RRB Nr. 384/2025
Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund, Zürich, Beitragsberechtigung
9. April 2025Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. April 2025
384. Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund, Zürich (Beitragsberechtigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2)
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat über die Betragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt auf § 14 Abs. 1 lit. a des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (BiG, LS 410.1) kann der Kanton an allgemein zugängliche Aus- und Weiterbildungseinrichtungen Subven- tionen ausrichten. Mit Schreiben vom 3. September 2024 ersucht der Verein Schweize- rischer Israelitischer Gemeindebund (SIG), Zürich, um eine Beitrags- berechtigung für die Vermittlung und Förderung interkultureller und interreligiöser Erfahrungen sowie zur nachhaltigen Förderung von Tole- ranz und Dialog in Schulklassen.
B. Würdigung Der Verein SIG wurde 1904 gegründet, um die gemeinsamen Inter- essen der Jüdinnen und Juden in der Schweiz zu wahren und zu fördern. Seit 2002 verfolgt der Verein SIG im Rahmen seines Dialog- und Auf- klärungsprogramms Likrat in Schulklassen das Ziel, gegen Unwissen- heit, Missverständnisse und stereotype Vorstellungen zu informieren und den Dialog zu fördern. Likrat an Schulen vermittelt das Judentum auf eine lebendige und einprägsame Art, weil sich die unterschiedlichen Menschen persönlich begegnen. Durch die Begegnung auf Augenhöhe mit dem Judentum tritt Gemeinsames noch stärker zu Tage. Ziel von Likrat ist es, gegenseitiges Verständnis zu schaffen, Gemeinsamkeiten zu betonen sowie antisemitische und rassistische Vorurteile und Stereo- typen abzubauen. Das auf die Schulen ausgerichtete Angebot Likrat setzt auf den direkten Austausch von jüdischen Menschen mit nichtjüdischen Menschen. Dieses Zusammenkommen auf Volksschul-, Mittelschul- und Berufsschulstufe ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, sich über das Judentum als Religion sowie über ihre persönlichen religiösen und kulturellen Lebenserfahrungen unter Gleichaltrigen auszutauschen. Mit diesem Ansatz können interkulturelle und interreligiöse Erfahrungen vermittelt sowie Toleranz und Dialog nachhaltig und wirksam gefördert werden.
Der Verein SIG bietet das Programm Likrat für Schulen seit 2002 an. In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach diesem Angebot stetig gestiegen. 2023 wurden rund 84 Schulklassen im Kanton Zürich besucht, 2024 stieg die Anzahl der Schulklassenbegegnungen auf rund 100. Für 2025 liegen für die ersten zwei Monate bereits 20 gebuchte Be- gegnungen von Schulklassen im Kanton Zürich vor. Seitens der Schulen wird das Angebot sehr gut nachgefragt, von den Schülerinnen und Schülern wie auch von Lehrpersonen geschätzt und ist als Angebot für Förderung von Toleranz sowohl auf der Volksschul- stufe als auch auf der Mittelschul- und Berufsbildungsstufe gut etabliert. Die Jugendlichen, die vom Verein SIG für Likrat an Schulen eingesetzt werden, durchlaufen einen Ausbildungsgang und werden für ihren Ein- satz geschult. Auch lassen sich die Schulbegegnungen mit Besuchen von Synagogen verbinden. Bis anhin konnte der Verein SIG die Kosten durch Beiträge der Schu- len, von Stiftungen und durch Eigenleistungen decken. Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage nach Schulbegegnungen ist es dem Verein nicht mehr möglich, dieser im notwendigen Umfang finanziell nachzu- kommen. Prävention jeglicher Form von Antisemitismus und Rassismus ist im Schulfeld unerlässlich und trägt wesentlich zum Zusammenleben von unterschiedlichen Kulturen und Religionen bei.
C. Beitragsberechtigung und Finanzielles Es liegt im Interesse der Öffentlichkeit, dass das Leistungsangebot des Vereins SIG für Schulen erhalten und weiter ausgebaut werden kann. Der Verein SIG als Träger des Schulangebots erfüllt die Voraussetzun- gen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen. Er ist ab 1. Januar 2025 für vier Jahre bis 31. Dezember 2028 als beitragsberechtigt anzuerkennen. Gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) entscheidet die Bildungsdirektion über die Bewilligung von neuen oder gebunden einmaligen Ausgaben bis 1 Mio. Franken.
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Verein Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund, Zürich, wird ab dem 1. Januar 2025 als beitragsberechtigt anerkannt. Die Bei- tragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2028. Für die Verlängerung der Beitragsberechtigung ist bis spätestens 31. März 2028 der Bildungsdirek- tion ein begründetes Gesuch einzureichen.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an den Verein Schweizerischer Israelitischer Gemein- debund, Gotthardstrasse 65, Postfach, 8027 Zürich, sowie an die Finanz- direktion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli