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Entscheid

RRB Nr. 399/2011

Gemeindewesen, Zweckverband ARA Andelfingen, neue Statuten, Genehmigung

6. April 2011Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband ARA Andelfingen, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. April 2011

399. Gemeindewesen (Zweckverband ARA Andelfingen)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandssta- tuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Adlikon, Andelfingen, Henggart, Hum- likon und Kleinandelfingen bilden seit 1969 einen Zweckverband für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Abwasserreinigungsanlage in Andelfingen (RRB Nr. 997/1969) sowie einer Grüngutsammelstelle. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demo- kratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 24. November und 1. Dezember 2010 haben die fünf Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Andelfingen hat bestätigt, dass gegen die Gemeindeversammlungs- beschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Ver- bandsgebiet. Im Weiteren werden die Finanzbefugnisse neu geordnet und die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu geneh- migen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Abwasserreinigungsverband ARA Andelfingen werden genehmigt.

II. Mitteilung an die ARA Andelfingen, c/o Gemeindeverwaltung Andelfingen, Thurtalstrasse 9, Postfach 182, 8450 Andelfingen, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Adlikon, Unterdorfstrasse 1,

8452 Adlikon, Andelfingen, Thurtalstrasse 9, Postfach 182, 8450 Andel- fingen, Henggart, Flaachtalstrasse 15, 8444 Henggart, Humlikon, Andel- fingerstrasse 5, 8457 Humlikon, und Kleinandelfingen, Kanzleistrasse 2, Postfach 422, 8451 Kleinandelfingen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi