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Entscheid

RRB Nr. 364/2013

Kantonsspital Winterthur, Betriebsgebäude, Lifteinbau, gebundene Ausgabe

3. April 2013Deutsch4 min

Source zh.ch

Kantonsspital Winterthur, Betriebsgebäude, Lifteinbau, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. April 2013

364. Kantonsspital Winterthur (Betriebsgebäude, Lifteinbau)

Erwägungen

Die Hauptversorgung des Kantonsspitals Winterthur mit Gütern erfolgt über die Anlieferung im Geschoss U1 an der Nordseite des 1956 erstell- ten Betriebsgebäudes. Für die Vertikalerschliessung des Untergeschosses U2 (Lagerräume), des Erdgeschosses (Wäscherei) und der zwei Ober- geschosse (Apotheke) des Gebäudes steht ein Lift ohne abgeschlossene Kabine zur Verfügung. Dies widerspricht den Anforderungen der eid- genössischen Aufzugsverordnung. Der erforderliche Ersatz durch eine Kabine mit mitfahrenden Türen vermindert das Transportvolumen deut- lich und dadurch die bereits heute knappe Liftkapazität. Dies hat wie- derum vermehrt Wartezeiten bei der Anlieferung zur Folge. Zur Erweiterung der Liftkapazität wird daher neben dem bestehen- den ein zweiter Warenlift eingebaut. Im Gegensatz zum bestehenden Lift bedient dieser nur die drei Geschosse vom zweiten Untergeschoss bis zum Erdgeschoss. Der bestehende Lift mit einer Traglast von 2000 kg wird durch eine erneuerte Anlage mit einer Traglast von 1600 kg ersetzt. Der neu installierte Lift mit mehr als doppelt so grosser Kabine wird eine Traglast von 4000 kg aufweisen. Die Erstellung des neuen Liftschachtes erfordert einen Eingriff in die Tragstruktur des Betriebsgebäudes. Elektrotrassen, Lüftungskanäle, Sanitär- und Schmutzwasserleitungen müssen umgelegt werden. Die Lift- unterfahrt des bestehenden Lüftungsschachtes muss vertieft und öldicht ausgekleidet werden. Das Kantonale Hochbauamt hat durch die Stutz + Bolt + Partner Archi- tekten AG, Winterthur, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom Oktober 2012 Fr. 1 050 000 (Kostenstand 1. April 2012, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 173 700 Gebäude 819 900 Baunebenkosten 7 900 Reserve (rund 5%) 48 500 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 1 050 000

Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Kosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (2,5%) nach IPSAS/H+ Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 17% 177 500 2 200 3% 5 300 Hochbauten Rohbau Konto 5041 2 00000 2% 21 000 300 3% 600 Hochbauten Rohbau 2 Konto 5041 3 00000 12% 125 900 1 600 3% 3 800 Hochbauten Ausbau Konto 5041 4 00000 69% 725 600 9 100 5% 36 300 Hochbauten Installationen Total (einschliesslich 100% 1 050 000 13 200 46 000 MWSt 8,0%) Total 1 050 000 Total 59 200 Es entstehen keine personellen Folgekosten. Das KSW rechnet mit einer Verdoppelung der jährlichen Wartungskosten von derzeit Fr. 3200. Die Abwicklung des Projekts erfolgt gemäss Standardprozesses der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 516/2012 mit geschätzten Kosten von Fr. 800 000 genehmigt. Die Mehrkosten von Fr. 250 000 ergeben sich aus tieferen baulichen Eingriffen als ursprüng- lich angenommen. Für das Vorhaben ist gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantonsspi- tal Winterthur (KSWG) eine Ausgabe von Fr. 1 050 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) um eine gebundene Ausgabe zur Erneuerung und Anpassung der betriebsnotwendigen Infrastruktur. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6350.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Die Ausgabe ist im Budget 2013 der Gesundheitsdirektion nicht enthalten. Zur Bereitstellung der entsprechenden Mittel werden andere im Budget 2013 enthaltene Projekte der Gesundheitsdirektion entsprechend ver- schoben oder gekürzt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Lifteinbau im Betriebsgebäude des Kantonsspitals Winter- thur wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 050 000 zulasten der Inves- titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, somatische Akutversor- gung und Rehabilitation, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2012)

III. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi