Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 39/2014

Strassen, Zürich, Lagerstrasse RVS 30065, Baupauschale, Genehmigung

15. Januar 2014Deutsch4 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Lagerstrasse RVS 30065, Baupauschale, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2014

39. Strassen (Zürich, Lagerstrasse RVS 30065)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 26. Juni 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für den Ausbau der Lagerstrasse, Abschnitt Kasernenstrasse bis vor Knoten Kanonengasse, 1. Bauetappe, Zürich (Bau Nr. 04 154), zur Geneh- migung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der An- rechenbarkeit an die Baupauschale. Die Lagerstrasse soll im Abschnitt Kasernen- bis Langstrasse aus- gebaut werden. Auslöser dafür ist die Entwicklung auf dem Gebiet der Europaallee. Auf der Seite des Hauptbahnhofs ändern sich der Areal- charakter (Europaallee) und damit auch die Funktion der Lagerstrasse. Das Strassenprojekt sieht vor, auf beiden Seiten der Lagerstrasse einen breiten Gehweg mit je einer Baumreihe zu erstellen. Die Zwischenräume der Baumreihen werden zum Teil mit Zweiradabstellmöglichkeiten, Sitz- bänken und Telefonsprechstellen ausgestattet. Bei Lagerstrasse Nr. 47 wird eine unterirdische Wertstoffsammelstelle erstellt. Ebenfalls vorge- sehen sind beidseitige Radstreifen mit einer Mindestbreite von 1,8 m. Wo die Platzverhältnisse es zulassen, werden entlang der Strasse Längs- parkierungen angeordnet. Wo die Lärmbelastung es erfordert, werden Lärmschutzmassnahmen (Schallschutzfenster) ausgeführt. Mittelfristig ist im Strassenraum der Lagerstrasse auch der Bau eines neuen Tram- trassees (Tramlinie 1) vorgesehen. Das zur Genehmigung vorliegende Projekt bildet die erste von ins- gesamt drei Bauetappen für den Ausbau der Lagerstrasse und umfasst den Abschnitt von der Kasernenstrasse bis vor den Knoten Kanonen- gasse. Der Baubeginn für die erste Etappe ist für Anfang 2014 vorge- sehen, und die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende 2014. Der zweite und dritte Abschnitt sind ab 2015 zur Umsetzung vorgesehen. Die Bauarbeiten – insbesondere der ersten Etappe – sind eng mit den Hochbauten der SBB koordiniert. Mit Schreiben vom 27. August 2010, 22. Februar 2011, 14. März 2012, 8. Oktober 2012 und 22. November 2011 hat sich das AFV zum Projekt geäussert. Die gemachten Auflagen wurden grösstenteils im Projekt be- rücksichtigt.

Durch die vorgesehene Sperrung der Langstrasse für den motorisier- ten Individualverkehr wird sich der Verkehr auf die Kanonengasse (und auch auf die Lagerstrasse) verlagern. Dies erfordert einen Ausbau der Kanonengasse, um die Leistungsfähigkeit der Lagerstrasse und der Ka- nonengasse gewährleisten zu können. Die Genehmigung der zweiten und dritten Etappe setzt daher die Anpassung der Kanonengasse voraus. Die zur Genehmigung vorliegende erste Bauetappe umfasst den Kno- ten Kanonengasse nicht. Da die Hochbauten noch nicht fertig erstellt sind und demzufolge auch die entsprechende Verkehrsbelastung auf der Lagerstrasse noch nicht besteht, steht einer Genehmigung für die erste Bauetappe im Abschnitt Kasernenstrasse bis vor den Knoten Kanonen- gasse nichts entgegen. Das Mitwirkungsverfahren nach § 13 StrG sowie das Auflageverfah- ren nach §§ 16 und 17 StrG wurden für das Gesamtprojekt Lagerstrasse, Abschnitt Kasernen- bis Langstrasse, durchgeführt. Innerhalb der Auf- lagefrist ging eine Einsprache gegen das Projekt ein. Der Einsprache entsprechend wurde das Projekt in Absprache mit dem AFV geändert. Es wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 268 vom 27. März 2013 festgesetzt und ist rechtskräftig. Die Stadtzürcher Stimmberechtigten haben am 24. November 2013 den Kredit für die Umgestaltung der Lagerstrasse gutgeheissen. Die Gesamtkosten für den Ausbau der Lagerstrasse, Abschnitt Ka- sernen- bis Langstrasse, betragen Fr. 23 930 000 (einschliesslich Verwal- tungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale für die erste Bauetappe im Abschnitt Kasernenstrasse bis vor den Knoten Kanonengasse belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 6 428 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die erste Bauetappe des Ausbaus Lagerstrasse (RVS 30065), Ab- schnitt Kasernenstrasse bis vor den Knoten Kanonengasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Zusammen mit den Bauetappen zwei und drei ist das Projekt Kanonengasse (Bau Nr. 10 048) zur Genehmigung einzureichen.

III. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi