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Entscheid

RRB Nr. 366/2014

Anfrage Urs Hans, Turbenthal, betreffend von BSE, SARS über H5N1, H1N1 und BT bis BVD, Beantwortung

26. März 2014Deutsch5 min

Source zh.ch

Anfrage Urs Hans, Turbenthal, betreffend von BSE, SARS über H5N1, H1N1 und BT bis BVD, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 36/2014

Sitzung vom 26. März 2014

366. Anfrage (von BSE, SARS über H5N1, H1N1 und BT bis BVD) Kantonsrat Urs Hans, Turbenthal, hat am 3. Februar 2014 folgende An- frage eingereicht: Die offizielle Human- und Veterinärmedizin erklären der Menschheit in regelmässigen Abständen, welche apokalyptischen Katastrophen uns drohen, sofern wir armen Sünder nicht alle ihre fürsorglichen Arten von Prävention geschlossen befolgen würden. Dass dieses auf absolute Ge- winnmaximierung ausgerichtete System längst selbst zum Hauptproblem für unsere Gesundheit und die Umwelt geworden ist, haben noch nicht alle begriffen. Dass der tonnenweise und ungezügelte Einsatz von An- tibiotika und Schwermetallen in Impfstoffen in der unnatürlichen Me- dizin und deren Rückstände in Lebensmitteln längst den Nährboden für nie erklärte neue Krankheiten liefern, ist immer offenkundiger. Die natürliche, durch die Schöpfung erworbene Immunabwehr und Resisten- zen von Mensch und Tier gegen all die behaupteten Viren, Bakterien und sonstigen Krankheitserreger wird von Lobbisten immer dreister negiert. Gegen solche Fragestellungen wehrt sich dieses für wenige lukrative System immer verzweifelter. BSE trat genau in jenen Ländern auf, wo über staatliche Zwangsbehandlungen am lebenden Tier mit Nervengiften Parasiten bekämpft wurden. Die Folge waren die Hirnschwammkrank- heit oder eben BSE. Mit BSE-Früherkennungstests wurden in der Folge Milliarden gescheffelt. Die Ursache wurde von den gleichen Medizi- nern und Experten geleugnet, welche sie verursacht hatten. Als SARS wurde eine Art Lungenentzündung bezeichnet, welche während Mona- ten die Welt über die globalisierten Medien in Atem hielt und durch Corona Viren ausgelöst worden sei. Die Zahl der Todesopfer wurde in der Folge ständig nach unten korrigiert. H5N1 oder Vogelgrippe erfasste vorwiegend industriell, in Massen gehaltenes Geflügel, währendem Wild- vögel sich eine natürliche Immunität aneignen. Die weltweite Panik wurde durch Aussagen von Firmenvertretern geschürt, welche prophe- zeiten, dass das Virus mutieren könnte und bei Menschen eine Pandemie auslösen könnte. Die Milliardengewinne mit Tamiflu konnten dessen zum Teil tödlichen Nebenwirkungen nie verdecken. H1N1 oder Schwei- negrippe wurde in der Rundschau vom 7.4.2010 vom Arzt und EU-Ab- geordneten Wolfgang Wodarg als stinknormale Grippe entlarvt und die WHO bezeichnete er der Komplizenschaft mit der Pharma und ihren

Milliardengewinnen. Die Ausrufung der Pandemiestufe 6 war schlicht satzungswidrig. Bei BT oder Blauzungenkrankheit erlangen über 98% der Rinder eine natürliche Immunität. Trotzdem wurde mit schädlichs- ten Stoffen geimpft. Bei BVD erreichen ebenfalls 98% der Tiere eine natürliche Immunität. In der Schweiz wurden persistent infizierte Tiere ausgemerzt. In Deutschland wurde zum Teil geimpft mit Tausenden toter Blutschwitzer-Kälber.

Erwägungen

1. Wie gedenkt der Regierungsrat des Kantons Zürich die Bevölkerung in Zukunft vor derart dreisten Fehlinformationen durch eigene Be- hörden und den Bundespharmafilz zu schützen?

2. Ab wann gedenkt der Regierungsrat das Diktat der offiziellen, dog- matischen und pharmalastigen Schulmedizin an den hochsubven- tionierten Hochschulen und Spitälern zu beenden und die Pluralität, Diversität und Qualität in Forschung und Lehre zu garantieren?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Urs Hans, Turbenthal, wird wie folgt beantwortet: Die Erfahrungen mit der pandemischen Grippe H1N1 und mit den übrigen in der Anfrage genannten Epidemien wurden sowohl auf in- ternationaler wie auch nationaler Ebene aufgearbeitet und sind unter anderem in die vollständig überarbeitete Ausgabe 2013 des Influenza- Pandemieplans des Bundes eingeflossen. Eine der wesentlichsten Neue- rungen des Pandemieplans besteht darin, dass die nationalen Strategien und der Einsatz von Massnahmen zugunsten einer stärker an schweize- rischen Bedürfnissen ausgerichteten flexibleren Planung nicht mehr an die Pandemiestufen der World Health Organization (WHO) gekoppelt sind. Pathogenität und Übertragbarkeit des Virus spielen eine wichtige Rolle in der Bewältigung einer Pandemie. Die in der Schweiz vorgese- henen Massnahmen werden daher abgestimmt auf diese Viruseigen- schaften sowie auf die nationale und internationale Lage. Eine weitere wichtige Neuerung des Pandemieplans ist sodann die künftige Rolle der Eidgenössischen Kommission für Pandemievorbereitung und -bewälti- gung (EKP). Sie hat die Risiken in Zusammenhang mit einer möglichen oder tatsächlichen Pandemiesituation zu beurteilen und die Entscheid- gremien zu beraten. Hierzu setzt die EKP eine Gruppe von Fachleuten ein, die aufgrund ihrer spezifischen Kompetenzen in den Bereichen Viro- logie, Infektionskrankheiten, Epidemiologie usw. ausgewählt werden. Schliesslich wurde der neue Pandemieplan in das neue, vom Schweizer

Volk am 22. September 2013 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 60% an- genommene Epidemiengesetz eingebettet. Mit dem neuen Epidemien- gesetz wird unter anderem die Führungsrolle des Bundes gestärkt und seine Aufsichts- und Koordinationsfunktion intensiviert: Der Bund legt die nationalen Ziele im Bereich übertragbare Krankheiten unter Ein- bezug der Kantone fest und ist verantwortlich für die Vorbereitung auf Notlagen, während die Kantone wie bisher für den Vollzug zuständig sind. Bezüglich des Zulassungsverfahrens bei Impfstoffen wird auf die Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 311/2009 betreffend Umgang unse- rer Behörden und der Verwaltung mit der pandemischen Grippe H1N1 (RRB Nr. 2035/2009) verwiesen. Zu Frage 1: Für die Information im Zusammenhang mit der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten ist gemäss altem und neuem Epidemienge- setz grundsätzlich der Bund zuständig. Die Informationstätigkeit des Bundes bei den in der Anfrage genannten Epidemien ist vor dem Hin- tergrund der damals zur Verfügung stehenden Informationen nicht zu beanstanden. Zu Frage 2: Die Schulmedizin bedient sich einer wissenschaftlichen Methodik und hat den Vorteil der Nachvollziehbarkeit und der statistischen Rele- vanz der Ergebnisse. Mit den Mitteln dieser auf empirische Belege ge- stützten Heilkunde werden im Zusammenhang mit Epidemien unter anderem Nutzen, Schaden und Kosten von medikamentösen oder nicht- medikamentösen Interventionen untersucht. Die Universität Zürich und die anderen Hochschulen der Schweiz werden weitgehend durch Kantone und Bund finanziert. Diese Grund- finanzierung sichert zusammen mit den kompetitiv gewonnenen Dritt- mitteln die Unabhängigkeit und Diversität der Forschung.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli