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Entscheid

RRB Nr. 379/2015

Informatiksicherheit in der Kantonalen Verwaltung, Stellenschaffung

15. April 2015Deutsch2 min

Source zh.ch

Informatiksicherheit in der Kantonalen Verwaltung, Stellenschaffung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2015

379. Informatiksicherheit in der kantonalen Verwaltung

Erwägungen

(Stellenschaffung) Mit Beschluss Nr. 129/2015 hat der Regierungsrat das Organisationskon- zept für die Informatiksicherheit in der kantonalen Verwaltung als ver- bindliche Arbeitsgrundlage festgelegt. Gleichzeitig hat er die Finanzdirek- tion beauftragt, die Stelle einer oder eines Informatik-Sicherheitsbeauf- tragten des Kantons Zürich (I-SiBZH) zu beantragen. Die Stelle umfasst folgende Aufgaben: – Zentrale Ansprechperson für alle Fragen der Informatiksicherheit in der kantonalen Verwaltung. – Leitung des Competence Center für Informatiksicherheit sowie der Fachgruppe Informatiksicherheit in der kantonalen Verwaltung. – Koordination der Bestrebungen zur nachhaltigen Erreichung eines an- gemessenen Stands der Informatiksicherheit in der kantonalen Ver- waltung. – Unterstützung der Informatik-Sicherheitsverantwortlichen der Direk- tionen bei ihrer Arbeit sowohl in formaler als auch in materieller Hin- sicht. – Vertretung des KITT für die internen und externen Erbringer von kan- tonsübergreifenden Leistungen im Bereich Informatiksicherheit. Die Stelle ist im Budget 2015 und im KEF 2016–2019 der Leistungs- gruppe Nr. 4600, Direktionsübergreifende Informatik, enthalten. Die Ein- reihung in LK 21 VVO ist aufgrund des Anforderungsprofils und im Quervergleich gerechtfertigt.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan der Finanzdirektion (KITT-Geschäftsstelle) wird wie folgt ergänzt: Stelle Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi