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Entscheid

RRB Nr. 355/2021

Asylzentrum Adliswil, Ersatzneubau und Stellenplan, gebundene Ausgabe

31. März 2021Deutsch9 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. März 2021

355. Asylzentrum Adliswil, Ersatzneubau und Stellenplan

Erwägungen

(gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Die Aufnahme und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich wird als Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam erfüllt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) weist diese Personen den Kantonen nach einem Verteilschlüssel zu. Im Kanton Zürich er- folgt die Unterbringung in einer ersten Phase von rund vier Monaten in Kollektivunterkünften (Durchgangszentren) des Kantons (§ 5a Abs. 2 Sozialhilfegesetz [LS 851.1], in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorge- verordnung [LS 851.13]). In dieser Zeit werden die Asylsuchenden mit den Gewohnheiten des Lebens im Kanton vertraut gemacht. Anschlies- send erfolgt gestützt auf einer durch die Sicherheitsdirektion festgeleg- ten Aufnahmequote die Verteilung auf die Gemeinden. Für Personen, welche die Schweiz verlassen müssen und auf Nothilfe angewiesen sind, muss wiederum der Kanton Unterbringungsplätze zur Verfügung stel- len (sogenannte Rückkehrzentren). Heute und auch längerfristig ist im Kanton Zürich die Bereitstellung von rund 1000 Plätzen in Durchgangs- bzw. Rückkehrzentren notwendig. Das Kantonale Sozialamt betreibt in Adliswil seit 1990 ein Durch- gangszentrum, das ursprünglich für die Dauer von fünf Jahre als Provi- sorium erstellt wurde. 2015 verlängerte die Stadt Adliswil die Betriebs- bewilligung des Provisoriums letztmals bis März 2021. Das bestehende Quotensystem im Asylbereich schränkt die mögliche externe Anmietung von Liegenschaften oder die Nutzung einer kantonalen Liegenschaft an einem anderen Standort ein, da alle Gemeinden ihre Aufnahmequote erfüllen und es dadurch faktisch ausgeschlossen ist, im Kanton alter- native Standorte zu finden. Die Stadt Adliswil und der Kanton wollen daher am Standort festhalten, weshalb für das Provisorium ein Ersatz- neubau zu erstellen ist, der die aktuelle Kapazität sichert.

Die Umsetzung des Projekts «Asylzentrum Adliswil, Ersatzneubau» ist von hoher Dringlichkeit, da aufgrund folgender Faktoren für den Kan- ton kaum Handlungsfreiheit besteht: – Erst mit der Neustrukturierung des Asylwesens per 1. März 2019 war es der Sicherheitsdirektion möglich, die Schlüsselstandorte für den Asylbereich neu zu bezeichnen. Angesichts der angespannten Platz- situation im Asylbereich, akzentuiert durch Erfordernisse aufgrund der Coronapandemie, hat die Standortplanung und -sicherung zusätzlich an Bedeutung gewonnen. – Es ist ausgeschlossen, im Kanton innert nützlicher Frist einen alter- nativen Standort für 140 Personen aus dem Asylbereich zu finden. – Die Stadt Adliswil stellte 2015 eine unbefristete baurechtliche Be- willigung für die bestehende Containersiedlung nur unter Auf‌lagen in Aussicht, deren Erfüllung weder sinnvoll noch technisch machbar ist und daher nur mit einem Ersatzneubau im gleichen Umfang eine un- befristete Bewilligung zu erreichen ist. – Adliswil stellt ein Schlüsselstandort im kantonalen Asylbereich dar, weshalb dieser schnellstmöglich mittels Ersatzneubau und der weite- re Betrieb des Provisoriums bis zur Erstellung des Ersatzneubaus sicherzustellen ist. In der Zeit zwischen dem Auslaufen der Bewilligung (März 2021) und dem geschätzten Bezugstermin steht dem Sozialamt keine zusätzliche Übergangslösung zur Deckung der Asylplätze zur Verfügung. Daher wird eine erneute Verlängerung der Betriebsbewilligung des Provisoriums an- gestrebt. Nach dem Abschluss des Projektwettbewerbs im Januar 2021 erteilte die Stadt Adliswil eine letztmalige Verlängerung der Betriebs- bewilligung bis längstens 31. Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Ersatzneubau bezugsbereit sein. Die Ausgabenbewilligung für die bauliche Massnahme soll daher auf der Grundlage der Mach- barkeit erfolgen, da noch kein ausgearbeitetes Projekt vorliegt. Dieses unübliche Vorgehen wurde gewählt, um der hohen zeitlichen Priorität dieses Projekts gerecht zu werden.

Projekt Der Ersatzneubau ist auf dem 5799 m² grossen Grundstück des be- stehenden Provisoriums geplant. Das Asylzentrum wird auf die Unter- bringung von 140 Personen unterschiedlichster geografischer und kultu- reller Herkunft ausgerichtet. Geplant ist, dass auf 3253 m² Geschossfläche der Raumbedarf für Administration/Betreuung, Wohnen, Aufenthalt, Essen, Beschäftigung, Waschen und der Gebäudebetrieb abgedeckt wird. Dem Umstand einer hohen Belegungsflexibilität wird Rechnung getra- gen, da die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Zentrum bei rund fünf Monaten liegt und das SEM dem Kanton unterschiedlichste Personen-

konstellationen zuweist. Dies können Grossfamilien von sechs und mehr Personen oder Einzelpersonen sein. Der Ersatzneubau muss daher ver- schiedene Wohnformen für Gross- und Kleinfamilien, aber auch für Zweckgemeinschaften und Einzelpersonen anbieten können. Die Bewoh- nerinnen und Bewohner nutzen den Aussenraum des Asylzentrums oft in unterschiedlicher Form. Geplant sind daher ein Spielplatz für die Kinder sowie allgemeine Sitzmöglichkeiten. Nachhaltigkeit Der Neubau erfüllt den Minergie-P-Eco-Standard. Die Wärmeerzeu- gung erfolgt mittels einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Auf dem Dach des Ersatzneubaus ist eine maximal ausgelegte Photovoltaikanlage ge- plant. Auf eine Photovoltaikanlage an der Fassade muss aufgrund der baulichen Konzeption verzichtet werden. Kosten und Wirtschaftlichkeit Die maximal mögliche Ausnutzung des Grundstücks ist gewährleistet. Das Verhältnis von Hauptnutzfläche zu Geschossfläche (Flächeneffizienz) stellt mit einem Flächeneffizienten von 0,59 einen sehr guten Wert zu vergleichbaren Projekten dar. Übertrag Grundstück Sihlstrasse 25, Adliswil Das Grundstück mit der Kat.-Nr. 7069 hat eine Fläche von 5799 m² so- wie einen Buchwert von 5,53 Mio. Franken und befindet sich zurzeit noch im Finanzvermögen. Da die provisorische Asylunterkunft in einen defini- tiven Standort übergeht, ist das Grundstück vom Finanz- in das Verwal- tungsvermögen zu übertragen.

Finanzielles Die Kosten für den Ersatzneubau belaufen sich auf Fr. 20 295 000 (Stand Kostenschätzung, Basis Machbarkeitsstudie vom 2. Oktober 2020, Preis- stand 1. April 2020, 1045,6 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohn- baupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±25% aus. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Übertrag 5 530 000 1 Vorbereitungsarbeiten 489 000 2 Gebäude 9 466 000 3 Betriebseinrichtungen 4 Umgebung 180 000 5 Baunebenkosten 1 362 000 6 Reserve (25% von BKP 1–5, 9) 2 953 000 9 Ausstattung 315 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 20 295 000

Tabelle 2: Aufteilung in gebundene und neue Ausgaben Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgabe in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Leistungsgruppe Nr. 8750, Immobilienamt, Buchungskreis Nr. 8750, Hochbauten Baudirektion Konto-Nr. 5000 0 00000 5 530 000 5 530 000 Übertrag Finanzvermögen Konto-Nr. 5040 0 00000 14 765 000 14 765 000 Hochbauten Neubau Total 20 295 000 20 295 000 In den Gesamtkosten von Fr. 20 295 000 sind die mit Verfügung der Baudirektion vom 9. Februar 2021 bewilligten Kosten für die Projektie- rung von Fr. 1 000 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausga- benbewilligung aufzuheben. Der Betrieb des Asylzentrums Adliswil ist zur Erfüllung einer ge- setzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgabe zwingend erforderlich. Zudem besteht für das bauliche Vorhaben gemäss Erwägungen weder hinsichtlich der Ausgabenhöhe noch des Zeitpunktes der Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände eine verhältnismässig grosse Hand- lungsfreiheit. Gestützt auf §§ 36 lit. b und 37 Abs. 1 e contrario des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) ist eine gebun- dene Ausgabe von Fr. 20 295 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Von den veranschlagten Gesamtkosten entfallen Fr. 14 765 000 auf die baulichen Massnahmen an den Gebäuden sowie die Ausstattung und Fr. 5 530 000 auf den Übertrag des Grundstücks vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen. Die Ausgabe für das Mobiliar von Fr. 150 000 geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt. Die Finanzierung der Baukosten von Fr. 14 615 000 sowie die Kosten für den Übertrag des Grundstücks vom Finanz- in das Verwal- tungsvermögen von Fr. 5 530 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das geplante Vorhaben sind im Budget 2021 und im Konsolidierten Entwi- cklungs- und Finanzplan 2021–2024 keine Mittel eingestellt. Sie werden innerhalb der Leistungsgruppen Nrn. 8750, Liegenschaften Verwaltungs- vermögen, und 3500, Sozialamt, kompensiert. Die Kapitalfolgekosten be- tragen jährlich Fr. 433 732 und setzen sich aus Fr. 378 363 für Abschrei- bungen und Fr. 55 369 für Zinsen zusammen.

Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 6 248 768 42,3 80 78 110 23 433 101 543 Hochbauten Rohbau 2 1 425 296 9,7 40 35 632 5 345 40 977 Hochbauten Ausbau 433 026 2,9 30 14 434 1 624 16 058 Hochbauten Installationen 6 234 057 42,2 30 207 802 23 378 231 180 Hochbauten Ausstattung 423 853 2,9 10 42 385 1 589 43 974 Total 14 765 000 100 378 363 55 369 433 732 Es sind keine betrieblichen Folgekosten zu erwarten.

Stellenplan Für die Umsetzung der baulichen Massnahme, hat die Sicherheits- direktion im Mai 2020 eine sehr hohe Dringlichkeit geltend gemacht. Das Projekt muss mit ausserordentlichen Massnahmen beschleunigt wer- den. Hierfür werden in kurzer Zeit zusätzliche personelle Mittel für bau- herrenseitige Leistungen notwendig. Das Hochbauamt verfügt nicht über genügend personelle Mittel, um eine Projektleitung alleine für dieses Projekt, das kurzfristig vollen Einsatz erfordert, zur Verfügung zu stellen. Ab 1. April 2021 ist befristet bis 30. September 2023 der Stellenplan des Hochbauamtes wie folgt zu ergänzen: Stellen Funktion Richtposition LK 1,0 Projektleiter/in Architekt/in 19 Die Kosten belaufen sich jährlich auf Fr. 160 000 und für die gesamte Dauer des Projekts auf insgesamt Fr. 400 000. Die entsprechenden Mit- tel sind in der Ausgabe für den Ersatzneubau enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ersatzneubau des Asylzentrums Adliswil wird eine ge- bundene Ausgabe von insgesamt Fr. 20 295 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 20 145 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 150 000 zulas- ten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt. Die Kosten für den Übertrag der Parzelle Sihlstrasse 25 (Kat.-Nr. IQ7069) vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen auf den 31. Dezem- ber 2021 zum Buchwert von Fr. 5 530 000 sind in der Ausgabe enthalten.

II. Der Betrag für die baulichen Massnahmen wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

III. Der Stellenplan des Hochbauamtes wird per 1. April 2021 bis 30. September 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Architekt/in 19

IV. Die mit Verfügung der Baudirektion vom 9. Februar 2021 bewilligte Ausgabe für die Projektierung von Fr. 1 000 000 wird aufgehoben.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli