RRB Nr. 366/2010
Gemeindewesen, Zweckverband Schwimmbad Neuguet, Statuten, Genehmigung
17. März 2010Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Schwimmbad Neuguet, Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. März 2010
366. Gemeindewesen (Zweckverband Schwimmbad Neuguet)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrats (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Turbenthal, Wila und Wildberg bilden seit 1985 einen Zweckverband für die Übernahme und den Betrieb des Freibades Neuguet auf dem Areal der Politischen Gemeinde Turbenthal (RRB Nr. 489/1985). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 7., 8. und 10. Dezember 2009 haben die Stimmberech- tigten der drei Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Pfäffikon hat bestätigt, dass gegen die Gemeinde- beschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanz- befugnisse der Verbandsorgane neu geordnet und die Statuten redak- tionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Schwimmbad Neuguet werden genehmigt.
II. Mitteilung an die Betriebskommission des Zweckverbands Schwimmbad Neuguet, c/o Gemeindeverwaltung Turbenthal, Tösstal- strasse 56, 8488 Turbenthal, die Gemeinderäte der Politischen Gemein- den Turbenthal, Tösstalstrasse 56, 8488 Turbenthal, Wila, Kugelgasse 2,
8492 Wila, und Wildberg, Luegetenstrasse 3, 8489 Wildberg, den Bezirks- rat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi