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Entscheid

RRB Nr. 358/2013

Anfrage Walter Schoch, Bauma, betreffend Prämienanpassung und Reservebildung bei der GVZ, Beantwortung

3. April 2013Deutsch6 min

Source zh.ch

Anfrage Walter Schoch, Bauma, betreffend Prämienanpassung und Reservebildung bei der GVZ, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 35/2013

Sitzung vom 3. April 2013

358. Anfrage (Prämienanpassung und Reservebildung bei der GVZ) Kantonsrat Walter Schoch, Bauma, hat am 28. Januar 2013 folgende An- frage eingereicht: Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt untersteht der allgemeinen Aufsicht des Re- gierungsrates (§ 5 Abs. 1 GebVG). Der Kantonsrat übt die Oberaufsicht aus und genehmigt Geschäftsbericht und Jahresrechnung (§ 4 GebVG). Mit der Beilage zur Prämienrechnung 2013 erklärt die GVZ ihren Versicherten, dass die Risikofähigkeit der Anstalt erhöht werden müsse. Eine weniger robuste Bauweise und das Bauen an exponierten Lagen führten zu höheren Schadenssummen bei Elementarereignissen. Ziel der GVZ sei es, die vorhandenen Reserven zu erhöhen und zusätz- liche Kapazitäten an Rückversicherungen einzukaufen. Die Trends der sinkenden Feuerschäden und steigenden Elementarschäden sind seit vierzig Jahren bekannt und werden im Jahresbericht 2011 aufgezeigt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwor- tung folgender Fragen:

Erwägungen

1. In den vergangenen Jahren hat die GVZ stets betont, sie könne den Erdbebenschutz sozusagen gratis anbieten, indem sie die Erträge des Erdbebenfonds zur Begleichung der entsprechenden Rückversiche- rungsprämien verwende; was sind die Gründe, dass diese Strategie nun nicht mehr aufgeht?

2. Wie hoch war die Performance des Erdbebenfonds per annum (kein Durchschnitt) in den vergangenen zehn Jahren?

3. Wie ist die überraschend drastische Senkung der Brandschutzabgabe um 30% mit einer umsichtigen Geschäftsführung zu vereinbaren?

4. Wann und in welchem Umfang ist mit einer Erhöhung der Versiche- rungsprämie und der Brandschutzabgabe zu rechnen?

5. Der beachtlich geäufnete Reservefond scheint auch nicht mehr zu genügen, obwohl jahrelang das Gegenteil proklamiert wurde; warum und mit welcher Begründung ist dieser plötzliche Strategiewandel bei der GVZ vollzogen worden?

6. Wie hoch war die Performance des Reservefonds per annum (kein Durchschnitt) in den vergangenen zehn Jahren?

7. Die GVZ stellt ihre finanziellen Verhältnisse mit einer Rechnungs- legung dar, die weder den üblichen Standards in der Unternehmens- welt noch derjenigen für öffentliche Körperschaften entspricht: Ge- wichtige Änderungen bei Bilanzpositionen, zum Beispiel Wertberich- tigungen bei den Anlagen, werden erfolgsneutral verbucht. Inwieweit hat diese in Bezug auf den Gesamterfolg intransparente Darstellung die rechtzeitige Einleitung von Korrekturmassnahmen durch die ver- antwortlichen Organe der GVZ verhindert?

8. Wann und wie gedenkt der Regierungsrat die GVZ zu verpflichten, eine zeitgemässe und gesetzeskonforme Rechnungslegung einzuführen?

9. Warum werden für (neue) Gebäude mit massiv höheren Risiken nicht entsprechend höhere Prämien verlangt?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Walter Schoch, Bauma, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Versicherungsdeckung für Erdbebenschäden beträgt 1 Mrd. Fran- ken. Davon werden 800 Mio. Franken durch Rückversicherungen abge- deckt. 200 Mio. Franken entsprechen dem Selbstbehalt der Gebäudever- sicherung Kanton Zürich (GVZ) und sind aus Eigenmitteln zu decken. Der Bestand des dafür vorgesehenen Erdbebenfonds beträgt derzeit gegen 200 Mio. Franken. Die auf dem Fondsvermögen erzielte Durch- schnittsrendite der vergangenen zehn Jahre beträgt 3,1%. Sie ist damit zu tief, um die jährlichen Rückversicherungsprämien von gegen 12 Mio. Franken zu finanzieren. Die ungedeckten Kosten werden dem Erdbeben- fonds belastet. Eine höhere Rendite könnte erzielt werden, indem in risikoreichere Anlagen investiert würde, was jedoch nicht der Anlagestra- tegie der GVZ entsprechen würde. Eine gesamtschweizerische Lösung zur Erdbebendeckung ist auf Bundesebene in Diskussion. Zu Frage 2: Die Jahresrendite des Erdbebenfonds beträgt für die Jahre 2003–2012: Erdbebenfonds 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Rendite (in %) 2,8 4,6 10,1 8,0 1,6 –16,0 14,2 –0,2 –1,7 7,2 Zu Frage 3: Gemäss § 42a Abs.1 des Gesetzes über die Gebäudeversicherung vom 2. März 1975 (GebVG, LS 862.1) entrichten die Gebäudeeigentümerin- nen und -eigentümer eine zweckgebundene Abgabe zur Finanzierung der staatlichen Brandschutzaufgaben. Die Abgabe beträgt höchstens

zehn Rappen je tausend Franken Versicherungssumme. In den vergan- genen Jahren führten Ertragsüberschüsse im Brandschutz zu einem An- stieg der Reserven. Weil eine weitere Reservezunahme nicht dem Kosten- deckungsprinzip entspricht, wurde die Brandschutzabgabe Anfang 2013 von zehn auf sieben Rappen je tausend Franken Versicherungssumme gesenkt. Zu Frage 4: Seit 2003 beträgt die Gebäudeversicherungsprämie einschliesslich Brandschutzabgaben insgesamt 32 Rappen je tausend Franken Versiche- rungssumme. Für 2013 wurde die Versicherungsprämie von 22 Rappen auf 25 Rappen erhöht. Im Gegenzug wurde die Brandschutzabgabe im gleichen Ausmass gesenkt. Dadurch blieb die Gesamtprämie unter dem Strich unverändert. Die GVZ sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf, am Gesamtsatz von 32 Rappen etwas zu ändern. Zu Frage 5: Die GVZ hat aufgrund von Schadenpotenzialstudien in Zusammen- arbeit mit dem Interkantonalen Rückversicherungsverband eine Risiko- messung für den versicherungstechnischen Bereich vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde das risikotragende Kapital für Feuer- und Elementarschäden überprüft. Aufgrund des festgestellten erhöhten Schadenpotenzials im Elementarschadenbereich werden die Rückver- sicherungskosten künftig ansteigen. Deshalb erachtet es die GVZ als wirtschaftlich zweckmässig, durch die Erhöhung des Eigenkapitals, d. h. des Reservefonds, einen Teil des versicherungstechnischen Risikos selbst zu tragen. Rückversicherung wird nur dort eingekauft, wo sie dem Schutz des Eigenkapitals dient. Die Erhöhung des Reservefonds bildet ein Ele- ment zur Verbesserung der Risikofähigkeit der GVZ. Zu Frage 6: Die Jahresrendite des Reservefonds beträgt für die Jahre 2003–2012: Reservefonds 2003 2004 1 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Rendite (in %) 5,6 2,1 8,4 4,2 3,0 –14,9 13,0 2,0 –1,9 8,6 1 = Aufbaujahr 2004 (Mandatswechsel)

Zu Frage 7: Mit Ausnahme der Bewertung der Wertschriften erfüllt die GVZ in Bezug auf die Rechnungslegung den Swiss GAAP FER Standard weit- gehend. Die Wertschriften werden in der offiziellen Jahresrechnung nach dem Niederstwertprinzip bewertet, was dem Vorsichtsprinzip entspricht. Buchverluste wie auch Buchgewinne werden erfolgsneutral in der Bilanz erfasst. Dadurch wird der Gewinnausweis weniger stark durch Schwan-

kungen (Volatilität) an den Finanzmärkten verzerrt. Im Anhang zum Ge- schäftsbericht werden für die Bilanzklarheit diese Transaktionen offen- gelegt. Für die Organisation und das Management des Anlagevermögens werden die Wertschriften zu Marktwerten bewertet. Performance-Messun- gen, Benchmark-Abweichungsanalysen, Berichterstattung und Anlage- strategie beruhen auf diesem Bewertungsgrundsatz. Damit wird sicher- gestellt, dass Anlageentscheide sowie Massnahmen auf transparenten Grundlagen rechtzeitig gefällt bzw. durchgeführt werden. Zu Frage 8: Die GVZ ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit den Organen Verwaltungsrat, Direktion und Revisionsstelle (§ 6 GebVG). Dem Regierungsrat kommt eine allgemeine Aufsichtsfunktion zu (§ 5 GebVG). Die von ihm bestimmte unabhängige externe Revisionsstelle prüft regelmässig die Jahresrechnung der GVZ auf deren Gesetzmässig- keit. Die jeweiligen Jahresberichte der Revisionsstelle haben dem Re- gierungsrat keinen Anlass gegeben, in die internen Angelegenheiten der GVZ einzugreifen. Zu Frage 9: Die Einheitsprämie der GVZ rechtfertigt sich aufgrund der Verfahrens- effizienz. In der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 137/2010 betreffend Gleicher GVZ-Prämiensatz in verschiedenen Versicherungskategorien hat der Regierungsrat auf diesen Umstand bereits hingewiesen. Bei einem Bestand von rund 290 000 Gebäuden ist die effiziente Prämien- erhebung ein Erfolgsfaktor für die Spitzenposition, welche die GVZ dank den tiefsten Gebäudeversicherungsprämien in der Schweiz ein- nimmt. Ein Wechsel vom Modell der Einheitsprämie zu einem risiko- basierten Prämiensatz würde zu einer spürbaren Effizienzeinbusse und zu höheren Versicherungsprämien führen. Zur Minderung des Schaden- risikos setzt sich die GVZ verstärkt für den Gebäudeschutz ein. Die GVZ hält daher am heutigen Erhebungsmodell fest.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion und die Gebäudeversicherung Kanton Zürich.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi