RRB Nr. 376/2023
Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2023, 1. Serie
29. März 2023Deutsch26 min
Source zh.ch
Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2023, 1. Serie
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. März 2023
376. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2023, 1. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Übersteigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Geneh- migung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auflagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben gewährt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffent- lich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zu- gutekommen (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirksam- keit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Gewäh- rung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat 2023 bereits folgenden Beschluss zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnüt- zigen Fonds gefasst: RRB Nr. 187/2023 Soforthilfe für die Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien Fr. 800 000 Total Fr. 800 000 Die Finanzdirektion hat zu weiteren Gesuchen die erforderlichen Stellungnahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Be- rücksichtigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu ent- scheiden:
1. Interessengemeinschaft «Zeichen der Erinnerung» («Zeichen der Erinnerung» für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen im Kanton Zürich) Gesuchsteller/in Die Interessengemeinschaft «Zeichen der Erinnerung» besteht aus dem Staatsarchiv des Kantons Zürich und dem Verband der Gemeinde- präsidien des Kantons Zürich (GPV). Vorhaben Bis 1981 wurden im Kanton Zürich zahlreiche Erwachsene, Jugendliche und Kinder Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder Fremd- platzierungen wie Verdingung, Zwangsadoptionen oder Zwangssterili- sierungen, die aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehbar sind. Es handelt sich hierbei um eines der dunkelsten Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte. 2014 beauftragte der Bund eine unabhängige Expertenkommission mit der Erforschung der administrativen Versorgungen. 2017 trat das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmass- nahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG; SR 211.223.13) in Kraft. Das Gesetz anerkennt das Unrecht, das den Opfern von fürsor- gerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz vor 1981 zugefügt worden ist. Es sieht vor, dass Opfer einen Solidaritäts- beitrag erhalten, die Akten gesichert werden, die Thematik wissen- schaftlich umfassend aufgearbeitet wird und die Kantone Zeichen der Erinnerung schaffen (Art. 16 AFZFG). Das Projekt «Zeichen der Erinnerung» lehnt sich an die «Stolpersteine» an, die seit Jahren in Deutschland und mittlerweile auch in den Städten Zürich und Winterthur vor Häuser gesetzt werden, in denen Opfer des Nationalsozialismus gewohnt haben. Mittels öffentlich zugänglicher «Erinnerungspunkte» am Ort des jeweiligen Geschehens soll aufgezeigt werden, was im Bereich der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vorgefallen ist. Die Informationstafeln sollen an die betroffenen Personen erinnern und durch den Einstieg in eine Web- seite die Möglichkeit bieten, sich auf der Grundlage von konkreten, gesicherten Informationen vertieft mit der Thematik fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen zu befassen. Gleichzeitig sind sie eine räumlich erlebbare Anerkennung der betroffenen Personen. Kosten Fr. 270 000 Beantragter Beitrag Fr. 247 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung – Staatsarchiv: Fr. 15 000 – GPV: Fr. 8000 Fr. 23 000 Gewährter Beitrag Fr. 247 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Auf- arbeitung der Geschichte fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen und die Anerkennung der Betroffenen wird vom Regierungsrat seit Jahren unterstützt (Beitrag an die Soforthilfe, Akten- sicherung und Unterstützung von Betroffenen bei der Aktensuche, Mitarbeit in der unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen, wissenschaftliche Publikationen). Die Zeichen der Erinne- rung sind ein weiteres wichtiges Element, das der Bevölkerung und insbesondere den Schulen eine gute und unmittelbare Möglichkeit bietet, sich mit dem Thema zu befassen.
2. Schweizerischer Blindenbund Regionalgruppe Zürich (Tastmodell Landes- museum Zürich) Gesuchsteller/in Der Schweizerische Blindenbund wurde 1958 gegründet. Zweck des Vereins ist es, sehbehinderten und blinden Menschen zu grösst- möglicher Selbstständigkeit in sozialen, materiellen und kulturellen Belangen zu verhelfen. Der Verein entwickelt in seinem Einzugs- gebiet Aktivitäten im Bereich Basis- und Öffentlichkeitsarbeit. Er engagiert sich sozialpolitisch für die Anliegen blinder und seh- behinderter Menschen. Vorhaben Ein detail- und massstabgetreu nachgebildetes sogenanntes Tast- modell des Landesmuseums Zürich soll es sehschwachen und blinden Mitmenschen ermöglichen, die gebaute Welt besser zu verstehen. Zudem soll es auch die Sehenden für diese Thematik sensibilisieren. Zu diesem Zweck soll das Landesmuseum mit einem 3D-Scanner erfasst und es soll nach der digitalen Modulierung ein reales Wachs- oder Kautschuknegativ kreiert werden. Auf dieser Grundlage wird schliesslich ein Bronzemodell gefertigt. Kosten Fr. 88 000 Beantragter Beitrag Fr. 25 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 11 000 Stiftungen und Private Fr. 27 000 Andere (Landesmuseum) Fr. 25 000 Gewährter Beitrag Fr. 25 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, wonach eine angemessene Beteiligung der Standortgemeinde oder des Standortkantons voraus- gesetzt wird. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann im vorliegenden Fall davon abgewichen werden, da es vom Landesmuseum angemessen unterstützt wird. Die Kulturstätten sind für Sehschwache und Blinde schwierig zu erfassen. Dabei leben in der Schweiz zwischen 350 000 bis 400 000 Personen mit einem beeinträchtigten Seh- vermögen. Mit dem geplanten Bronzemodell werden spezifisch – aber nicht nur – diese Personen angesprochen. Sie können durch Betasten dieses Hilfsmittels eine bessere räumliche Vorstellung des Museums erhalten und sich besser orientieren. Gleichzeitig werden auch Dritte auf das Thema aufmerksam. Damit dient das Vorhaben der Inklusion.
3. Zoo Zürich AG (Betriebsbeitrag 2022, Teuerungsausgleich 2022) Gesuchsteller/in Der Zoo wurde 1929 als Genossenschaft Zoologischer Garten Zürich gegründet. 1999 erfolgte die Umwandlung in die Zoo Zürich AG, eine gemeinnützig ausgerichtete Aktiengesellschaft. Der Zoo hat sich zu einer international beachteten Einrichtung entwickelt und ist von grosser Bedeutung für Forschung, Bildung, Freizeit, Tourismus sowie Natur- und Artenschutz. Er erbringt verschiedene Aufgaben im Interesse der Öffentlichkeit und der Wissenschaft. Vorhaben Für die Angestellten der Zoo Zürich AG gilt die Besoldungsregelung der Stadt Zürich. Zudem ist das Personal der städtischen Versiche- rungskasse angeschlossen. Für den Kanton zeigen sich die prakti- schen Auswirkungen dieser Regelung hauptsächlich bei der teue- rungsbedingten Anpassung der Löhne. Die dadurch notwendigen Mehraufwendungen und die Beiträge für den Einkauf der Lohn- erhöhungen in die Versicherungskasse wurden regelmässig durch Stadt und Kanton je hälftig gedeckt, da der Zoo nicht in der Lage war und ist, diese Ausgaben selbst zu tragen. Grundlage hierzu bildete bis Ende 2022 der Beschluss des Kantonsrates vom 5. April 1993 (Vorlage 3279a). Der Stadtrat von Zürich beschloss am 23. März 2022, die Löhne des städtischen Personals zum Ausgleich der Teuerung ab 1. April 2022 allgemein um 0,5% und am 21. Dezember 2022 den Betriebsbeitrag an den Zoo im gleichen Ausmass zu erhöhen. Dadurch entsteht für das Jahr 2022 ein Mehraufwand für Stadt und Kanton Zürich von je Fr. 12 500, der rückwirkend zu gewähren ist. Der Regierungsrat hat am 21. September 2022 einen Betriebsbeitrag für die Jahre 2023–2027 (einschliesslich allfälliger Mehraufwen- dungen für die teuerungsbedingten Anpassungen der Löhne des Zoo- personals und die notwendigen Beiträge für den Einkauf der Lohn- erhöhungen in die Versicherungskasse) an den Zoo beschlossen und dem Kantonsrat zur Genehmigung unterbreitet (Vorlage 5864), um eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. Da Vorlage 3279a nicht mehr in Kraft ist und Vorlage 5864 Leistungen ab 2023 betrifft, ist über die nachträgliche Anpassung für 2022 separat zu entscheiden. Kosten Fr. 25 000 Beantragter Beitrag Fr. 12 500 Weitere Finanzierung Stadt Zürich Fr. 12 500 Gewährter Beitrag Fr. 12 500 Bedingungen Leistet die Stadt Zürich nicht mindestens einen Beitrag von Fr. 12 500 an das Vorhaben, erfolgt eine anteilmässige Kürzung des Beitrags. Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es entspricht der langjährigen Praxis, dass sich der Kanton an der teuerungsbedingten Anpassung der Löhne des Zoopersonals zusammen mit der Stadt Zürich je hälftig beteiligt. Im Einklang mit dem Beitrag der Stadt Zürich ist der Beitrag ausnahmsweise nicht auf Fr. 1000 abzurunden.
4. Stiftung ENTER (Technikwelt ENTER) Gesuchsteller/in Die 2010 gegründete Stiftung ENTER hat zum Zweck, der Öffentlich- keit die Anwendung und Verbreitung verschiedener Informations-, Multimedia-, Unterhaltungs-, Kommunikations- und anderer Tech- nologien sowie deren Geschichte, Inhalte, Nutzen und Zukunfts- potenzial näherzubringen. Zudem unterhält die Stiftung Sammlungen und präsentiert diese in einem Museum. Vorhaben Weil das Museum ENTER seinen mehr als zehn Jahre genutzten Standort beim Bahnhof Solothurn verlassen musste, entschied die Stiftung, den Standort nach Derendingen zu verlegen und ein voll- ständig neues Konzept zu entwickeln: vom Museum hin zur Technik- welt mit Ausstellung, Academy und Begegnungszone auf über 10 000 m2. Die «Technikwelt ENTER», die ihre Türen im Herbst 2023 öffnen wird, bezweckt, die Vergangenheit zugänglich zu machen, um die Gegenwart zu verstehen und die Zukunft zu gestalten. Dabei sollen die Ausstellung und die Academy die beiden Hauptaktivitäten darstellen. In der Ausstellung wird der Fokus auf der Vergangenheit liegen. Es werden die Schweizer Technikgeschichte gewürdigt, die Funktionsfähigkeit der ausgestellten Objekte erhalten sowie deren gesellschaftliche Relevanz aufgezeigt. Die Academy ist auf die Zukunft ausgerichtet. Den Besuchenden – insbesondere Schülerinnen und Schülern – soll die Begeisterung für Technik weitergegeben und dadurch die Verfolgung technischer Berufsziele gefördert werden. Überdies soll die «Technikwelt ENTER» ein Begegnungs- und Aufenthaltsort werden, wofür über 3000 m2 zur Verfügung stehen. Kosten Fr. 5 560 000 Beantragter Beitrag Fr. 100 000 Weitere Finanzierung Standortgemeinde Fr. 50 000 Stiftungen und Private Fr. 2 810 000 Sponsoren Fr. 500 000 Andere Kantone Fr. 1 400 000 Andere Fr. 700 000 Gewährter Beitrag Fr. 100 000 Bedingungen Leisten nicht mindestens vier weitere Kantone einen Betrag an das Vorhaben, erfolgt eine angemessene Kürzung des Beitrags. Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 6 Abs. 1 lit. b LFG, wonach das Vorhaben in erster Linie der Bevölkerung des Kantons Zürich zugutekommen soll. Gestützt auf § 6 Abs. 3 lit. b LFG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 lit. a VGF kann im vorliegenden Fall davon abgewichen werden, da das Vorhaben einen engen Bezug zum Kanton Zürich aufweist, zumal dieser in der «Technikwelt ENTER» als Schweizer Innovationsleader sowie Bildungs- und Wirtschaftsstandort vertreten sein wird. So werden beispielsweise Pionierleistungen von Unternehmen, Institu- tionen und Personen aus dem Kanton Zürich vermittelt und technik- geschichtliche Objekte von Zürcher Unternehmen archiviert, instand gestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ausserdem wird das Vorhaben auch von weiteren Kantonen massgeblich unterstützt.
5. Verein für nachhaltigen Journalismus (Buch «Industriekultur Schweiz. Wanderungen zu den schönsten Industriekulturgütern») Gesuchsteller/in Der 2013 gegründete Verein fördert einen kritischen, nichtkom- merziellen und unabhängigen Journalismus sowie die nachhaltige, vertiefte publizistische Auseinandersetzung mit umwelt- und gesellschaftspolitischen Themen. Vorhaben Das Buchprojekt «Industriekultur Schweiz. Wanderungen zu den schönsten Industriekulturgütern» richtet sich an ein breites, kultur- bzw. technikgeschichtlich interessiertes Publikum, dem im Rahmen von Rundgängen und Wanderungen bedeutsame Zeugnisse der Industriekultur nähergebracht werden sollen. Sechs der 54 Repor- tagen spielen im Kanton Zürich. Sie reichen von der historischen Schmiede in Bassersdorf über den Industrielehrpfad bis zur Nagel- fabrik in Winterthur und sollen das Lesepublikum auf eine Zeit- und Entdeckungsreise durch den Kanton Zürich einladen. Das be- bilderte Buch soll rund 240 Seiten umfassen und in einer Auflage von 4000 Exemplaren beim AT-Verlag erscheinen. Der geplante Verkaufspreis beträgt Fr. 33. Kosten Fr. 199 000 Beantragter Beitrag Fr. 12 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 37 800 Stiftungen und Private Fr. 45 200 Andere Kantone Fr. 96 000 Andere Fr. 8 000 Gewährter Beitrag Fr. 12 000 Bedingungen – Auflagen Der Beitrag darf nur für die Druckkosten verwendet werden. Dem Gemeinnützigen Fonds sind sechs Belegexemplare abzuliefern. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Publikation vermittelt einen breiten Einblick in die reichhaltige Schweizer Industriekultur. Die Auswahl der Objekte ist nachvoll- ziehbar und enthält eine gute Mischung von öffentlich zugänglichen Industriekulturgütern im ländlichen und städtischen Kontext. Sie ist zudem von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung (vgl. § 3 Abs. 2 lit. g VGF), weshalb gemäss langjähriger Praxis des Fonds ein Beitrag an die anrechenbaren Druckkosten geleistet werden kann.
6. Verein alliance F (Helvetia ruft! 2023 Mentoringprogramm) Gesuchsteller/in Der Verein alliance F setzt sich seit über 120 Jahren für die Interessen der Frauen und für die Gleichstellung der Geschlechter in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ein. Er ist überparteilich und vertritt die Interessen von über 100 Mitgliederorganisationen und über 900 Einzelmitgliedern. Vorhaben 50 Jahre nach Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts sind Frauen in den politischen Entscheidungsgremien immer noch massiv unterver- treten: In zahlreichen Kantonsparlamenten beträgt ihr Anteil immer noch weniger als 30%, sechs Kantone haben reine Männerregierungen und sieben Kantone waren noch nie mit einer Frau im Ständerat vertreten. Das Mentoringprogramm von Helvetia ruft! – für mehr Frauen in der Schweizer Politik – macht Kandidatinnen (und andere an Politik interes- sierte Frauen) fit für den Wahlkampf und das politische Amt. Das vermit- telte Knowhow aus den Mentorings und die Vernetzung mit anderen (bisherigen und angehenden) Politikerinnen über die Parteigrenzen hinweg bestärken die Frauen, Kandidaturen für politische Ämter ins Auge zu fassen und innerhalb der Parteien, aber auch im Wahlkampf und im Amt selbst, selbstbewusst und gut vorbereitet aufzutreten. Das Mentoring- programm umfasst vier thematisch unterschiedliche Kurse («Mein politi- sches Programm», Auftrittskompetenz, Umgang mit Medienanfragen und Social Media im Wahlkampf). Es findet schweizweit von Januar bis Juni 2023 auf Deutsch, Französisch und Italienisch statt und steht allen Frauen offen, die für ein politisches Amt kandidieren, sowie (nach Verfügbarkeit) in zweiter Priorität allen weiteren an Politik interessierten Frauen. Kosten Fr. 122 940 Beantragter Beitrag Fr. 22 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 8 000 Stiftungen und Private Fr. 13 000 Andere Kantone Fr. 78 000 Andere Fr. 1 940 Gewährter Beitrag Fr. 22 000 Bedingungen Leisten die anderen Kantone nicht mindestens einen Beitrag von Fr. 66 000 an das Vorhaben, erfolgt eine anteilmässige Kürzung am Beitrag Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Ausnahme von § 3 Abs. 2 lit. b und d VGF. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann im vorlie- genden Fall davon abgewichen werden: Das Projekt, das zum zweiten Mal vor nationalen Wahlen durchgeführt wird, leistet einen Beitrag zur Gleich- stellung der Geschlechter in der Gesellschaft. Die Ziele des Mentoring- programms stimmen überein mit dem Legislaturziel des Regierungsrates, die politische Teilhabe aller Gruppen zu stärken (vgl. Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023). Bei den letzten nationalen Wahlen 2019 wurde eine Rekordanzahl von Frauen ins Parlament gewählt; dazu hat auch die Kampagne Helvetia ruft! beigetragen. Aus diesem Grund erscheint eine Unterstützung auch 2023 sinnvoll. Das Mentoringprogramm stärkt verschiedene Kompetenzen von angehenden Politikerinnen und trägt zur Vernetzung über die Parteigrenzen bei. Der inhaltliche Bezug zum Kanton Zürich ist mit den anstehenden Wahlen 2023 auf nationaler Ebene gegeben. Da es sich um ein nationales Projekt handelt, ist eine angemessene Beteiligung der anderen Kantone in der Höhe von mindestens Fr. 66 000 vorauszusetzen, ansonsten der Beitrag anteilmässig gekürzt wird.
7. Verein Jakobsweg.ch («Auf vier Rädern zur Schwarzen Madonna») Gesuchsteller/in Der 2008 gegründete, politisch und konfessionell neutrale Verein setzt sich unter anderem für die Reaktivierung und Schaffung durchgehender nationaler und transnationaler Jakobswege ein. Vorhaben Mit dem Projekt «Auf vier Rädern zur Schwarzen Madonna» soll auch Menschen im Rollstuhl die Teilhabe am Pilgererlebnis auf dem Jakobsweg zwischen Konstanz und Einsiedeln, möglichst nahe am Fussweg, ermöglicht werden. Im dortigen Kloster befindet sich das berühmte spätgotische Gnadenbild der «Schwarzen Madonna von Einsiedeln». Das erste Teilstück bis nach Schaffhausen konnte bereits erstellt werden. Die Rollstuhlfahrenden sollen sich möglichst selbstständig und unabhängig nach Einsiedeln fortbewegen können. Zu diesem Zweck werden auf der mehrheitlich im Kanton liegenden Strecke Abklärungen getroffen und Routenbeschriebe (GPS-Daten, Wegbeschreibungen usw.) erstellt und den Rollstuhlfahrenden zur Verfügung gestellt. Vorhandene Barrieren werden sichtbar gemacht und deren Status festgehalten und genau beschrieben. Strassen- kategorien geben Auskunft darüber, ob es sich um eine befestigte Strasse (Asphalt) oder eine Naturstrasse (schmaler Weg, uneben, flach) handelt und mit welchem Kraftaufwand die Strecke befahren werden kann. Weiter wird auf Umfahrungs- sowie alternative Trans- portmöglichkeiten hingewiesen. Darüber hinaus sollen Weganpas- sungen und anderweitige bauliche Massnahmen (beispielsweise in sanitären Anlagen) angestossen werden. Der Weg kann etappen- weise oder an einem Stück befahren werden, womit Rücksicht auf die unterschiedlichen Voraussetzungen des Zielpublikums genommen werden kann. Die Begleitung mit dem Fahrrad ist auf der gesamten Route möglich, die auf einer Länge von rund 50 km durch den Kanton Zürich führt. Aufgrund der Streckenführung (Zürcher Weinland – Winterthur – Kyburg – Zürcher Oberland) lässt sich dabei dessen kulturelle, landschaftliche und wirtschaftliche Vielfalt entdecken. Kosten Fr. 215 000 Beantragter Beitrag Fr. 25 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 20 000 Stiftungen und Private Fr. 75 000 Andere Kantone Fr. 75 000 Andere Fr. 20 000 Gewährter Beitrag Fr. 25 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Des Weiteren ist der Anspruch auf Gleichbehandlung in Art. 8 der Bundesverfassung (SR 101) sowie in Art. 11 der Kantonsverfassung (LS 101) verankert. Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte autonome Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, stellt in diesem Zusammenhang ein zentrales Anliegen dar. Das Vorhaben ist eine geeignete Massnahme, um die Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Personen zu fördern.
8. Schweizerschule Mexico (Bauprojekt SAN BORJA – 2. Phase) Gesuchsteller/in Die Schweizerschule Mexico (Colegio Suizo de México A.C.) wurde 1965 gegründet und ist eine der offiziell vom Bund anerkannten Schweizerschulen im Ausland. An drei Schulstandorten (Mexico-Stadt, Cuernavaca und Querétaro) werden insgesamt über 1400 Kinder und Jugendliche vom Vorkindergarten bis zum Gymnasium unterrichtet. Der Kanton Zürich ist seit über 50 Jahren Patronatskanton und hat die Schule schon mehrmals unterstützt (letztmals mit RRB Nr. 773/2018 mit einem Betrag von Fr. 500 000). Vorhaben Die Schweizerschule Mexico konnte 2008 das Grundstück des an die Schule in Mexico-Stadt angrenzenden Schweizerclubs kaufen. Ein starkes Erdbeben im September 2017 zwang die Schule, die bis dahin genutzte alte Klubinfrastruktur abzureissen. Der Unterricht (Musik, Zeichnen/Basteln, Schreinerei) fand danach in gemieteten Containern statt. Mit einem aus finanziellen Gründen in drei Phasen unterteilten Ausbauprojekt soll die bestehende Infrastruktur durch neue, funktiona- le Bauten ersetzt werden. Das erste Teilprojekt mit dem Neubau von zwei Schulhäusern, an das der letzte Beitrag des Gemeinnützigen Fonds (damals: Lotteriefonds) ging, wird bald abgeschlossen werden. In der zweiten Phase, für die vorliegend um einen Beitrag ersucht wird, soll nun ein Hallenschwimmbad mit einem 25-Meter-Becken mit fünf Schwimmbahnen, Garderoben- und WC-Anlagen und darüber einer Zuschauertribüne mit 100 Plätzen gebaut werden, was die ganzjährige Durchführung von Schwimmunterricht ermöglicht. Das alte, offene Schwimmbad wird durch einen Garten/Biologiepark ersetzt werden. In einer dritten Phase, die nicht Teil des vorliegenden Gesuchs ist, soll schliesslich eine Dreifach-Turnhalle mit unterirdischer Parkierung, Kantine und Cafeteria entstehen. Kosten Fr. 1 800 000 Beantragter Beitrag Fr. 850 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 900 000 Stiftungen und Private Fr. 50 000 Gewährter Beitrag Fr. 500 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF (§ 6 Abs. 1 lit. b LFG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 lit. e VGF). Das Projektdossier ist fundiert und gut entwickelt. Alle notwendigen Bestandteile liegen vor. Die Budgetierung ist nachvollziehbar und plausibel und die Höhe der Kosten wird als angemessen eingestuft. Das Projekt ist sinnvoll und unterstützungswürdig, denn es fördert die Gesundheit der Kinder als Teil des Lebensraums Schule, dies vor allem vor dem Hintergrund der grossstädtischen und umweltbelasteten Umgebung. Mit der Möglichkeit, das Schwimmbad ganzjährig zu nutzen, ist der Schwimmunterricht durchgängig möglich. Damit können die entsprechenden Lehrplankom- petenzen einfacher erfüllt werden. Da der letzte Beitrag an die Schule aber erst rund vier Jahre zurückliegt, womit das Gesuch nur knapp nach Ablauf der vierjährigen Sperrfrist eingegeben wurde, und zudem die Drittmittel im Vergleich zum letzten Vorhaben sehr tief sind, und damit der Anteil, der vom Gemeinnützigen Fonds erfragt wurde, umso höher ist, erscheint ein Beitrag von Fr. 500 000 als angemessen.
9. Verein Hörnlihaus (Umbau Hörnlihaus 2023: Sanierung und ökologische Erneuerung) Gesuchsteller/in Der Verein wurde 1989 gegründet, um ein ehemaliges Lehrlings- ferienheim auf dem Hörnli zu erwerben. Seit rund 30 Jahren gewährleistet der Verein dessen Betrieb als Ferien- und Lagerhaus, das in erster Linie von Jugendgruppen und Schulklassen aus dem Kanton Zürich genutzt wird. Vorhaben Das Gebäude wurde nach dem Erwerb instand gesetzt und für den Betriebszweck ausgebaut. Nach nunmehr rund 30 Jahren steht eine Sanierung an: Die auf einer thermischen Solaranlage beruhen- de Heizung und Warmwasseraufbereitung hat ihre Lebensdauer überschritten und bedarf der Erneuerung. Diese soll mit einer neuen Photovoltaikanlage erfolgen, mit der ein grosser Kombispeicher betrieben werden kann und die sich insgesamt als vorteilhafter erweist. Des Weiteren wird das Dach neu eingedeckt sowie mit einer optimalen thermischen Dämmung versehen. Das geplante Ersetzen der Elektroheizung im Ess- und Aufenthaltsraum durch Radiatoren und deren Anschluss an die zentrale Heizungsversor- gung stellen weitere Massnahmen dar, die getroffen werden, um den Fortbestand als Ferien- und Lagerhaus zu gewährleisten. Kosten Fr. 217 000 Beantragter Beitrag Fr. 100 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 50 000 Stiftungen und Private Fr. 50 000 Standortgemeinde Fr. 7 000 Andere Fr. 10 000 Gewährter Beitrag Fr. 100 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es leistet einen Beitrag zur Sicherstellung des Angebots an preiswerten Beherbergungsmöglichkeiten im Kantonsgebiet für Jugendgruppen und Schulklassen, wofür eine ungebrochene Nachfrage besteht.
10. Genossenschaft Studentenhaus ALV (Totalsanierung Studentenhaus ALV) Gesuchsteller/in Die Genossenschaft wurde 1967 zwecks Baus und Betriebs eines Studentenhauses in Zürich auf gemeinnütziger Grundlage sowie zur Schaffung allfälliger weiterer Wohnmöglichkeiten für Studierende gegründet. Vorhaben Das Studentenhaus ALV, das vor rund 50 Jahren in zwei Etappen erstellt wurde und zwischen den verschiedenen Standorten der Universität Zürich und der ETH Zürich gelegen ist, bot bis anhin möblierten Wohnraum für 65 Studierende. Nach dieser langen Nutzungsdauer ist nunmehr eine Totalsanierung einschliesslich Aufstockung geplant. Dabei wird die vorgehängte Betonfassade durch eine nachhaltige Holzfassade ersetzt, womit eine verbesserte, den heutigen Standards entsprechende Isolation erreicht werden kann. Weiter wird die Haustechnik erneuert und ein Lift eingebaut, der den barrierefreien Zugang gewährleistet und neu auch die Vermietung von Zimmern an mobilitätsbeeinträchtigte Studierende ermöglicht. Im Erdgeschoss werden den Mieterinnen und Mietern, deren Zimmer jeweils mit einem kleinen Küchenblock und einer eigenen Nasszelle ausgestattet sind, auch nach der Sanierung eine Gemeinschaftsküche und Aufenthaltsbereiche zur Verfügung stehen. Dank der geplanten Aufstockung, die eine umfassende Erdbeben- ertüchtigung voraussetzt, kann das bisherige Wohnangebot um insgesamt acht Zimmer erweitert werden. Kosten Fr. 7 575 000 Beantragter Beitrag Fr. 1 000 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 5 005 000 Standortgemeinde Fr. 1 500 000 Fördergelder Fr. 70 000 Gewährter Beitrag Fr. 1 000 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Bereitstellung preiswerten Wohnraums für Studierende stellt ein wertvolles Angebot für den Bildungsstandort Zürich dar. Dies gilt umso mehr, als sich die Nachfrage nach günstigem Wohnraum besonders im städtischen Umfeld als gross erweist und im vorliegen- den Projekt ausserdem auch die Bedürfnisse mobilitätsbeeinträch- tigter Studierender berücksichtigt werden.
11. Schweizerischer Fischerei-Verband (Kryopräservation von Lachsspermien für die Wiederansiedlung des Lachses in der Schweiz) Gesuchsteller/in Der Verein Schweizerischer Fischerei-Verband (SFV) wurde 1883 gegründet und vertritt auf nationaler Ebene die Interessen der Fischerinnen und Fischer. Zudem steht er unter anderem für den Schutz der Fische und ihrer Lebensräume ein, fördert die nachhaltige Nutzung und waidgerechte Fischerei und setzt sich für die Renaturierung und Revitalisierung von Gewässern und für den Erhalt der Artenvielfalt ein. Vorhaben Der atlantische Lachs gilt in der Schweiz als ausgestorben. Im Rahmen der Abkommen mit der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins verpflichtete sich die Schweiz, die Wiederansiedlung des Lachses im Einzugsgebiet des Rheins wirksam zu unterstützen. Der Bund (Bundesamt für Umwelt, Sektion Revitalisierung und Fischerei), die involvierten Kantone (Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Zürich) sowie die Umweltschutzorganisationen (WWF und SFV), die gemeinsam die «Lachs- gruppe Schweiz» bilden, setzten sich im Rahmen dieses Konzepts zum Ziel, dass bis 2030 die ersten Lachse wieder in die Schweizer Gewässer aufsteigen und sich fortpflanzen sollen. Der Lachs dient dabei als Flagg- schiff-Art für das gesamte aquatische Ökosystem und steht stellvertretend für alle lang- und mitteldistanzwandernden Fischarten. Um genügend Lachse züchten zu können, werden Zuchtlachse wiederum mit Zuchtlachsen verpaart. Diese Methode birgt aber verschiedene genetische Nachteile. Um diese zu minimieren, will der SFV die Spermien von wildgefangenen Lachsmännchen einfrieren, um sie über mehrere Jahre lagern zu können (Kryopräservation). Die Spermien werden in der Folge aufbereitet und für die Befruchtung von Lachseiern verwendet. Dadurch sollen die Befruchtungsrate gesteigert und die genetische Vielfalt und damit das Anpassungspotenzial der Junglachse erhöht sowie der Domestikations- effekt reduziert werden. Im drei Jahre dauernden Pilotprojekt wird die Methode wissenschaftlich überprüft, dokumentiert und bedarfsgerecht verbessert werden. Die Jungfische sollen in verschiedenen Habitaten ausgesetzt und der Erfolg der Zucht mittels regelmässiger Auswertungen überprüft werden. Falls das Pilotprojekt erfolgreich sein sollte, ist geplant, das Vorgehen als Standardmethode im Rahmen des Wiederansiedlungs- projekts zu etablieren und damit die längerfristige Finanzierung über die «Lachsgruppe Schweiz» sicherzustellen. Kosten Fr. 128 000 Beantragter Beitrag Fr. 26 750 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 5 000 Andere Kantone Fr. 80 250 Bund Fr. 16 000 Gewährter Beitrag Fr. 26 000 Bedingungen – Auflagen Der Gesuchsteller hat in Absprache mit der Baudirektion einen Zwischen- und einen Abschlussbericht zuhanden der Baudirektion zu erstellen. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF (§ 6 Abs. 1 lit. b LFG in Verbindung § 3 Abs. 2 lit. i VGF). Die angestrebte Möglichkeit der Befruchtung von Lachseiern mittels kryopräservierter Lachsspermien ist im Interesse des Kantons und geht über das bestehende Lachspro- gramm von Bund und Kantonen hinaus. Es hat Pilotcharakter und dient zu einem Teil der Grundlagenforschung in diesem Bereich. Es kann dazu beitragen, die angestrebte Wiederbesiedlung des Rheins mit wilden atlantischen Lachsen zu erreichen.
12. Verein Zürcher Volksfeste (Züri Fäscht 2023, Zusatzbeitrag) Gesuchsteller/in Der Verein Zürcher Volksfeste (VZV) besteht seit 1992. Er richtet das in der Regel alle drei Jahre stattfindende Züri Fäscht aus. Vorhaben Der Regierungsrat gewährte am 11. Mai 2022 für das Vorhaben einen Beitrag von Fr. 600 000 (RRB Nr. 720/2022). Während die operative Organisation des Festes gut und termingerecht abläuft, gestaltet sich jedoch die Finanzierung äusserst herausfordernd und volatil. Die Ankündigung einer möglicherweise drohenden Energie- knappheit, andauernde Unruhen in Europa und weltweit sowie negative wirtschaftliche Aussichten haben viele langjährige und auch neue Sponsorinnen und Sponsoren veranlasst, ihre Engage- ments abzusagen. Als Folge davon resultiert in der aktuellen Fest- rechnung ein Fehlbetrag von Fr. 800 000. Der grösste Teil davon soll durch das vorhandene Vereinskapital, das derzeit bei Fr. 600 000 liegt, abgedeckt werden. Um das Züri Fäscht 2023 durchführen zu können, ersucht der VZV um eine einmalige Erhöhung des Beitrags um Fr. 250 000. Kosten Fr. 800 000 Beantragter Beitrag Fr. 250 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 550 000 Gewährter Beitrag Fr. 250 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF bis auf § 2 Abs. 3 VGF, wonach einer juristischen Person nur alle vier Jahre ein Beitrag gewährt werden kann, § 3 Abs. 1 lit. a VGF, wonach das Vorhaben über die gewöhnliche Tätigkeit der gesuchstellenden Organisation hinausgehen muss, § 3 Abs. 2 lit. b VGF, wonach Beiträge an wiederkehrende Vorhaben ausgeschlossen sind, § 3 Abs. 2 lit. c VGF, wonach Beiträge an Aufführungen und andere Produktionen ausgeschlossen sind, § 3 Abs. 2 lit. m VGF, wonach Ausfalldeckungen ausgeschlossen sind, sowie § 4 Abs. 2 VGF, wonach an jedes Vorhaben nur ein Beitrag gewährt wird. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann im vorliegenden Fall davon abgewichen werden, da das Züri Fäscht eine bedeutende Veranstaltung und weit über Zürich hinaus bekannt und der Kanton mit diesem Anlass aufgrund seiner Entstehung besonders verbunden ist. Gemäss Angaben des VZV wäre die Durchführung des Züri Fäscht 2023 ohne den beantragten Zusatzbeitrag akut gefährdet.
Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt:
1. Interessengemeinschaft «Zeichen der Erinnerung» («Zeichen der Fr. 247 000 Erinnerung» für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen im Kanton Zürich)
2. Schweizerischer Blindenbund Regionalgruppe Zürich (Tastmodell Fr. 25 000 Landesmuseum Zürich)
3. Zoo Zürich AG (Betriebsbeitrag 2022, Teuerungsausgleich 2022) Fr. 12 500
4. Stiftung ENTER (Technikwelt ENTER) Fr. 100 000
5. Verein für nachhaltigen Journalismus (Buch «Industriekultur Schweiz. Fr. 12 000 Wanderungen zu den schönsten Industriekulturgütern»)
6. Verein alliance F (Helvetia ruft! 2023 Mentoringprogramm) Fr. 22 000
7. Verein Jakobsweg.ch («Auf vier Rädern zur Schwarzen Madonna») Fr. 25 000
8. Schweizerschule Mexico (Bauprojekt SAN BORJA – 2. Phase) Fr. 500 000
9. Verein Hörnlihaus (Umbau Hörnlihaus 2023: Sanierung und ökologische Fr. 100 000 Erneuerung)
10. Genossenschaft Studentenhaus ALV (Totalsanierung Studentenhaus ALV) Fr. 1 000 000
11. Schweizerischer Fischerei-Verband (Kryopräservation von Lachs- Fr. 26 000 spermien für die Wiederansiedlung des Lachses in der Schweiz)
12. Verein Zürcher Volksfeste (Züri Fäscht 2023, Zusatzbeitrag) Fr. 250 000 Total Fr.2 319 500
II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elektronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert drei Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der ersten 90% des Beitrags zu ersuchen (Bedingung für diese Auszah- lung).
c) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert fünf Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags zu ersuchen und der Fondsverwaltung den Schlussbericht gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG in einer von dieser akzep- tierten Fassung einzureichen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage). e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Ver- wendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). f) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnützigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Fi- nanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage). III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen. IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen. V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge ge- mäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swiss- los Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanz- kommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungs- rates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli