RRB Nr. 386/2009
Pädagogische Hochschule Zürich, Studiengang Kindergarten/Unterstufe, Versuch
11. März 2009Deutsch6 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. März 2009
386. Pädagogische Hochschule Zürich. Studiengang Kindergarten/ Unterstufe (Versuch)
1. Ausgangslage 1997 verfasste die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erzie- hungsdirektoren (EDK) einen Expertenbericht zur Bildung und Erzie- hung von vier- bis achtjährigen Kindern und 1999 eine Studie zur Aus- bildung von Lehrpersonen für diese Altersstufe. Die Berichte zeigten, dass grosse Entwicklungsunterschiede zwischen den Kindern bestehen. Dies führt zu Schwierigkeiten beim Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule. Diesen Befund stützen auch andere Studien. Der Regierungsrat hat 2003 gestützt auf § 11 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (LS 410.1) einen Schulversuch zur Erprobung der Grundstufe angeordnet (RRB Nr. 1337/2003). Die Grundstufe ist eine neue Schulstufe, die zwei Jahre Kindergarten und die erste Klasse der Primarschule zusammenführt. Zielsetzungen der Grundstufe sind die bisherigen Schwerpunkte der Kindergartenpädagogik sowie die Einfüh- rung in die Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen. Der Schulversuch umfasst rund 80 Klassen mit über 1600 Kindern in 27 Gemeinden. Die erste Projektphase dauert von August 2004 bis August 2009. Mit RRB Nr. 1691/2007 wurde der Schulversuch bis Ende Schul- jahr 2011/12 verlängert. Eine Grundstufenklasse wird in der Regel von einer Lehrperson mit Hintergrund Kindergarten und einer Lehrperson mit Hintergrund Primarstufe betreut. Diese Lehrpersonen besuchen eine berufsbegleitende Weiterbildung, die von der Pädagogischen Hoch- schule Zürich im Auftrag des Volksschulamtes angeboten wird. Eine Vollzeitausbildung für Lehrpersonen für die Kindergarten- und Unter- stufe fehlt indessen im Kanton Zürich. Bei der Neubesetzung von Stellen für die Grundstufenklassen werden deshalb zunehmend Lehr- personen aus anderen Kantonen berücksichtigt, da im deutschen Sprach- raum die Pädagogischen Hochschulen der Kantone Bern, St. Gallen sowie der Zentral- und Nordwestschweiz bereits Studiengänge für Kin- dergarten und Unterstufe führen.
2. Versuch an der Pädagogischen Hochschule Zürich Gemäss § 11 des Bildungsgesetzes kann der Regierungsrat zur Be- schaffung von Entscheidungsgrundlagen für die Weiterentwicklung des Bildungswesens Versuche anordnen. Die Versuche werden befristet und evaluiert.
a) Gründe für einen Versuch Der dreijährige Studiengang Kindergarten/Unterstufe (nachfolgend als Studiengang KU bezeichnet) verspricht wichtige Erfahrungen und Grundlagen, die zur Weiterentwicklung des Bildungswesens beitragen und für den Entscheid zur Zukunft der Eingangsstufe beigezogen werden können. Unabhängig von deren Ausgestaltung (Kindergarten, Grund- oder Basisstufe) können die Lehrpersonen mit der kombinierten Aus- bildung für Kindergarten und Unterstufe der Primarschulstufe flexibler an der Volksschule eingesetzt werden, womit auch einem breiten Be- dürfnis der Gemeinden entsprochen werden kann. Ausbildungen wie der Studiengang KU, die bei gleicher Studienzeit zu einem Doppeldiplom für die Kindergarten- und die Unterstufe führen, haben für Studienanfängerinnen und -anfänger eine hohe Anziehungs- kraft, weil der Abschluss das Unterrichten sowohl auf der Kinder- garten- als auch auf der Unterstufe ermöglicht. Die Nachfrage nach der heutigen sechssemestrigen Ausbildung für Lehrpersonen der Kinder- gartenstufe an der Pädagogischen Hochschule (§ 15 Gesetz über die Pädagogische Hochschule vom 25. Oktober 1999, PHG, LS 414.41) ist dementsprechend eingebrochen. Derzeit schliessen jährlich nur noch rund 30 bis 40 Diplomandinnen und Diplomanden diese Ausbildung ab. b) Studiengang KU ab Herbst 2009 Die Pädagogische Hochschule Zürich beabsichtigt, ab Herbst 2009 parallel zum herkömmlichen Studiengang für die Kindergartenstufe versuchsweise einen dreijährigen Studiengang KU anzubieten, der zu einem Diplom für die Kindergartenstufe und für die Unterstufe der Primarschulstufe führt. Er beruht auf folgendem Konzept: Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs KU erwerben ein Doppeldiplom und damit die Unterrichtsberechtigung für den Kin- dergarten und für die ersten drei Klassen der Primarstufe. Der Studien- gang KU wird den organisatorischen, pädagogischen und didaktischen Ansprüchen, die sich aus der Arbeit mit einer altersgemischten Klasse ergeben, grosses Gewicht beimessen. Nach wie vor gültige Elemente der Kindergartenpädagogik wie auch allgemeindidaktische und fachdi- daktische Konzepte der ersten Klassen der Primarschulstufe sind zentrale Elemente des Studiengangs. Daher soll die berufspraktische Ausbil- dung in Kindergärten, in Klassen der Unterstufe wie auch in Grundstu- fenklassen durchgeführt werden. Das Studium lehnt sich an das Siebenfächerprofil der Primarstufe an (Mathematik, Deutsch, Mensch/Umwelt, Musik, Bewegung und Sport, Bildnerisches Gestalten, Werken). Fremdsprachen werden nicht ins Profil aufgenommen; im Rahmen der Zusatzausbildungen können diese Lehr- berechtigungen jedoch nachträglich erworben werden.
Das Diplom für den Studiengang KU berechtigt auch zum Einsatz auf der Primarstufe (Unterstufe). Deshalb gelten für den neuen Studien- gang die Zulassungsbedingungen der Primarstufe. Gleich wie für die Studiengänge der Primar- und Sekundarstufe I wird entweder eine gymnasiale Maturität oder das erfolgreiche Durchlaufen des ordent- lichen Aufnahmeverfahrens vorausgesetzt (§ 7 PHG). Damit ist im Sinne grösstmöglicher Durchlässigkeit auch ein Stufenwechsel vom Studien- gang KU in die Studiengänge Primar- oder Sekundarschulstufe I im Laufe des ersten Studienjahres gewährleistet. c) Bisheriger Studiengang Kindergartenstufe Die Ausbildungsinhalte für die Studierenden des Studiengangs Kin- dergartenstufe stimmen etwa zur Hälfte mit denjenigen des Studien- ganges KU überein. Letzterer umfasst zusätzlich Vertiefungen zu lern- und entwicklungspsychologischen Fragestellungen, fachdidaktischen und allgemeindidaktischen Fragen der Unterstufe. Das Studium des Studien- ganges Kindergartenstufe wird um allgemeinbildende Elemente erwei- tert, was eine spätere Nachqualifikation zur Lehrkraft KU erleichtert. Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang Kinder- garten bleiben unverändert (vgl. § 6 PHG).
3. Abweichungen vom geltenden Recht Im Rahmen eines Versuchs kann von der ordentlichen Gesetzgebung abgewichen werden, soweit die Erreichung der Ziele des Bildungs- wesens gewährleistet bleibt. Der Studiengang KU führt innerhalb des Versuchs zu folgenden Abweichungen vom geltenden Recht: – Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang KU sind dieselben wie für die Primar- und die Sekundarstufe I (§ 7 PHG). – Es wird ein neuer Studiengang geschaffen, der die wesentlichen Inhalte der Ausbildung für die Kindergartenstufe (§ 15 PHG) und für die Primarstufe (§ 16 PHG) vereint.
4. Finanzen Da im Versuchsstudiengang inhaltliche Elemente aus dem Kinder- garten und der Primarstufe verknüpft werden müssen, ist eine entspre- chende Anpassung des Curriculums notwendig. Diese Arbeit wird für 2009 mit etwa Fr. 80 000 veranschlagt und kann in die laufenden Ent- wicklungen zur Optimierung der Ausbildung integriert werden. Somit fallen in den Bereichen Personal und Curriculum keine zusätzlichen Kosten an.
5. Evaluation, Begleitung und Dauer des Versuchs Die interne Evaluation der Versuchsstudiengänge wird im Rahmen der eigenen Qualitätssicherung der PHZH vorgenommen. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden: – Stösst das Angebot bei angehenden Studierenden auf Interesse? – Können die professionellen Kompetenzen für Lehrkräfte der Ein- gangsstufe im Rahmen dieses Studienganges in genügender Weise er- worben werden? Die externe Evaluation wird durch eine Begleitgruppe mit Vertrete- rinnen und Vertretern aus folgenden Gruppierungen gewährleistet: – Projektteam Grundstufe des Volksschulamtes – Praxislehrpersonen – Leitungspersonen entsprechender Studiengänge anderer Pädagogi- scher Hochschulen – Lehrpersonenverbände der Primarstufe und des Kindergartens des Kantons Zürich Im Rahmen des Versuchs wird 2009, 2010 und 2011 mit je einem Studiengang begonnen. Der dritte dieser Studiengänge dauert bis ins Jahr 2014. Über die Ergebnisse der Evaluation ist der Bildungsdirektion Bericht zu erstatten. Der Fachhochschulrat und der Bildungsrat haben sich für die Durch- führung des vorliegenden Versuchs ausgesprochen.
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. An der Pädagogischen Hochschule Zürich wird ein Versuch zur Ausbildung von Lehrpersonen für die Kindergarten- und die Unterstufe der Primarschulstufe (Studiengang Kindergarten/Unterstufe) durch- geführt. 2009, 2010 und 2011 wird mit je einem Studiengang begonnen.
II. Mitteilung an den Fachhochschulrat, die Pädagogische Hochschule Zürich und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi