorhanden. Zur Verbesserung der Grundwasserverhältnisse wird die Sohle des Chriesbaches auf dem ge- samten Projektabschnitt um 0,2 m bis 0,5 m angehoben. Der massgebli- che Hochwasserabfluss von 24 m3/s (HQ100) kann dennoch durch das neu gestaltete, strukturreichere Gerinne problemlos geführt werden. Die höchsten Wasserspiegel im Chriesbach stellen sich bei Hochwasser durch Rückstau von der Glatt ein. Doch auch in diesem Fall ist an allen Stellen ein Freibord von mehr als 1 m gewährleistet. Um den Erfolg des Projekts aus Sicht der Ökologie überprüfen zu können, führt die Eawag auf ihre Kosten, zum Teil im Rahmen der Ausbildung von Studierenden, ein umfangreiches Monitoring durch.

C. Vernehmlassung und Planauflage Die Fachstellen des Kantons, die Eawag sowie die Stadt Dübendorf unterstützen in ihren Stellungnahmen das Projekt. Ihre Anträge kön- nen in der Ausführungsphase berücksichtigt werden und führen zu kei- ner Anpassung des Projekts. Das Projektdossier wurde vom 20. August bis 21. September 2009 öffentlich aufgelegt. Es gab keine Einsprachen. Mit der Umsetzung des Projekts musste jedoch zugewartet werden, da der Kantonsrat 2009 eine Budgetkürzung im Zusammenhang mit der Gewässerraumsicherung und Renaturierung beschlossen hat. Seit 1. Januar 2011 sieht der Bund für die Aufwertung von Gewässern Bei- träge vor (vgl. Art. 62b Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991 [GSchG, SR 814.20]). Damit ist die Finanzierung der Aufwertung des Chriesbaches möglich geworden.

D. Kosten Für die Aufwertung des Chriesbaches wird mit folgenden Gesamt- kosten gerechnet (gemäss Kostenvoranschlag vom 30. November 2011, entspricht Preisbasis September 2011): in Franken A. Erwerb von Grund und Rechten 46 000 B. Technische Arbeiten 551 000

C. Baukosten 3 039 000 Total einschliesslich 8% MWSt 3 636 000 Dabei sind auch die Anpassungsarbeiten am Uferweg und am Gewäs- ser im obersten Bereich von der Brücke Kriesbachstrasse (km 0.93) bis zur SBB-Brücke (km 0.75) von Fr. 249 000 eingerechnet.

E. Finanzierung Die Eawag unterstützt das Projekt mit insgesamt Fr. 475 000 (vgl. Schreiben vom 29. November 2011). Von diesem Betrag vergibt sie selbst Aufträge von rund Fr. 130 000 für Messtechnik, Installationen für das Naturlabor und ein Monitoringprogramm. Als unmittelbarer Finanzierungsbeitrag verbleiben damit Fr. 345 000. Das Elektrizitäts- werk der Stadt Zürich (EWZ) steuert an das Projekt aus dem Nature- made-Star-Fonds einen Pauschalbeitrag von Fr. 500 000 bei (vgl. Stadt- ratsbeschluss vom 22. Februar 2011). Die Stadt Dübendorf leistet einen Beitrag von Fr. 300 000 (vgl. Beschluss vom 19. November 2009). Vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) kann im Rahmen der Programmver- einbarung für Gewässerrevitalisierungen der NFA-Periode 2012–2015 mit einem Beitrag von 35% bis 45%, bezogen auf die Anteile des Kan-

tons und der Stadt Dübendorf, gerechnet werden. Es ist hier von einem Beitrag von mindestens Fr. 976 850 auszugehen. Dessen genaue Höhe wird jedoch erst nach Abrechnung im Rahmen der Programmverein- barung feststehen. Auf den Kanton entfällt somit ein Anteil von höchs- tens Fr. 1 514 150. Die Finanzierung des Projekts ist wie folgt ausgewiesen: in Franken Rechtskräftig zugesicherte Beiträge: – Eawag 345 000 – Naturemade-Star-Fonds des EWZ 500 000 – Stadt Dübendorf 300 000 In Aussicht gestellte Beiträge: – BAFU (mind. 35% Anteil Kanton und Stadt) 976 850 Notwendige Finanzierung durch den Kanton Zürich 1 514 150 Total 3 636 000 Die zu bewilligende Ausgabe umfasst den Bundesbeitrag von mindes- tens Fr. 976 850 und den Anteil des Kantons von höchstens Fr. 1 514 150; sie beträgt insgesamt Fr. 2 491 000. Mit dem Projekt werden im Rahmen des gesetzlichen Auftrages gemäss Art. 38a GSchG Massnahmen zur ökologischen Aufwertung eines kantonalen Gewässers umgesetzt. Es handelt sich um eine neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611). Für das Vorhaben sind netto in der Erfolgsrechnung im Budget 2012 Fr. 625 000 und im Planjahr 2013 des KEF 2012–2015 Fr. 800 000 (gesamt- haft netto Fr. 1 425 000) eingestellt. Für die Projektierung und die vor- gezogene Massnahme im Bereich der Radwegunterführung Neugut-/- Ringstrasse wurden bereits Ausgaben von Fr. 305 600 verbucht (vgl. AWEL-Verfügung Nr. 1994/2010), und diese sind in der vorliegenden Ausgabenbewilligung enthalten. Es erfolgt daher kein Budgetfehlbetrag und die AWEL-Verfügung Nr. 1994/2010 für die vorgezogene Mass- nahme ist entsprechend aufzuheben. Die Ausgaben von Fr. 2 491 000 gehen an ein Aufwertungsprojekt und sind daher der Erfolgsrechnung zu belasten (Kontierung 8500. 3142 0 00000 / 85W-528). Es entstehen keine Kapitalfolgekosten. Ebenso fallen keine betrieblichen und personellen Folgekosten an, da der Ge- wässerunterhalt am Chriesbach nach dem Ausbau wie bis anhin durch die kantonale Gewässerunterhaltsgruppe erfolgt (vgl. RRB Nr. 377/1993). Der betriebliche Unterhalt der Uferwege, Sitzstufen und des Natur- labors erfolgt durch die Stadt Dübendorf bzw. durch die Eawag. Bei der Eawag liegt zudem der bauliche Unterhalt des Naturlabors und der Geräte der Messstation (ausser der kantonalen Pegelmessung). Dem

kantonalen Tiefbauamt obliegt der betriebliche und bauliche Unterhalt der Radwegunterführung Neugut-/Ringstrasse. Mit der Beleuchtung des Uferweges hat sich auf Antrag der Eawag die Stadt Dübendorf ein- verstanden erklärt.

F. Projektfestsetzung und Bewilligungen Das Projekt für die Aufwertung des Chriesbaches in Dübendorf kann festgesetzt und die baurechtliche Bewilligung erteilt werden. Die Voraus- setzung der erforderlichen Bewilligung nach Art. 8 des Bundesgesetzes über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (SR 923.0) ist ebenfalls erfüllt. Die entsprechende Bewilligung kann erteilt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Aufwertung des Chriesbaches in der Gemeinde Dübendorf wird gemäss § 18 des Wasserwirtschaftsgesetzes festgesetzt. Massgebende Unterlage: Projektdossier der Flussbau AG (SAH), Zürich, vom 2. Oktober 2009 (revidiert 30. November 2011)

II. Mit der Festsetzung werden die baurechtliche Bewilligung und das Enteignungsrecht sowie die Bewilligung nach Art. 8 des Bundes- gesetzes über die Fischerei erteilt.

III. Für die Aufwertung des Chriesbaches in der Gemeinde Düben- dorf wird eine neue Nettoausgabe von Fr. 2 491 000 zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, bewilligt.

IV. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukosteninde- xes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand September 2011)

V. Die AWEL-Verfügung Nr. 1994/2010 für die vorgezogene Mass- nahme im Bereich der Radwegunterführung Neugut-/Ringstrasse wird aufgehoben.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Be- schluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Be- weismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VII. Mitteilung an – den Stadtrat Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf, – die Eawag, Dr. Thomas Lichtensteiger, Überlandstrasse 133, Postfach 611, 8600 Dübendorf, – die Empa, Bau 3, Forschungsinstitutionen, Daniel Beerle, Überlandstrasse 129, 8600 Dübendorf, – die Stadt Zürich, Departement der Industriellen Betriebe, Postfach, 8021 Zürich, – die Erbengemeinschaft Zwicky, c/o Zwicky & Co AG, Zwickystrasse 3, 8304 Wallisellen, – die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi