RRB Nr. 35/2019
Fachbeirat zum individuellen Sonderlastenausgleich, Amtsdauer 2018-2022, Ersatzwahl
16. Januar 2019Deutsch2 min
Source zh.ch
Fachbeirat zum individuellen Sonderlastenausgleich, Amtsdauer 2018-2022, Ersatzwahl
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Januar 2019
35. Fachbeirat zum individuellen Sonderlastenausgleich
Erwägungen
(Ersatzwahl) Der Fachbeirat zum individuellen Sonderlastenausgleich wird in § 27 des Finanzausgleichsgesetzes vom 12. Juli 2010 (FAG, LS 132.1) und in §§ 34– 37 der Finanzausgleichsverordnung vom 17. August 2011 (FAV, LS 132.11) geregelt. Ihm werden die Vorschläge für die endgültige Festlegung des Beitrags zur Stellungnahme unterbreitet. Der Fachbeirat hat beratende Funktion. Der Regierungsrat wählt die Vertreterinnen und Vertreter des Kan- tons und der Gemeinden gemäss § 27 Abs. 2 FAG für eine Amtsperiode von vier Jahren (§ 35 Abs. 1 FAV). Mit Beschluss Nr. 763/2018 bestimmte der Regierungsrat Martin Farner, Gemeindepräsident Oberstammheim, als einen der beiden Gemeindevertreter. Martin Farner hat am 1. Novem- ber 2018 mitgeteilt, dass er seine politische Tätigkeit auf kommunaler Ebene auf den 31. Dezember 2018 beenden und aus dem Fachbeirat aus- scheiden werde. Als neues Fachbeiratsmitglied schlägt der Verband der Gemeindeprä- sidenten des Kantons Zürich Sergio Rämi, Gemeindepräsident Truttikon, vor. Sergio Rämi ist für den Rest der Amtsdauer, die am 31. August 2022 abläuft, zu wählen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Martin Farner wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. Dezember 2018 als Gemeindevertreter aus dem Fachbeirat zum individuellen Sonderlastenausgleich entlassen.
II. Sergio Rämi, Gemeindepräsident Truttikon, wird mit Wirkung ab 1. Januar 2019 für den Rest der Amtsdauer 2018–2022 als Vertreter der Gemeinden in den Fachbeirat zum individuellen Sonderlastenausgleich gewählt.
III. Mitteilung an Martin Farner, Büelweg 9, 8477 Oberstammheim, Sergio Rämi, Zweierstrasse 16, 8467 Truttikon, den Verband der Ge- meindepräsidenten des Kantons Zürich, Postfach 2336, 8022 Zürich, den Fachbeirat zum individuellen Sonderlastenausgleich (Sekretariat: Heinz Montanari, Gemeindeamt) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli