RRB Nr. 385/2021
Stadt Zürich, Baur- und Dufourstrasse, Projektgenehmigung
14. April 2021Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2021
385. Strassen (Zürich, Baur- und Dufourstrasse, beide kommunal)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 12. Februar 2021 das Projekt für die Sanierung und Umgestaltung der Baur- und der Dufourstrasse, im Abschnitt Bellerivestrasse bis Höschgasse (Bau Nr. 17 056), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Baur- und die Dufourstrasse sind kommunal klassiert. Die über- kommunalen Interessen sind im Einmündungsbereich der Baur- in die Bellerivestrasse (Hauptverkehrsstrasse HVS 17) und im Bereich der Höschgasse (regionale Verbindungsstrasse RVS 30057) betroffen. Die Bellerivestrasse und die Höschgasse gelten im Projektperimeter als über- kommunale Strassen im Sinne von § 43 StrG. Im Anschluss an die Werkleitungsarbeiten wird an der Baur- und der Dufourstrasse, im Abschnitt Bellerivestrasse bis Höschgasse, die über- dimensionierte Fahrbahn der bestehenden Tempo-30-Zone zugunsten der Gehwege optimiert. Im Zuge der Bauarbeiten wird auch der Anschluss der Baur- an die überkommunale Bellerivestrasse angepasst. Gleichzeitig wird die Kreuzung Höschgasse/Dufourstrasse mit allseitigen Anrampun- gen erhöht. Durch die geplante Massnahme werden die Verkehrsführung und die Strassengeometrie erhalten. Die geplante Erhöhung der Fahr- bahn gilt als reine Sicherheitsmassnahme. Der Baubeginn ist im Verlauf des Jahres 2021 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen zweier Begehrensäusserungen Stellung genommen. Die erste Begehrensäusse- rung erfolgte am 26. März 2020 und die zweite am 3. Dezember 2020. Die darin angebrachten Anträge sind in das Projekt eingeflossen und gelten als bereinigt. Weiter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähig- keit überprüft. Mit dem geplanten Vorhaben wird die praktische Leis- tungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs an den überkommu- nalen Bellerivestrasse und Höschgasse nicht vermindert, womit das Pro- jekt den Anforderungen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101) entspricht. Da an der Oberfläche nur geringfügige Anpassungen ohne weitere Aus- wirkungen auf die Umgebung vorgesehen sind und das Strassenbaupro- jekt von untergeordneter Bedeutung ist, wurde auf das Mitwirkungs- verfahren nach § 13 StrG und das Auflageverfahren nach § 16 StrG ver- zichtet. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 1220 vom 16. Dezember 2020 wurde das Strassenbauprojekt festgesetzt und die Ausgaben bewilligt. Der Be- schluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.
Die Gesamtkosten für die Sanierung und Umgestaltung der Baur- und der Dufourstrasse, im Abschnitt Bellerivestrasse bis Höschgasse, betra- gen voraussichtlich Fr. 6 139 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 165 000 (einschliesslich Verwal- tungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Sanierung und Umgestaltung der Baur- und der Dufourstrasse, im Abschnitt Bellerivestrasse bis Höschgasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli