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Entscheid

RRB Nr. 362/2017

Anfrage Peter Preisig, Hinwil, betreffend Fluktuation im Vollzugszentrum Bachtel, Beantwortung

26. April 2017Deutsch5 min

Source zh.ch

Anfrage Peter Preisig, Hinwil, betreffend Fluktuation im Vollzugszentrum Bachtel, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 40/2017

Sitzung vom 26. April 2017

362. Anfrage (Fluktuation im Vollzugszentrum Bachtel) Kantonsrat Peter Preisig, Hinwil, hat am 6. Februar 2017 folgende An- frage eingereicht: Den Medien nach ist im VZ Bachtel die Zufriedenheit von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht optimal. Seit 2014 hat die Leitung des VZ gewechselt. Durch den Führungs- wechsel soll die Fluktuation zugenommen haben. Eine Umfrage der Mitarbeitenden soll der Führung Gewissheit gege- ben haben, dass die Mehrheit mit den Vorgesetzten zufrieden ist. Aus diesen Gründen stellen sich folgende Fragen, welche sich nur auf die Vollzugsanstalt Bachtel (ohne Meilen) richten, an den Regierungsrat:

Erwägungen

1. Wie viele Frühpensionierungen hat es in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 gegeben? Bitte im Vergleich zu den ordentlichen Pensionierungen?

2. Wie viele Kündigungen hat das Amt für Justizvollzug in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 an die Mitarbeitenden vom VZB ausgesprochen?

3. Wie viele Mitarbeitende des VZB haben in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 gekündigt? Die Fragen 1–3 bitte mit einer tabellarischen Darstellung beantwor- ten. Nach Möglichkeit einen Vergleich mit vergleichbaren Vollzugsan- stalten.

4. Wurde die Mitarbeiterbefragung von extern vorgenommen? Wenn nicht, dann bitte, wer hat die Fragen erstellt, nach welchen Kriterien? 5. Wer hat die Fragen ausgewertet?

6. Wurden Schlüsse aus der Befragung gezogen, wenn ja, welche?

7. Haben Mitarbeitende, die krankgeschrieben sind, z. B. Burnout, in- takte Chancen an den angestammten Arbeitsplatz zurückzukehren?

8. Welchen Plan hat die Amtsleitung, wie die bekannten Probleme zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden gelöst werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Peter Preisig, Hinwil, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Einleitend ist festzuhalten, dass sich die Fluktuation im Vollzugszen- trum Bachtel (VZB) im Vergleich zu den anderen Institutionen im Amt für Justizvollzug im Durchschnitt bewegt. Und sie hat sich nach dem Füh- rungswechsels 2014 nicht wesentlich verändert. Gemäss Stellenplan verfügt das VZB über 45 Stellen. In der folgen- den Tabelle werden, in Ergänzung zur Beantwortung der Fragen 1–3, auch die Eintritte von Mitarbeitenden in das VZB in den Jahren 2010–2016 ab- gebildet. Ersichtlich sind dabei auch interne Wechsel (beispielsweise von den Untersuchungsgefängnissen Zürich oder von einem Gefängnisbetrieb

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(LQWULWWH 7RWDO(LQWULWWHYRQ0LWDUEHLWHQGHQ * Eintritte: ohne Anstellungen im Stundenlohn, befristete Anstellungen oder Praktika

Im Herbst 2015 hat der Direktor der Vollzugseinrichtungen Zürich (VEZ) einem externen Berater den Auftrag erteilt, die Gesamtsituation im VZB zu analysieren. Damit sollte die Grundlage für eine Organisa- tionsentwicklung geschaffen werden. Ziel ist, das VZB so zu organisieren,

dass es seinen Vollzugsauftrag weiterhin zeitgemäss und fachgerecht er- füllen kann. Der externe Berater führte 12 Interviews mit Mitarbeiten- den. Zudem konnten 14 schriftliche Rückmeldungen von Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern ausgewertet werden. Diese (externe) Standortbe- stimmung ist nicht zu verwechseln mit der (internen) «Mitarbeiterum- frage», die der Personaldienst der Direktion der Justiz und des Innern alle drei Jahre bei sämtlichen Mitarbeitenden der Direktion durchführt. Zu Frage 5: Der externe Berater fasste die Erkenntnisse aus den Interviews und schriftlichen Rückmeldungen zusammen. Zu Frage 6: Der Direktor der VEZ und der externe Berater stellten die Ergebnisse der Standortbestimmung den Mitarbeitenden des VZB am 14. Januar 2016 vor. Erläutert wurden auch Massnahmen, die im Rahmen der «Organi- sationsentwicklung» vorgesehen sind. Beispiele für konkrete Massnah- men sind neue Kommunikations- und Sitzungsgefässe für die Mitarbei- tenden oder die überarbeitete Aufgaben- und Kompetenzregelung. Zu Frage 7: Voraussichtlich länger dauernde Absenzen von Mitarbeitenden (mehr als zwei Monate) werden grundsätzlich dem Personaldienst der Direk- tion der Justiz und des Innern gemeldet. Dabei muss auch angegeben wer- den, ob ein Case Management eingerichtet werden soll. Die oder der be- troffene Mitarbeitende muss mit einem Case Management einverstanden sein. Das Case Management dient dem Zweck, der oder dem erkrank- ten Mitarbeitenden die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Sollte eine Rückkehr an den angestammten Arbeitsplatz aus gesundheit- lichen Gründen nicht möglich sein, wird nach anderen Möglichkeiten gesucht. Dieses Verfahren wurde eingeführt, um die soziale Verantwor- tung des Kantons als Arbeitgeber wahrzunehmen. Nur in Einzelfällen (z. B. bei fehlenden Alternativen) muss ein Arbeitsverhältnis aufgelöst werden. Die Auflösung gilt dann als unverschuldet und der betreffenden Mitarbeiterin bzw. dem betreffenden Mitarbeiter steht gegebenenfalls eine Abfindung zu. Zu Frage 8: Das VZB hat einen anspruchsvollen Vollzugsauftrag zu erfüllen. Die Organisation des Betriebs ist auf diesen Auftrag ausgerichtet. Daran haben sich alle beteiligten Personen – von der Amtsleitung bis zu den Fachper- sonen – zu orientieren. Auftretende Probleme sind in erster Linie im Sinne dieses Auftrages zu lösen; und dies unter wertschätzender Berücksichti- gung der Leistungen und Kompetenzen der Mitarbeitenden und unter

Einhaltung der personalrechtlichen Rahmenbedingungen. Im Übrigen bewegt sich die Fluktuation im VZB, wie erwähnt, im Vergleich zu den anderen Institutionen des Amtes für Justizvollzug im Durchschnitt, und es ergibt sich aus der vorangehenden Tabelle (vgl. die Beantwortung der Fragen 1–3) zudem, dass auch Mitarbeitende aus anderen zürcherischen Gefängnissen in das VZB wechseln.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi