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Entscheid

RRB Nr. 35/2012

Universitätsspital, Nordtrakt 1, Geschoss C, Einbau Stroke Unit, gebundene Ausgabe

18. Januar 2012Deutsch5 min

Source zh.ch

Universitätsspital, Nordtrakt 1, Geschoss C, Einbau Stroke Unit, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Januar 2012

35. Universitätsspital (Nordtrakt 1, Geschoss C, Einbau Stroke Unit)

Erwägungen

Der Schlaganfall (Stroke) ist in der Schweiz die häufigste Ursache für eine schwere Behinderung, die dritthäufigste Todesursache sowie der häufigste Hospitalisierungsgrund im Fachgebiet Neurologie. Die Wahr- scheinlichkeit einer Erkrankung steigt im höheren Alter stark an. Mit der Alterung der Bevölkerung in der Schweiz in den kommenden Jahren wird daher auch die Zahl der von einem Schlaganfall Betroffenen stark zunehmen. Die Klinik für Neurologie des Universitätsspitals betreut jährlich rund 600 Patientinnen und Patienten mit Schlaganfall. Die Erstbehand- lung erfolgt auf einer interdisziplinären Überwachungsstation, die nur zum Teil über die notwendige Infrastruktur verfügt. Aus Platzgründen müssen auch immer wieder Patientinnen und Patienten abgewiesen werden. 2010 waren dies 56 Fälle. Um eine dauerhafte Schädigung wichtiger Hirnregionen zu vermeiden bzw. um deren Folgen zu mildern, ist eine rasche, zielgerichtete Behand- lung durch spezialisiertes Personal nötig. Dies geschieht in einer beson- deren Überwachungseinheit, der sogenannten Stroke Unit. Im Rahmen der Berufung von Prof. Dr. Michael Weller zum Direktor der Klinik für Neurologie wurde diesem die Einrichtung einer solchen Station mit neun bis zehn Betten zugesichert. Diese Station soll in zwei Schritten wie folgt bereitgestellt werden: – Zunächst wird die bestehende, sechs Betten umfassende Neuro- Intensivpflege- und Überwachungsstation auf dem Geschoss C des Nordtraktes 1 um zwei Räume mit drei Bettenplätzen und die er- forderlichen Nebenräume erweitert. Dazu wird ein Teil der Büros an der südlichen Fassade neu organisiert, um einen Multifunktionsraum (Rapport, Schulung, Besprechung, Aufenthalt) abtrennen zu können. Das bisher als Wartebereich genutzte Zimmer der Station wird zum Raum für Gespräche zwischen Arzt und Patient und Angehörigen umgewandelt. Anstelle des derzeitigen Besprechungsraumes wird eine neue Personalküche eingerichtet. Ein vormaliger Operations- saal sowie der Aufenthaltsraum des Personals werden zu Patienten- und Aufnahmezimmern umgebaut. Vom vormaligen Korridor zum OP-Bereich wird ein Teil abgetrennt und in einen Raum für die Überwachungszentrale umgewandelt. Insgesamt ist eine Nutzfläche von 176 m2 von den Umbauten betroffen.

– Nach der bereits in die Wege geleiteten Verlegung des an die Neuro- intensivstation angrenzenden Medizinbereiches Frau-Kind in ein anderes Stockwerk des Nordtraktes kann die Stroke Unit in einem zweiten Schritt auf die angestrebten neun Behandlungsplätze erwei- tert werden. Das Hochbauamt hat durch das Architekturbüro Landolt + Haller, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag für die Einrichtung der Stro- ke Unit ausarbeiten lassen. Die Kosten der verschiedenen Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 8. April 2011 Fr. 2 138 500 (Kostenstand 1. April 2010, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 65 000 Gebäude 1 552 000 Betriebseinrichtung 17 500 Baunebenkosten 26 000 Reserve (rund 10%) 166 000 Kunst am Bau 13 500 Zwischentotal Baukosten 1 840 000 Medizintechnische Apparate und Anlagen 175 000 Medizinische Einrichtung und Ausstattung 67 000 Sonstige Ausstattung 56 500 Zwischentotal Apparate und Ausstattung 298 500 Total Anlagekosten (einschliesslich MWSt 8%) 2 138 500 Die Kosten von Fr. 298 500 für die Apparate und Ausstattung trägt das Universitätsspital. Die zu bewilligende Ausgabe vermindert sich damit auf Fr. 1 840 000. Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (3,0%) Abschreibungs- Abschreibung satz % Fr. Fr. % Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 5,4% 100 100 1 500 3% 3 000 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 0,6% 10 400 200 3% 300 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 35,1% 645 300 9 700 3% 19 400 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 58,9% 1 084 200 16 300 5% 54 200 Total (einschliesslich MWSt 8%) 100% 1 840 000 27 700 76 900 Total 1 840 000 104 600

Das Universitätsspital rechnet 2013 bei einer 90-prozentigen Betten- auslastung für die Stroke Unit mit Personalkosten von Fr. 1 415 000 und Erträgen von Fr. 1 490 000. Das Universitätsspital rechnet mit zusätzlichen jährlichen Personal- kosten von 1,4 Mio. Franken. Dem zusätzlichen Aufwand aus den Kapi- talfolge- und den Personalkosten stehen höhere Erträge aus der Patien- tenbehandlung entgegen. Die Abwicklung des Vorhabens erfolgt ausserhalb des Standard- prozesses der Immobilienverordnung, da es sich um ein Berufungs- projekt handelt. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 Abs. 2 des Gesetzes über das Uni- versitätsspital Zürich (USZG) eine Ausgabe von Fr. 1 840 000 zu bewil- ligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Cont- rolling und Rechnungslegung (CRG) um eine gebundene Ausgabe zur Erneuerung und Anpassung der betriebsnotwendigen Infrastruktur. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunter- halt Hochbau. Im Entwurf zum Budget 2012 sind für das Vorhaben Fr. 900 000 eingestellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2012–2015 sind für das Jahr 2013 Fr. 700 000 eingestellt. Der rest- liche Betrag ist im KEF für das Jahr 2014 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Einrichtung einer Stroke Unit im Nordtrakt 1 des Uni- versitätsspitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 840 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Bau- kostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2010).

III. Die Baudirektion wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi