RRB Nr. 374/2019
Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime, Mutter & Kind Wohnagogik Heizenholz, Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung
17. April 2019Deutsch3 min
Source zh.ch
Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime, Mutter & Kind Wohnagogik Heizenholz, Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2019
374. Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime, Mutter & Kind
Erwägungen
Wohnagogik Heizenholz, Zürich (Erneuerung der Beitrags- berechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) in Verbindung mit § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Jugendheimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kos- tenanteile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 962/2015 erteilte der Regierungsrat der Stiftung Zür- cher Kinder- und Jugendheime eine Beitragsberechtigung für den Be- trieb der Mutter & Kind Wohnagogik Heizenholz bis Ende 2018. Mit Ein- gabe vom 8. Dezember 2017 ersucht die Trägerschaft um Erneuerung der Beitragsberechtigung. In der Mutter & Kind Wohnagogik Heizenholz wohnen Kinder mit ihren Müttern, die sich in einer sozial oder psychisch schwierigen Le- benssituation befinden. Die Einrichtung verfügt über sechs Wohnein- heiten für Kinder und ihre Mütter. Die Räumlichkeiten ermöglichen, dass bei Bedarf eine Mutter mit mehr als einem Kind aufgenommen wird. Das übergeordnete Ziel des in der Regel sechs bis zwölf Monate dauernden Aufenthaltes in der Mutter & Kind Wohnagogik Heizenholz ist die Sicherung des Kindeswohls und die altersentsprechende Förde- rung der Kinder sowie die Vorbereitung der Mütter auf ein möglichst selbstständiges Leben mit ihren Kindern. Die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime verfügt über die not- wendige Bewilligung zum Betrieb der Mutter & Kind Wohnagogik Hei- zenholz, die ihr gestützt auf das vom Amt für Jugend und Berufsbera- tung (AJB) genehmigte Konzept erteilt wurde. Der Betrieb beruht auf dem Konzept vom August 2017. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die von der Einrichtung zu erbringen- den Leistungen dar, an die der Kanton gestützt auf § 2 des Staatsbeitrags- gesetzes in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes Kostenan- teile leistet. Das Angebot der Einrichtung entspricht einem Bedarf, und die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen gemäss Staatsbeitrags- und Jugendheimgesetzgebung. Die Beitragsberechtigung ist für vier Jahre zu erteilen.
Der Staatsbeitrag wird auf der Grundlage des mit der Bewilligung ge- nehmigten Konzepts in Verbindung mit den Vorgaben zu den beitrags- berechtigten Kosten in der Jugendheimgesetzgebung berechnet. Gestützt auf § 19b der Jugendheimverordnung entscheidet das AJB über die Ausrichtung von Kostenanteilen an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugend- heime für den Betrieb der Mutter & Kind Wohnagogik Heizenholz wird mit Wirkung ab 1. Januar 2019 im Umfang von sechs Plätzen für Kinder erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2022. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft ge- gebenenfalls bis 31. Dezember 2021 einzureichen.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime, Tessa Müller, Geschäftsführerin, Obstgartensteig 4, 8006 Zürich (im Dop- pel für sich und die Gesamtleitung [E]), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli