RRB Nr. 347/2020
Anfrage Monika Wicki und Judith Stofer, Zürich, betreffend «Heisse Fäuste im Kalten Krieg», Beantwortung
8. April 2020Deutsch6 min
Source zh.ch
Anfrage Monika Wicki und Judith Stofer, Zürich, betreffend «Heisse Fäuste im Kalten Krieg», Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 27/2020
Sitzung vom 8. April 2020
347. Anfrage («Heisse Fäuste im Kalten Krieg») Die Kantonsrätinnen Monika Wicki und Judith Anna Stofer, Zürich, haben am 27. Januar 2020 folgende Anfrage eingereicht: Im August 1957 wurden beim Bahnhof Enge Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Weltfestspiele der Jugend und Studenten in Moskau bei ihrer Rückkehr von Hunderten von Demonstranten angegriffen, verprü- gelt und mit Waffen bedroht; ihr Gepäck wurde zerstört und in Brand gesteckt. Keiner der Täter wurde angeklagt, keiner wurde bestraft. Nun erschien im Frühjahr 2019 im Zürcher Limmatverlag unter dem Titel «Heisse Fäuste im Kalten Krieg – Antikommunistischer Krawall beim Bahnhof Enge 1957» eine Aufarbeitung dieses Vorfalles. Das Buch postuliert eine Verletzung der Grundrechte durch die Justiz. Es seien die Grundsätze des Rechtsstaates missachtet und die Grundrechte der betroffenen Personen verletzt wurden. Die für den Bahnhof zuständige Kantonspolizei habe trotz Kenntnis der Ankunftszeit unterlassen, die Rückkehrerinnen und Rückkehrer zu schützen. Obwohl die Drahtzieher bekannt gewesen waren, seien die Aggressoren nicht identifiziert und einer juristischen Strafuntersuchung zugeführt worden. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beant- wortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie beurteilt der Regierungsrat das Verhalten der Kantonalen Behör- den (Polizei, Staatsanwaltschaft) 1957 heute in politischer und recht- licher Hinsicht?
2. Wie ist das heutige Dispositiv des Regierungsrates zum Schutz von politischen und anderen Minderheiten vor aggressiven Handlungen? Welches sind die zentralen Schritte, die zum heutigen Dispositiv ge- führt haben?
3. Wer Gewalt erlebt, erlebt Ohnmacht, fühlt sich ausgeliefert und ver- raten. Die Folgen dieser Gewalt sind schwerwiegend und oft trauma- tisierend und prägen den Menschen sein ganzes Leben lang. Damit für die von Gewalt Betroffenen und die Öffentlichkeit eine Einord- nung und Verarbeitung der Vorfälle möglich wird, ist es wichtig, dass im Fall der antikommunistischen Krawalle von 1957 geprüft wird, ob der Staat damals die Grundrechte verletzt hat. Ist der Regierungsrat bereit, eine unabhängige Aufarbeitung der Vorfälle von 1957 in die Wege zu leiten und finanziell zu unterstützen (beispielsweise durch Ausschreibung eines aus dem Lotteriefonds finanzierten Forschungs- projekts der Universität)?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Monika Wicki und Judith Anna Stofer, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: «Die beiden prägenden Strukturelemente der mentalpolitischen Ver- fassung der Schweiz während des Vierteljahrhunderts nach dem Zweiten Weltkrieg waren ein latenter bis militanter Antikommunismus und die Geistige Landesverteidigung, die um 180 Grad umgepolt und als ideo- logisches Bollwerk gegen die Infiltration durch kommunistisches Gedan- kengut eingesetzt wurde. Geistige Landesverteidigung und Antikommu- nismus durchzogen alle Verästelungen von Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien, beeinflussten auch zwischenmenschliche Beziehungen, säten Misstrauen, förderten ein Klima der Bespitzelung, deren Resultate mit dem Auffliegen des Fichenskandals 1990 sichtbar wurden. […] Es brauchte in der aufgeheizten Atmosphäre Anfang der 1950er-Jahre wenig, um als Kommunist oder Kommunistin gebrandmarkt zu werden, mit allen Fol- gen wie Verlust des Arbeitsplatzes und sozialer oder beruflicher Ächtung auf Jahre oder Jahrzehnte hinaus. Es genügte dabei, dass sich unbewie- sene Verdächtigungen und Gerüchte verbreiteten, auf den Rechtsstaat war dabei kein Verlass.» Dies schreibt der Historiker und Journalist Tho- mas Buomberger in seinem 2017 erschienenen Buch «Die Schweiz im Kalten Krieg 1945–1990» (S. 41 ff., 46). Die Niederschlagung des Ungarn- aufstands durch sowjetische Truppen im November 1956 befeuerte das Klima des Antikommunismus in der Schweiz noch zusätzlich. Der von Rafael Lutz in seiner Veröffentlichung «Heisse Fäuste im Kalten Krieg» aufgearbeitete antikommunistische Krawall beim Bahnhof Zürich Enge 1957 ist als historisches Ereignis in diese vom Antikommunismus ge- prägte, politisch aufgeheizte Stimmung der Schweiz der Nachkriegszeit einzuordnen. Der Regierungsrat hat die Veröffentlichung von Rafael Lutz zur Kenntnis genommen. Es wird Aufgabe der öffentlichen Diskussion und der nachfolgenden historischen Forschung sein, die vom Autor prä- sentierten Sachverhalte und Materialien zu ergänzen, zu bestätigen oder allenfalls zu korrigieren, so wie dies bei jeder historischen Untersuchung mit aktuellem Inhalt der Fall ist. Indem der Autor das Ereignis auf- arbeitet und darstellt, leistet er einen wichtigen Beitrag zur aktuellen historischen Forschung und zur öffentlichen Debatte.
Zu Frage 2: Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit (Art. 10 Abs. 2 Bundesverfassung [BV, SR 101]). Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu ver- breiten (Art. 16 Abs. 2 BV). Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben (Art. 22 Abs. 2 BV). Heute ist gemeinhin anerkannt, dass die in der Bundesverfassung verankerten Freiheitsrechte Private nicht nur vor staatlichen Übergriffen schützen. Vielmehr verpflichten sie den Staat auch dazu, positive Massnahmen zum Schutz von Privaten zu er- greifen, wenn deren Freiheitsrechte z. B. durch (nichtstaatliche) Dritte bedroht sind. Dabei richten sich die grundrechtlichen Schutzpflichten an alle Staatsgewalten und alle staatlichen Organe auf allen staatlichen Ebe- nen: Gesetzgeber, Regierung, Verwaltung und Gerichte aller Staatsebe- nen sind im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten verpflichtet, zur Verwirklichung der verfassungsmässigen Freiheitsrechte beizutragen und Private, deren Grundrechte bedroht sind, zu schützen. Dies bedeu- tet etwa, dass Polizeiorgane ausrücken und Schutz gewähren, wenn sie erfahren, dass Menschen in unmittelbarer und schwerwiegender Weise in ihrer körperlichen oder psychischen Integrität bedroht werden. Dies bedeutet auch, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden Offizial- delikte von Amtes wegen untersuchen und die Verfahren so führen, dass Täterinnen und Täter innert nützlicher Frist zur Rechenschaft gezogen werden können. Nicht zuletzt bedeutet dies auch, dass Parlament und Stimmvolk die für einen funktionierenden Rechtsstaat notwendigen ge- setzlichen Rahmenbedingungen schaffen und das Parlament die dafür notwendigen finanziellen Mittel bewilligt. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat jeweils im Rahmen der Budgetberatung die finanziellen Mittel, die für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, für eine wirksame Strafverfolgung und insbesondere auch für den Schutz von politischen, religiösen und anderen Minderheiten im Kanton Zürich notwendig sind. Zu Frage 3: Die Richtlinien des Zürcher Lotteriefonds erlauben grundsätzlich keine Mitfinanzierung von Forschungsvorhaben. In aller Regel kommt der Lotteriefonds dann zum Zug, wenn es um die Umsetzung von For- schungsergebnissen zugunsten der Bevölkerung im Rahmen von konkre- ten Projekten oder um die Information der Bevölkerung über Forschungs- ergebnisse geht, z. B. mittels Ausstellungen und Filmen. Nur in seltenen Ausnahmefällen, die grosse kantonale oder überregionale Bedeutung
haben, kann der Lotteriefonds einen Beitrag zugunsten eines Forschungs- projekts leisten, so etwa zugunsten des Forschungsprojekts «Aspekte für- sorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen im Kanton Zürich» (vgl. RRB Nr. 982/2016).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli