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Entscheid

RRB Nr. 366/2009

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Küsnacht, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

11. März 2009Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Küsnacht, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. März 2009

366. Gemeindeordnung (Küsnacht)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die politi- schen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Küsnacht haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 28. September 2008 eine Ände- rung ihrer Gemeindeordnung beschlossen. Gegen diese Urnenabstim- mung wurde ein Stimmrechtsrekurs erhoben, der vom Bezirksrat Meilen mit Beschluss vom 20. Oktober 2008 abgewiesen wurde. Dagegen ist beim Regierungsrat kein Rechtsmittel eingereicht worden, sodass der Beschluss der Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Küsnacht vom 28. September 2008 in Rechtskraft erwachsen ist.

3. Mit der an der Urnenabstimmung vom 28. September 2008 be- schlossenen Änderung der Gemeindeordnung werden die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen, um die Gemeindewerke Küsnacht in eine selbstständige Gemeindeanstalt auszugliedern und eine Betriebsgesell- schaft in der Form einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft zu grün- den, welcher der Betrieb der Versorgungsdienstleistungen im Bereich Wasser und Stromgrundversorgung übertragen wird. Die geänderten Bestimmungen geben, soweit ersichtlich, zu keinen rechtlichen Bean- standungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Küsnacht am 28. September 2008 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Küsnacht, Gemeindehaus, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, an den Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi