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Entscheid

RRB Nr. 392/2020

Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz, Änderung, Schreiben an das EDI

22. April 2020Deutsch2 min

Source zh.ch

Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz, Änderung, Schreiben an das EDI

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. April 2020

392. Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz, Änderung

Erwägungen

(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 31. Januar 2020 hat das Eidgenössische Departement des Innern ein Vernehmlassungsverfahren betreffend die Änderung der Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz (GebV-StS, SR 814. 56) eröffnet. Mit der Teilrevision der GebV-StS sollen die Gebühren und Auslagen für den Bundesvollzug in den Bereichen Bewilligung für den Umgang mit ionisierender Strahlung bei nichtmedizinischen Anwendungen sowie Konditionierung, Zwischenlagerung und geologische Tiefenlagerung ablieferungspflichtiger radioaktiver Abfälle angepasst werden. Hinter- grund der Vorlage ist der Umstand, dass aufgrund neuer Schätzungen des Bundes der Aufwand für den Bundesvollzug höher ausfallen wird als bisher vorgesehen. Der Bund beabsichtigt mit der vorliegenden Teilrevi- sion der Gebührenverordnung, in Übereinstimmung mit dem Verursa- cherprinzip kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Höhe der Ge- bühren entspricht auch dem abgaberechtlichen Äquivalenzprinzip. Die Anpassung der GebV-StS führt zu keiner Mehrbelastung der Kan- tone. Der Verordnungsänderung kann zugestimmt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an dm@bag. admin.ch und STSV@bag.admin.ch): Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zur vorgesehenen Änderung der Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz Stellung zu nehmen, und teilen Ihnen mit, dass wir mit der Änderung einverstanden sind.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volks- wirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli