RRB Nr. 4/2018
Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2018, Verleihung
9. Januar 2018Deutsch3 min
Source zh.ch
Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2018, Verleihung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Januar 2018
4. Kulturförderung (Verleihung des Kulturpreises
Erwägungen
des Kantons Zürich 2018) Der Kanton Zürich verleiht jährlich einen mit Fr. 50 000 dotierten Kultur- preis an eine Persönlichkeit, die ein Lebenswerk von ausgewiesener künst- lerischer Qualität und Eigenständigkeit geschaffen hat (RRB Nr. 854/ 2016). Die Kulturförderungskommission schlägt vor, den Kulturpreis 2018 an die Musikerin Irène Schweizer zu verleihen. Irène Schweizer, geboren 1941, lebt und arbeitet in Zürich. Sie lernte als Kind Handorgel, befasste sich dann autodidaktisch mit Klavier und Schlagzeug, bevor sie Unterricht bei einem Privatlehrer nahm. Als 14-Jäh- rige spielte sie in einer Dixieland-Band. 1958 wandte sie sich dem Modern Jazz zu und trat bis 1961 alljährlich mit den Modern Jazz Preachers beim Amateurfestival in Zürich auf, 1960 als Siegerin. Begegnungen mit Abdul- lah Ibrahim und den Blue Notes um Chris McGregor im legendären Jazz- café Africana in Zürich und 1966 mit Cecil Taylor führten sie zum Free Jazz. Insbesondere mit ihrem Trio, dem seit 1968 der Schlagzeuger Pierre Favre und der Bassist Peter Kowald angehören, spielte sie auf vielen Festi- vals. Nach einer Epoche des Suchens arbeitete sie ab 1973 mit dem Saxo- fonisten Rüdiger Carl zusammen, teilweise zum Trio ergänzt mit dem südafrikanischen Schlagzeuger Louis Moholo. Seit 1976, als sie beim Jazz Festival Willisau einen spektakulären Erfolg feierte, gibt sie auch Solo- Konzerte. Irène Schweizer pflegt einerseits die völlig freie Improvisation, ander- seits finden sich in ihrer Musik auch Anklänge an Jazzklassiker (Thelo- nious Monk, Duke Ellington) und an die südafrikanische Musik. Neben ihrer musikalischen Tätigkeit stand sie schon früh als Feministin für die Gleichstellung der Frau ein, so war sie 1980 in der Feminist Improvising Group aktiv. Daneben ist sie in der Schweizer Jazzszene wichtig als Orga- nisatorin. Sie war beispielsweise an der Entstehung des Festivals taktlos in Zürich und des unabhängigen Labels Intakt Records wesentlich be- teiligt. Irène Schweizer wurde mit verschiedenen Preisen ausgezeichnet. 2013 erhielt sie die Nachtigall 2013, den Sonderpreis der deutschen Schallplat- tenkritik. In der Laudatio werden «künstlerische und persönliche Integrität, ihr freundliches Wesen, ihre kreative Unruhe, ihr Organisationstalent, ihre Vielseitigkeit und ihre Präsenz in den verschiedensten Verbindungen und natürlich, über allem, ihre Entwicklung als Pianistin» gelobt. Anlässlich ihres 70. Geburtstages, spielte sie als erste Jazzmusikerin der Schweiz ein Solokonzert in der ausverkauften Tonhalle.
Die eigenwillige Musikerin ist ein Vorbild für Generationen von Musik- schaffenden. Für ihre einzigartige Karriere und ihr herausragendes Enga- gement in der Zürcher Musikszene soll Irène Schweizer mit dem Kultur- preis des Kantons Zürich 2018 ausgezeichnet werden. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturförde- rungsgesetzes (LS 440.1) ist der Regierungsrat zuständig, während die Aus- gabenbewilligung durch die Fachstelle Kultur erfolgt (§§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 lit. d Kulturförderungsverordnung, LS 440.11). Der Betrag von Fr. 50 000 ist im Budget 2018 der Fachstelle Kultur ent- halten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Kulturpreis des Kantons Zürich 2018 von Fr. 50 000 wird an die Musikerin Irène Schweizer verliehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur persönlichen Kontaktaufnahme mit Irène Schweizer nicht öffentlich.
III. Mitteilung an Irène Schweizer und die Mitglieder der Kulturförde- rungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi