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Entscheid

RRB Nr. 380/2012

Verein Inselhof Triemli, Mutter&Kind Units, Beitragsberechtigung

11. April 2012Deutsch6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. April 2012

380. Verein Inselhof Triemli (Mutter & Kind Units,

Erwägungen

Beitragsberechtigung) Gestützt auf § 7 Abs. 2 des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2) leistet der Staat anerkannten privaten Trägern für die von ihnen geführten Jugendheime Kostenanteile bis zur vollen Höhe der beitragsberechtigten Ausgaben. Gemäss § 10 der Jugendheimverord- nung vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Jugendheimen bezüglich der Aus- richtung von Staatsbeiträgen. Als Jugendheime im Sinne des Gesetzes gelten Heime, die dazu bestimmt sind, mehr als fünf Kinder, Jugend- liche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 22. Altersjahr zur Er- ziehung und Betreuung aufzunehmen (§ 1 Abs. 1 Jugendheimgesetz). Mit Verfügung vom 30. Mai 2008 hat die Bildungsdirektion dem Ver- ein Inselhof Triemli gestützt auf die Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption vom 19. Oktober 1977 (PAVO, SR 211.222.338), die Verordnung über die Bewilligung von Kinder- und Jugendheimen, Kinderkrippen und Kinderhorten vom 6. Mai 1998 (LS 852.23) und die Richtlinien der Bildungsdirektion über die Bewilli- gung von Kinder- und Jugendheimen vom 31. August 1998 eine Bewilli- gung für den Betrieb des Angebots «Mutter&Kind-Units» am Zentrum Inselhof im Umfang von zehn Plätzen für Mütter und zehn bis zwölf Plätzen für Kleinkinder erteilt. Mit Schreiben vom 3. Februar 2009 stellte der Verein Inselhof Triemli für dieses Angebot ein Gesuch um Ausrichtung von Staatsbeiträgen, das die Bildungsdirektion mit Verfügung vom 12. November 2009 ablehnte. Mit Beschluss vom 12. Januar 2011 hiess der Regierungsrat einen dage- gen eingereichten Rekurs teilweise gut und wies die Bildungsdirektion an, einen Antrag betreffend Beitragsberechtigung unter Einbezug aller massgeblichen Kriterien zuhanden des Regierungsrates zur Beschluss- fassung vorzubereiten. Das Angebot «Mutter&Kind-Units» am Zentrum Inselhof ist ein An- gebot für in der Regel volljährige Mütter mit ihren Kindern (bis rund drei Jahre), bei denen aufgrund einer belasteten Lebenssituation eine Phase der Abklärung, Stabilisierung und des Lernens angezeigt ist. Ziel des Aufenthalts sind der Erwerb und die Entwicklung von Erziehungs- kompetenzen sowie die Förderung der Selbstständigkeit der Mütter. Während des Aufenthalts bereiten sich die Mütter auf ihre berufliche Integration oder Ausbildung vor oder gehen einer Arbeit nach.

Der Verein Inselhof Triemli führt zwei weitere von der Bildungsdi- rektion bewilligte Angebote – das Angebot «Kinderhaus Inselhof» für 30 Kleinkinder, die in vier Gruppen betreut werden, sowie das Angebot «Wohngruppe Mutter und Kind», in dem sechs minderjährige Mütter und ihre bis drei Jahre alten Kinder betreut werden –, die bereits zu einem früherem Zeitpunkt vom Regierungsrat als beitragsberechtigt anerkannt wurden (RRB Nrn. 1835/2007 und 1487/2008). Fünf weitere Heime haben Bewilligungen erhalten für gleiche bzw. ähnliche Mutter-und-Kind-Angebote wie das «Mutter&Kind-Units»- Angebot des Vereins Inselhof: Die Stiftung Monikaheim hat eine Be- willigung für das Angebot «Begleitetes Wohnen für Mutter und Kind» im Monikaheim im Umfang von vier Plätzen für Mütter und acht Plät- zen für Kinder erhalten. Das Wohn- und Tageszentrum Heizenholz hat die Bewilligung erhalten für sein Angebot «Mutter&Kind Wohn- agogik» für sechs Mütter mit bis zu acht Säuglingen. Der Stiftung Haus für Mutter und Kind in Uerikon wurde die Bewilligung für ihr Angebot für acht Mütter und elf Säuglinge bzw. Kleinkinder erteilt. Dem Verein Diakoniewerk Bethanien wurde für das Mutter-und-Kind-Angebot des Birke-Huus (14 Plätze für Mütter und 16 Plätze für Kleinkinder) die Bewilligung erteilt. Im Weiteren hat die Bildungsdirektion dem Verein «Die Alternative, Verein für umfassende Suchttherapie» das Mutter- und-Kind-Angebot im Kinderhaus Tipi (sechs Plätze für Mütter und sechs bis acht Plätze für Kinder) bewilligt. Mit der Bewilligung bestätigt die Bildungsdirektion der Trägerschaft, dass ihr Heim bzw. das Angebot ihres Heimes alle Voraussetzungen gemäss PAVO und den kantonalen Vorgaben erfüllt. Eine Zusage für Staatsbeiträge ist mit der Bewilligung nicht verbunden. An dem Angebot des Vereins Inselhof Triemli an Heimplätzen für be- lastete volljährige Mütter und Kleinkinder und den in diesem Zusam- menhang erwähnten Institutionen besteht ein öffentliches Interesse. Die angebotenen Plätze sind ausgebucht bzw. jeweils rasch besetzt. In der Regel handelt es sich zudem um Platzierungen durch Vormund- schaftsbehörden im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen. Mit solchen Angeboten besteht die Chance, dass die Fremdplatzie- rung der Kinder nur vorübergehend ist, weil die volljährige Mutter in ihrer Erziehungskompetenz so gestärkt wird, dass sie das Kind mittel- fristig selbstständig ausserhalb des Heims betreuen und erziehen kann. Damit können die Kosten für langfristige, teure Heimaufenthalte, die in der Regel vom Kanton und den Gemeinden finanziert werden, ver- ringert werden. Umgekehrt können solche Angebote auch dazu führen, dass eine Mutter zur Einsicht gelangt, dass das Kind mit einer länger- fristigen Fremdplatzierung bessere Entwicklungschancen hat. Der Auf-

enthalt der volljährigen Mutter im Heim zusammen mit dem betroffe- nen Kind und eine enge Begleitung und Förderung der Mutter dient der Sicherung des Kindeswohls. Der Verein Inselhof Triemli verfügt über die notwendige Bewilligung zum Betrieb der «Mutter&Kind-Units», die ihm gestützt auf das von der Bildungsdirektion anerkannte Rahmenkonzept erteilt wurde. Der Betrieb beruht auf dem Rahmenkonzept von 2008. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die zu erbrin- gende Leistungen dar, an die der Kanton gestützt auf § 2 des Staatsbei- tragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes Kostenanteile leistet. Das Angebot «Mutter&Kind- Units» im Umfang von zehn Plätzen für Mütter und zehn bis zwölf Plätzen für Kinder des Vereins Inselhof Triemli entspricht einem Bedarf und die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen (vgl. § 2 Jugendheimverordnung). Das Angebot «Mutter&Kind-Units» ist daher ab Gesuchseingang, d. h. ab 2009, als beitragsberechtigt zu anerkennen. Die Beitragberechtigung ist auf fünf Jahre zu befristen. Sie verleiht keinen Anspruch auf eine rückwirkende Ausrichtung der Staatsbeiträge. Der Kostenanteil wird auf der Grundlage des mit der Bewilligung genehmigten Rahmenkonzepts in Verbindung mit den Vorgaben zu den beitragsberechtigten Kosten in der Jugendheimgesetzgebung be- rechnet und beträgt höchstens Fr. 450 000 pro Jahr. Gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV, LS 611.2) entscheidet die Bildungsdirektion über die Ausrichtung von Kostenanteilen an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Angebot «Mutter&Kind-Units» des Vereins Inselhof Triemli wird rückwirkend ab 1. Januar 2009 im Umfang von zehn Plätzen für volljährige Mütter und zehn bis zwölf Plätzen für Kinder als staatsbei- tragsberechtigt anerkannt.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2013. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft gege- benenfalls bis 31. Oktober 2012 zusammen mit dem aktualisierten Rah- menkonzept einzureichen.

III. Konzept- und Angebotsänderungen bedürfen der vorgängigen Zustimmung durch die Bildungsdirektion.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an Rechtsanwalt Prof. Dr. Urs Saxer, Steinbrüchel Hüssy Rechtsanwälte, Grossmünsterplatz 8, 8001 Zürich (zuhanden des Vereins Inselhof Triemli [R]), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi