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Entscheid

RRB Nr. 384/2018

Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Spitalrat, Wahl

25. April 2018Deutsch10 min

Source zh.ch

Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Spitalrat, Wahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. April 2018

384. Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, Spitalrat (Wahl)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Regierungsrat hat am 20. September 2017 dem Kantonsrat den Erlass des Gesetzes über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipwG) beantragt (Vorlage 5392). Die Gesetzesvorlage wird derzeit in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Kan- tonsrates (KSSG) beraten. In den kommenden Wochen wird der Kantons- rat über die Gesetzesvorlage beschliessen. Für den Fall der Zustimmung des Kantonsrates zum Gesetz und unter dem Vorbehalt, dass kein Refe- rendum ergriffen wird, ist dessen Umsetzung auf den 1. Januar 2019 vor- gesehen. Dies setzt einen rechtzeitigen Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der vom Regierungsrat vorgenommenen Wahl zur Be- setzung des strategischen Führungsorgans der zu gründenden Anstalt (Spitalrat) voraus (§ 6 lit. b in Verbindung mit § 7 lit. d ipwG).

B. Aufgabe des Spitalrates Der Spitalrat ist gemäss § 11 ipwG das oberste Führungsorgan der In- tegrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw). Seine wich- tigsten Aufgaben sind die folgenden: – Er ernennt die Spitaldirektorin oder den Spitaldirektor und die weite- ren Mitglieder der Geschäftsleitung. – Er übt die Aufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Per- sonen aus. – Er regelt die Zuständigkeit der Organe und Organisationseinheiten der ipw zum Erlass von Anordnungen. – Er sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kon- trollsystem. – Er erlässt sein Organisationsreglement, das Spitalstatut, das Personal- reglement, das Finanzreglement, die Taxordnung und weitere Regle- mente. – Er regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen und schliesst die ent- sprechenden Verträge ab. – Er stellt zuhanden des Regierungsrates Antrag für finanzielle Beiträge nach § 19 Abs. 3 ipwG.

Gemäss § 12 ipwG ist der Spitalrat verantwortlich für die Umsetzung der vom Regierungsrat beschlossenen Eigentümerstrategie. Er erstattet der Gesundheitsdirektion Bericht darüber. In der Eigentümerstrategie sind die Vorgaben des Eigentümers an den Spitalrat formuliert. Sie bilden den Rahmen für die Unternehmensstrategie, in welcher der Spitalrat zu- handen der Spitaldirektion festlegt, wie sich der Betrieb innerhalb der übergeordneten regulatorischen und strategischen Vorgaben in seinem Geschäftsfeld verhalten soll. Die Eigentümerstrategie und das entspre- chende Eigentümercontrolling bilden auch die Grundlage für den Aus- tausch zwischen dem Kanton und der ipw. Gemäss § 13 ipwG ist der Spitalrat verantwortlich für die Erfüllung der Leistungsaufträge des Kantons, schliesst Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Direktionen des Regierungsrates ab und legt die wei- teren Leistungen gemäss § 4 Abs. 3 ipwG fest. Ausserdem verabschiedet der Spitalrat den Geschäftsbericht, die Jah- resrechnung und den Antrag zur Verwendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts zuhanden des Regierungsrates (§ 14 ipwG).

C. Anforderungsprofil an das Präsidium und die Mitglieder des Spitalrates Aus den Aufgaben des Spitalrates ergibt sich das Anforderungsprofil für dessen Mitglieder. Dieses umfasst Kenntnisse in gesundheitspoliti- schen Fragestellungen und ein profundes Verständnis der betriebswirt- schaftlichen Zusammenhänge sowie der strategischen und operativen Unternehmensführung. Von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten wer- den ein integratives Führungsverhalten, Entschlusskraft und Durchset- zungsvermögen gefordert. Diese Person muss zudem die ipw und den Spi- talrat vor Mitarbeitenden und in der Öffentlichkeit vertreten können. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zu strategi- schem Denken und Handeln aufweisen. Aus diesem Grund ist eine aus- gewogene Zusammensetzung aus Persönlichkeiten anzustreben, die ein breites Erfahrungswissen aus den für die ipw bedeutsamen Führungs- bereichen einbringen können. Gemäss Kapitel 5.1 der Eigentümerstrate- gie für die ipw soll der Spitalrat nach fachlichen Kriterien mit Persönlich- keiten besetzt werden, die sich optimal ergänzen und durch ihre Erfah- rung die Interessen des Kantons als Eigentümer umsetzen sowie die Aufsichts- und Führungsaufgaben optimal wahrnehmen können.

D. Auswahlverfahren Die Gesundheitsdirektion hat ein externes Unternehmen mit der Su- che und Selektion der Kandidatinnen und Kandidaten für den Spitalrat der ipw betraut. Das ausgewählte Unternehmen verfügt über eine aus-

gewiesene Expertise und grosse Erfahrung in der Kaderpersonalsuche im Gesundheitsbereich. Mit der öffentlichen Ausschreibung der Stellen einerseits und der gleichzeitigen Direktansprache von Zielpersonen an- derseits wurde eine breite Auswahl an Kandidatinnen und Kandidaten und ein transparentes Vorgehen sichergestellt. Aus dem anschliessenden, mehrstufigen Selektionsverfahren ist ein Wahlvorschlag hervorgegan- gen, der die Vorgaben der Eigentümerstrategie erfüllt. Die designierten Personen verfügen über ein grosses Knowhow und einen breiten Erfah- rungshintergrund in allen Führungsaspekten und haben ihre Kompetenz und ihre strategischen und kommunikativen Fähigkeiten bereits in an- deren Leitungsgremien unter Beweis gestellt. Besonderes Augenmerk wurde auf eine ausgewogene Zusammensetzung des Spitalrates insge- samt gelegt.

E. Wahl der Präsidentin und der weiteren Mitglieder Der Spitalrat besteht gemäss § 10 ipwG aus fünf bis sieben Mitgliedern. Der Wahlvorschlag umfasst sieben Personen, womit die gesetzlich vor- gesehenen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Die nachfolgend bezeichneten Personen sind geeignet, als Präsidentin und als weitere Mitglieder des Spitalrates die ipw zu führen: Präsidentin: – Prof. Dr. Susanne Hofer, geboren 1959, hat nach Abschluss der Hö- heren Handelsschule und der Hotelfachschule ein Nachdiplomstu- dium in Unternehmensführung und ein Studium der Betriebsökono- mie HF in Zürich absolviert. Anschliessend erreichte sie einen Master of Business Administration an der Universität Bern sowie an der Univer- sity of Rochester (USA) und promovierte in Business Administration an der Charles Sturt University in Sidney (Australien). Ihr beruf‌licher Werdegang ist unter anderem gekennzeichnet durch verschiedene operative und strategische Führungspositionen bei Hotel- und Gas- tronomiebetrieben für Mövenpick Schweiz und International. Seit 2005 hat sie eine Professur für Hospitality Management an der Zürcher Hoch- schule für Angewandte Wissenschaften inne, ist Forschungsleiterin für Facility Management in Healthcare und Mitglied der Leitung des Instituts für Facility Management. Im Nebenamt war Prof. Susanne Hofer von 2002 bis 2007 Verwaltungsratspräsidentin der Spital Emmen- tal AG und ist seit 2008 Stiftungsratsmitglied bei RaJoVita, Rappers- wil-Jona. Prof. Susanne Hofer deckt im Spitalrat vor allem die Kompe- tenzbereiche Unternehmensführung, Patientenorientierung, Facility Management und Innovation ab.

Weitere Mitglieder: – Beatrice Buchmann, geboren 1957, hat nach einer Ausbildung zur Me- dizinischen Praxisassistentin und diplomierten Pflegefachfrau verschie- dene Weiterbildungen in Betriebswirtschaft, Spitalmanagement, Unter- nehmensentwicklung, Kommunikation und für Verwaltungsräte ab- solviert. Sie bringt über 30 Jahre Berufserfahrung in verschiedenen Funktionen und Organisationen des Gesundheitswesens mit. Mehrere Jahre war sie als Business-Unit-Direktorin und Mitglied der Geschäfts- leitung in der Pharmaindustrie und danach von 2001 bis 2009 als Direk- torin Pflege/MTT und Mitglied der Spitalleitung des Inselspitals (Uni- versitätsspital Bern) tätig. 2010 gründete sie die Beratungsfirma «Buch- mann Consulting». Beatrice Buchmann deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenzbereiche Personalführung, Pflege und Spitalmanage- ment ab. – Beat Husi, geboren 1952, hat in Zürich Rechtswissenschaft studiert. Während acht Jahren war er Zentralsekretär des Gesundheits- und Wirtschaftsamts der Stadt Zürich. Von 1995 bis Januar 2018 war er Staatsschreiber des Kantons Zürich. Im März 2018 wurde er in den Gemeinderat Langnau am Albis gewählt. Er ist ein ausgewiesener Ex- perte des kantonalen Gesundheitsrechts und konnte alle Verfahren zur Verselbstständigung der kantonalen Gesundheitsinstitutionen beglei- ten und die Lösungen insbesondere bei Fragen der Gesetzgebung und der Governance auch beeinflussen. Er deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenzbereiche Recht, politische Vernetzung, Bauwesen und stra- tegische Kommunikation ab. – Peter Nater, geboren 1969, hat nach einer Banklehre Betriebsökono- mie FH studiert. Er ist diplomierter Wirtschaftsprüfer und Revisions- experte. Er war CFO bei der Vista-Jet-Gruppe und der Keystone- Gruppe. 2014 gründete er die Desinja AG in Baar und steht dieser heute als CEO vor. Peter Nater verfügt über Verwaltungsratserfahrung bei der Bimbosan AG und der Roth Gerüste AG. Seit 2014 ist er zu- dem als Stiftungsrat bei der Stiftung Diakonat Bethesda und als Prä- sident der Immobilienkommission engagiert. Peter Nater deckt im Spi- talrat vor allem die Kompetenzbereiche Finanzen und Immobilien/ Bauwesen ab. – Dr. med. Anja Oswald, geboren 1968, absolvierte nach Abschluss des Handelsdiploms die eidgenössische Maturität und ein Medizinstudium an der Universität Basel, das sie mit der Promotion abschloss. Nach einem Master in Business Administration (MBA) an der Universität Bern und an der University of Rochester (USA) wurde sie aufgrund ärztlicher Weiterbildungen Fachärztin FHM für Orthopädische Chi- rurgie und Traumatologie. Von 2011 bis 2015 war Dr. Anja Oswald Ab- teilungsleiterin medizinisch-pharmazeutische Dienste, stellvertretende

Kantonsärztin und stellvertretende Kantonsapothekerin des Kantons Basel-Stadt. Seit 2015 ist sie CEO der Privatklinik Sonnenhalde, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Riehen. Dr. Anja Oswald deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenzbereiche Medizin, Spitalmanage- ment und Gesundheitswesen ab. – Andrea Rytz, geboren 1972, hat nach einer Ausbildung zur Fachfrau für medizinisch-technische Radiologie am Inselspital in Bern einen Master of Advanced Studies in Health Services Management und einen Executive Master in Business Administration an der Fachhoch- schule St. Gallen absolviert. 2005 wurde sie Bereichsleiterin Institute & Prozesse in der Hirslanden Klinik Im Park AG, Zürich. Ab 2011 war sie Direktorin der Hirslanden Klinik Belair AG, Schaffhausen, und seit 2016 ist sie CEO der Schulthess Klinik, Zürich. Andrea Rytz deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenzbereiche Spitalmanagement und Ge- sundheitswesen ab. – Dr. med. Alexander Zimmer, geboren 1961, hat an der Universität Frei- burg im Breisgau Medizin studiert und 1990 mit der Promotion ab- geschlossen. Er ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und war von 2006 bis 2014 Chefarzt und Geschäftsleitungsmitglied der Psychiatrie Baselland. Zurzeit ist er in eigener Praxis in Solothurn tätig. Er ist Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie und Präsident der Ständigen Tarif- kommission der Foederatio Medicorum Psychiatricorum et Psycho- therapeuticorum. Zudem ist er in verschiedenen Funktionen bei der Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH) engagiert und leitet dort mehrere strategisch wichtige Projekte. Dr. Alexander Zimmer deckt im Spitalrat vor allem die Kompetenzbereiche Medizin, Psychiatrie, Gesundheitswesen und Tarife ab.

F. Vertreterin oder Vertreter der Gesundheitsdirektion Gemäss § 10 Abs. 3 lit. a ipwG nimmt eine Vertreterin oder ein Ver- treter der Gesundheitsdirektion mit beratender Stimme und Antragsrecht an den Sitzungen des Spitalrates teil. Diese Person wird zu gegebener Zeit von der Gesundheitsdirektion bestimmt.

G. Entschädigung und Amtsdauer Die Entschädigung der Präsidentin und der weiteren Mitglieder des Spitalrates orientiert sich an jener des Spitalrates des Kantonsspitals Win- terthur, wird als Jahrespauschale ausgerichtet und geht zulasten der Spi- talrechnung. Die Entschädigung für die Präsidentin beträgt Fr. 40 000. Die Entschädigung für die weiteren Mitglieder beträgt Fr. 20 000. Die Ent- schädigung der Spesen wird durch den Spitalrat geregelt.

Die Amtsdauer beträgt gemäss § 10 Abs. 2 ipwG vier Jahre, wobei die erste Amtsperiode gemäss § 26 Abs. 2 lit. b ipwG am 30. Juni 2023 endet. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Präsidentin des Spitalrates der Integrierten Psychiatrie Winter- thur – Zürcher Unterland wird für die erste Amtsdauer ab Inkrafttreten des Gesetzes über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Un­ terland (ipwG) gewählt: – Prof. Dr. Susanne Hofer, geboren 1959, Utzenstorfstrasse 12, 3426 Aefligen.

II. Als weitere Mitglieder des Spitalrates der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland werden für die erste Amtsdauer ab In- krafttreten des ipwG gewählt: – Beatrice Buchmann, geboren 1957, Waldhof 3, 6300 Zug, – Beat Husi, geboren 1952, Sihlwaldstrasse 36a, 8135 Langnau am Albis, – Peter Nater, geboren 1969, Sonnenbergstrasse 36, 8600 Dübendorf, – Dr. med. Anja Oswald, geboren 1968, Rosenweg 10, 4104 Oberwil, – Andrea Rytz, geboren 1972, Dorfstrasse 27a, 8902 Urdorf, – Dr. med. Alexander Zimmer, geboren 1961, Verenaweg 21, 4500 Solothurn.

III. Die Wahl der Präsidentin und der weiteren Mitglieder des Spital- rates der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland be- darf der Genehmigung durch den Kantonsrat.

IV. Die Präsidentin des Spitalrates wird mit einer Jahrespauschale von Fr. 40 000 entschädigt. Jedes weitere Mitglied des Spitalrates wird mit einer Jahrespauschale von Fr. 20 000 entschädigt.

V. Dieser Beschluss fällt dahin, falls das ipwG gemäss Vorlage 5392 nicht in Kraft tritt.

VI. Mitteilung an die Gewählten und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli