RRB Nr. 350/2023
Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 24. März 2023, Ermächtigung
22. März 2023Deutsch14 min
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Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 24. März 2023, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. März 2023
350. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel viermal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines seiner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vor- gängigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 24. März 2023. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organi- sationsgeschäfte, Blockgeschäfte, Einzelgeschäfte und Varia.
Organisationsgeschäfte
Erwägungen
5. Europarat / Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates Die Delegation der Schweiz beim Kongress der Gemeinden und Re- gionen des Europarates (KGRE) wird vom Eidgenössischen Departe- ment für auswärtige Angelegenheiten (EDA) geführt. Diese Konstella- tion ist im KGRE einmalig, die Sekretariate der restlichen Delegationen werden von der nationalen Ebene unabhängig geführt. Der Direktor und der Generalsekretär der KGRE nehmen die aktuelle Situation als unbe- friedigend wahr. Das Sekretariat der KdK könnte die Führung des Sekre- tariats des KGRE übernehmen. Ein entsprechendes formelles Schreiben liess das EDA am 30. Januar 2023 der KdK zukommen (siehe Beilage 5c). Die Führung des Sekretariats der Delegation beim KGRE kann vom Sekretariat der KdK ohne zusätzliche Kosten übernommen werden. Der Plenarversammlung vom 24. März 2023 wird der Übertrag der Führung des Sekretariats der Delegation beim KGRE vom EDA zum Sekretariat der KdK zum Beschluss unterbreitet. Haltung des Kantons Zürich Dem Antrag kann zugestimmt werden. Aus institutioneller Sicht ist das Sekretariat der Schweizer Delegation beim KGRE beim EDA nicht auf der richtigen Staatsebene angesiedelt, eine Überführung zum KdK-Sekre- tariat ergibt aus diesem Blickwinkel Sinn. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um ein Geschäft zur Kenntnisnahme (4) sowie unbestrittene Genehmigungs- (2) oder Wahlgeschäfte (3), die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.
Blockgeschäfte Bei den Traktanden unter diesem Titel (6 bis 16) handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme, die keiner Bemerkung oder Stellung- nahme bedürfen.
Einzelgeschäfte 17.2. … …
18. … …
19. Menschenrechtsfragen Der Plenarversammlung vom 24. März 2023 werden die Anträge be- treffend die Annahme oder Zurückweisung der in die Kompetenz der Kantone fallenden Empfehlungen der regelmässigen Überprüfung der Schweiz durch den Menschenrechtsrat der UNO (Universal Periodic Re- view [UPR]) unterbreitet. Diese Überprüfung erfolgte am 27. Januar 2023 in Genf. Am 1. Februar 2023 übermittelte das Hochkommissariat für Menschenrechte sämtliche an die Schweiz gerichteten Empfehlungen (Beilage 19b). In Absprache mit den betroffenen kantonalen Direkto- renkonferenzen wurde eine technische Evaluation der Empfehlungen vorgenommen, um für die Kantonsregierungen eine Stellungnahme be- treffend die Annahme oder Zurückweisung der Empfehlungen in ihrer Kompetenz vorzubereiten (Beilage 19c bis Addendum). Die Plenarver- sammlung verabschiedet die definitive Stellungnahme der Kantone an ihrer Sitzung vom 24. März 2023. Sind sich Kantone und der Bund in Bezug auf eine oder mehrere Empfehlungen in der Kompetenz der Kan- tone nicht einig, wird sie nicht angenommen. Der Bundesrat wird den Schlussbericht zur UPR voraussichtlich am 17. Mai 2023 verabschieden. Haltung des Kantons Zürich Der Kanton Zürich begrüsst die Einbindung der Kantone im Rahmen der UPR. Der Evaluation der in der Kompetenz der Kantone liegenden Empfehlungen gemäss Beilage 19c bis Addendum kann mit Ausnahme der Anträge zu folgenden Empfehlungen zugestimmt werden: 6.49: Sicherstellen, dass ihr Engagement von der Achtung der Men- schenrechte und Grundfreiheiten der Bevölkerung in Afghanistan, ins- besondere der Rechte von Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderung und Minderheiten, abhängig gemacht wird.
Die Empfehlung 6.49 betrifft die Kantone nicht direkt. Sie ist zudem sehr offen formuliert. So ist nicht klar, was der Begriff «Engagement» alles miteinschliesst. Wird bei der Empfehlung 6.49 weiter von einer zu- mindest teilweisen Kompetenz der Kantone ausgegangen, beantragt der Kanton Zürich, sie lediglich zur Kenntnis zu nehmen. 6.147: Die Massnahmen zur Unterstützung der Familie als natürliche Grundeinheit der Gesellschaft stärken. Auf eine Stellungnahme zur Empfehlung 6.147 wird ausdrücklich verzichtet, da sie in erster Linie Kompetenzen des Bundes betrifft. Die Empfehlungen 6.241 bis 6.247 betreffen die Förderung der Gleich- stellung im Arbeitsumfeld, die Empfehlung 6.240 betrifft die gleichbe- rechtigte Vertretung im politischen und öffentlichen Leben. Zu diesen Empfehlungen gibt es noch keine Anträge. Ein stärkeres Engagement in diesem Bereich wird zwar begrüsst, zum jetzigen Zeitpunkt kann aber keine Aussage dazu gemacht werden, ob die Empfehlungen in absehbarer Zeit umgesetzt werden können. Der Kanton Zürich enthält sich somit zu den Empfehlungen 6.240 bis 6.247.
20. Digitale Verwaltung Schweiz (DVS): Stand der Arbeiten, weiteres Vorgehen Mit der Agenda DVS wollen der Bundesrat und die Kantonsregie- rungen künftig gemeinsame Schlüsselprojekte im Bereich der Digitali- sierung rasch anstossen und den Aufbau der digitalen Verwaltung voran- treiben. Der Zusatzbedarf zur Finanzierung der Agenda DVS wird 2022 und 2023 vom Bund im Sinne einer Vorfinanzierung alleine getragen. Um die Finanzierung von Projekten der Agenda DVS über das Jahr 2023 hinaus zu gewährleisten, ergänzte der Bundesrat in Absprache mit den Kantonsregierungen den Entwurf des Bundesgesetzes über den Einsatz der elektronischen Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EM- BAG) mit einer auf die Jahre 2024 bis 2027 befristeten Anschubfinan- zierung. Gemäss Art. 16 E-EMBAG beteiligt sich der Bund an der An- schubfinanzierung zu höchstens zwei Dritteln; er leistet diesen Beitrag nur, wenn die Kantone den Rest übernehmen. Die gemeinsame Finan- zierung ist in einer Finanzierungsvereinbarung (Beilage 20a) zu regeln, die am 28. Oktober 2022 vom politischen Führungsgremium DVS den Kantonen zur Konsultation unterbreitet wurde. Dabei sind Rückmel- dungen aller 26 Kantone eingegangen (Beilage 20c). Im Vereinbarungsentwurf wird auch die Kostenverteilung zwischen den Kantonen geregelt. Dabei wird im Sinne eines Vorschlags für die Finanzierungsanteile der Kantone 2024–2027 von der Anwendung des KdK-Kostenteilers ausgegangen.
Die Plenarversammlung vom 24. März 2023 ist eingeladen, über die konkreten Änderungsanträge zur Finanzierungsvereinbarung Agenda DVS zu befinden. Das KdK-Sekretariat wird die Zusammenstellung der Rückmeldungen gemäss Diskussion bereinigen und anschliessend der Geschäftsstelle DVS zustellen mit der Bitte um Berücksichtigung der kantonalen Anträge. Die Plenarversammlung ist weiter eingeladen, zu beschliessen, für die Aufteilung des Finanzierungsanteils der Kantone den KdK-Kostenteiler anzuwenden. Die bereinigte Finanzierungsvereinbarung soll spätestens Ende Ap- ril 2023 den Kantonsregierungen zur formellen Zustimmung zugestellt werden. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat dem Entwurf der Vereinbarung betreffend die Finanzierung der Agenda DVS 2024–2027 und somit auch der Auftei- lung des Finanzierungsanteils 2024–2027 der Kantone an der Agenda DVS gemäss dem KdK-Kostenteiler grundsätzlich zugestimmt. An den dabei formulierten Bedingungen (Verpflichtungskredit des kantonalen Parla- ments und Konkretisierung der Agenda DVS) sowie der Klärung weite- rer Punkte gemäss Beantwortung der Frage 4 (Beilage 20c Ziff. 2) hält er ausdrücklich fest. Die Empfehlungen des KdK-Sekretariats zu den Änderungsanträgen gemäss Ziff. 3 der Beilage 20c können unterstützt werden, mit Ausnahme des folgenden Antrags:
2. Der Begriff «digitale Verwaltung» sollte präzisiert werden, beispiels- weise mit «Digitalisierung der Verwaltung Schweiz auf allen föderalen Ebenen» (betrifft Art. 1 Ziff. 4 des Vereinbarungsentwurfes vom 16. Ok- tober 2022). Der Zweck der Vereinbarung bezieht sich nicht nur auf die Digitali- sierung der Verwaltung, sondern es soll damit eine umfassende, ganz- heitliche Betrachtungsweise der digitalen Verwaltung in der Schweiz gestärkt werden. Neben klassischen Digitalisierungsthemen wie IKT- Infrastruktur und Leistungen sollen Themen wie Daten, Recht und Or- ganisation stärker zum Tragen kommen, welche die digitale Transforma- tion der Verwaltungen fördern. Der Kanton Zürich beantragt deshalb den Änderungsantrag 2 zur Ablehnung.
21. Volksabstimmung über das Klimaschutzgesetz: Verabschiedung Positionsbezugs Nach dem Zustandekommen des Referendums werden die Stimm- berechtigten am 18. Juni 2023 über das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit
(Klimaschutzgesetz) abstimmen. Dieses Gesetz ist ein von den eidgenös- sischen Räten erarbeiteter indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössi- schen Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)», die inzwischen bedingt zurückgezogen wurde. Das Gesetz nimmt das Kern- anliegen der Gletscher-Initiative auf, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Netto-Null zu senken. Es hat den Charakter eines Rahmengesetzes, dessen Ziele in Massnahmengesetzen – in erster Linie im CO2 -Gesetz (SR 641.71) – umgesetzt werden sollen. Aufgrund der direkten Auswirkungen des Gesetzes auf die Kantone wird der Plenarversammlung vom 24. März 2023 beantragt, eine Behör- deninformation vorzusehen und einen entsprechenden Positionsbezug zu verabschieden. Vorgeschlagen wird eine «einfache Behördeninforma- tion», d. h. die Verabschiedung eines Positionsbezugs und dessen Verbrei- tung über Medienmitteilungen und den KdK-Newsletter sowie allenfalls weitere informative Aktivitäten wie Interviews mit Medienschaffenden oder Diskussionsrunden. Der Entwurf zum Positionsbezug (Beilage 21c) hält fest, dass sich die Schweiz im Rahmen des Pariser Klimaabkommens international bereits zum Netto-Null-Ziel bis 2050 bekannt hat. Spätestens dann müssen die im Inland anfallenden, von Menschen verursachten Treibhausgasemis- sionen auf ein Minimum reduziert werden. Die verbleibenden Emissionen sind mit Negativemissionstechnologien zu kompensieren. Mit dem Klima- schutzgesetz sollen diese Ziele erstmals in einem Bundesgesetz veran- kert werden. Für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie werden verbindliche Ziele und Zwischenziele definiert. Bund und Kantone gehen dabei mit gutem Beispiel voran: Die kantonalen Verwaltungen und die bundesnahen Betriebe streben an, das Netto-Null-Ziel bereits 2040 zu erreichen. Zudem begrüssen die Kantone die zusätzlichen Bundesmittel, die für den Ersatz von fossilen Heizungen, die Energieeffizienz sowie die Förderung von klimafreundlichen Innovationen von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden sollen. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat den Entwurf des Positionsbezugs im Rahmen der am 10. Februar 2023 vom Leitenden Ausschuss der KdK ausgelösten Konsultation der Kantone am 1. März 2023 gutgeheissen. Der Regie- rungsrat hat sich zudem mit der langfristigen Klimastrategie vom 26. Ja- nuar 2022 ein Netto-Null-Ziel bis 2040, spätestens 2050, gesetzt (RRB Nr. 128/2022). Dem Antrag für eine «einfache Behördeninformation» und dem vorgeschlagenen Positionsbezug, einschliesslich der Empfeh- lungen des KdK-Sekretariats zu den Änderungsanträgen der Kantone (Beilage 21d), kann zugestimmt werden.
22. Volksabstimmung über die Umsetzung der OECD-Mindest- steuer: Verabschiedung Positionsbezug Im Hinblick auf eine Einführung per 1. Januar 2024 beschloss der Bun- desrat, die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindest- steuer für internationale Konzerne mittels Verfassungsänderung und befristeter Verordnung umzusetzen. Das obligatorische Referendum über den entsprechenden Bundesbeschluss über eine besondere Besteue- rung grosser Unternehmensgruppen findet am 18. Juni 2023 statt. Aufgrund der direkten Auswirkungen des Bundesbeschlusses auf die Kantone wird der Plenarversammlung vom 24. März 2023 beantragt, eine Behördeninformation vorzusehen und einen entsprechenden Positions- bezug zu verabschieden. Vorgeschlagen wird eine «einfache Behörden- information», d. h. die Verabschiedung eines Positionsbezugs und dessen Verbreitung über Medienmitteilungen und den KdK-Newsletter sowie allenfalls weitere informative Aktivitäten wie Interviews mit Medien- schaffenden oder Diskussionsrunden. Der Entwurf zum Positionsbezug (Beilage 22d) hält fest, dass die Kan- tonsregierungen die neue Verfassungsgrundlage unterstützen. Diese sieht eine Mindestbesteuerung zum Satz von 15% für internationale Kon- zerne vor. Im Falle einer Ablehnung der Vorlage könnte die Differenz bis zu diesem Satz im Ausland besteuert werden. Weiter wird im Positions- bezug auf folgende Themenfelder eingegangen: die unmittelbaren Aus- wirkungen auf die Steuern und öffentlichen Finanzen der Kantone, die Gewährleistung von Rechtssicherheit für Unternehmen, die Erhaltung der Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandorts, den Verteilschlüssel zwischen Bund und Kantonen und die Abfederung der interkantonalen Disparitäten. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat den Entwurf des Positionsbezugs im Rahmen der am 10. Februar 2023 vom Leitenden Ausschuss der KdK ausgelösten Konsultation der Kantone gutgeheissen (RRB Nr. 249/2023). Dem Antrag für eine «einfache Behördeninformation» und dem vorgeschlagenen Positionsbezug (Beilage 22d), einschliesslich der Empfehlungen des KdK-Sekretariats zu den Änderungsanträgen der Kantone (Beilage 22e), kann zugestimmt werden.
24. Schutzsuchende Ukraine: Unterstützungsmassnahmen (Programm S) Um sich einen schweizweiten Überblick zur Umsetzung des Pro- gramms S durch die Kantone zu verschaffen, haben das KdK-Sekretariat und die Geschäftsstelle der Konferenzen der Integrationsdelegierten in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration im Novem-
ber 2022 bei den Kantonen eine Mailumfrage durchgeführt. Im Vorder- grund standen die Themenbereiche «Fallführung», «Sprachförderung», «spezifische Massnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene» und «Finanzen». Die Ergebnisse der Umfrage wurde vom KdK-Sekretariat in einem Fachbericht zusammengefasst und den kantonalen Integrations- fachstellen zur Konsultation zugestellt. Kurz- und mittelfristig sehen die kantonalen Integrationsfachstellen primär in folgenden Bereichen Hand- lungsbedarf: individuelle Potenzialabklärungen und bedarfsgerechte Förderung, Sprachförderung auch auf höheren Sprachniveaus, Bera- tungseffort bei den Jugendlichen sowie mittelfristig eine Überprüfung der finanziellen Aufwendungen. Der bereinigte Fachbericht (Beilage 24b) wird der Plenarversammlung vom 24. März 2023 zur Kenntnis gebracht. Der Leitende Ausschuss hat am 10. Februar 2023 das KdK-Sekretariat zudem beauftragt, gestützt auf den Fachbericht politische Schlussfolge- rungen zum Bereich Integration vorzubereiten, die anschliessend der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und der vom EJPD eingesetzten Evaluationsgruppe Schutzstatus S unterbreitet werden. Diese Evaluationsgruppe hat den Auftrag, bis Ende Juni 2023 Herausforderungen und Fragen zu identifizieren, die sich bei der Anwendung des Status S ergeben und eine Beurteilung der geltenden Regelung des Status S vornehmen. Dieses vorbereitete Schreiben (Bei- lage 24c) wird der Plenarversammlung vom 24. März 2023 unterbreitet. Haltung des Kantons Zürich Vom Fachbericht kann Kenntnis genommen werden. Auch wenn er auf der Grundlage von Schätzungen erstellt wurde, sind die qualitativen Aus- sagen umfassend und zeigen klare Trends in der Förderpraxis der Kan- tone. Es zeigt sich deutlich, dass es für Schutzsuchende aus der Ukraine sowohl für die Vorbereitung auf eine Ausbildung als auch den Arbeits- markt einer verbindlicheren Förderung analog der Förderung der Inte- grationsagenda Schweiz bedarf. Dem Schreiben an die Vorsteherin des EJPD und die Evaluations- gruppe Schutzstatus S kann zugestimmt werden. Die zentralen Forde- rungen im genannten Schreiben werden aktiv unterstützt:
1. Rechtliche Verankerung der Unterstützungsleistungen für Schutzbe- dürftige: Bezüglich einer Statusverbesserung für Schutzsuchende aus der Ukraine hat sich der Kanton Zürich schon mehrfach für die Aus- richtung einer Integrationspauschale ausgesprochen. Dies erfolgte nicht nur aus fachlichen, sondern auch finanziellen Gründen: Die der- zeitige Ausrichtung der zwei separaten Pauschalen ist für die kanto- nalen Verwaltungen sehr ressourcen- und kostenintensiv. Die admi- nistrativen Abläufe in den Kantonen könnten durch die Ausrichtung einer Integrationspauschale deutlich vereinfacht werden.
2. Finanzielle Abgeltung des Bundes an die Kantone: Die Auszahlung der Pauschale pro rate temporis ist ein gangbarer Weg. Wünschenswert wäre jedoch ein degressives System mit anfänglich höheren Zahlen, weil sich die Integrationsförderung in den ersten Jahren nach Einreise erfahrungsgemäss kostenintensiver gestaltet.
3. Jugendliche und junge Erwachsene: Die Konkretisierung der Aufent- haltsbedingungen für Jugendliche und junge Erwachsene (samt ihren Familienangehörigen), die sich zum Zeitpunkt der Aufhebung des Sta- tus S in einer Berufslehre befinden, ist ein sehr wichtiger Punkt: Eine Verlängerung der Ausreisefrist muss bei Bedarf mit weiterer Unter- stützung durch die Asylfürsorge oder mit Stipendien gekoppelt sein.
26. Nationale Föderalismuskonferenz 2025 Die im 4-Jahres-Rhythmus stattfindende Nationale Föderalismuskon- ferenz wird 2025 das nächste Mal abgehalten. Auf der Grundlage des am 23. September 2022 von der Plenarversammlung der KdK verabschiede- ten Grundkonzeptes konnten sich die Kantone bis am 25. Januar 2023 für die Durchführung der Konferenz bewerben. Innerhalb der Bewer- bungsfrist hat einzig der Kanton Zug eine Bewerbung eingereicht. Der Leitende Ausschuss hat sich am 10. Februar 2023 mit der Bewerbung be- fasst. Aus seiner Sicht sind die in der Bewerbung genannten Punkte nach- vollziehbar, und er beantragt der Plenarversammlung vom 24. März 2023, die Bewerbung des Kantons Zug zu unterstützen. Haltung des Kantons Zürich Der Bewerbung des Kantons Zug für die Durchführung der Nationa- len Föderalismuskonferenz 2025 kann zugestimmt werden. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Ge- schäfte zur Kenntnisnahme (17.1, 17.3, 23 und 27) sowie Ausführungen zum weiteren Vorgehen (25), die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.
Öffentlichkeit dieses Beschlusses Die KdK hat die Geschäfte 17.2 und 18 als vertraulich eingestuft. Die Ausführungen dazu sind deshalb gestützt auf § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) nicht zu veröffentlichen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Vertreter des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 24. März 2023 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung vom 24. März 2023 nicht öffentlich. Die Erwägungen zu den Traktanden 17.2 und 18 sind auch danach nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (öffentliche Fassung, nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), den Finanzdirek- tor, die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli