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Entscheid

RRB Nr. 40/2010

Interpellation Lorenz Schmid, Männedorf, und Ruth Kleiber, Winterthur, betreffend Verteilung der Impfstoffe gegen den H1N1 Virus, Beantwortung

13. Januar 2010Deutsch10 min

Source zh.ch

Interpellation Lorenz Schmid, Männedorf, und Ruth Kleiber, Winterthur, betreffend Verteilung der Impfstoffe gegen den H1N1 Virus, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 369/2009

Sitzung vom 13. Januar 2010

40. Interpellation (Verteilung der Impfstoffe gegen den H1N1-Virus) Kantonsrat Lorenz Schmid, Männedorf, und Kantonsrätin Ruth Kleiber, Winterthur, haben am 23. November 2009 folgende Interpellation ein- gereicht: Die letzten Wochen haben gezeigt, dass bezüglich Zulassung und Verteilung der Impfstoffe Focetria®, Pandemrix® und Celtura® gegen das Virus H1N1 (Schweinegrippe) verschiedene Prozesse hinterfragt werden müssen. Sowohl die verspätete Zulassung sowie die ungenü- gend schnelle Verteilung des Impfstoffes liessen sich mit Bestimmtheit für zukünftige Pandemien verbessern. Auf Bundesebene wird das Zulassungsprozedere von Impfstoffen im Falle einer Pandemie sowie deren Verteilung auf die Kantone hinterfragt werden. Die Auslieferung der Impfstoffe seitens des Bundes erfolgte gemäss Medienberichten am 9. November 2009. Über die Kantonsapotheke können/konnten die praxisberechtigte Ärzteschaft sowie die Spitäler per Fax oder Internet die Impfstoffe bestellen. Zur Optimierung der Verteilung der Impfstoffe auf kantonaler Ebene für zukünftige Pande- mien bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie erfolgte die Verteilung der Impfstoffe im Kanton Zürich? Er- folgte sie über die Kantonsapotheke – wie in einem Medienbericht der NZZ Online vom 10. November 2009 berichtet – oder über direkte Zulieferungen durch den damit beauftragten Lieferanten?

2. Wie viele Impfstoffdosen Focetria®, Pandemrix® und Celtura® wur- den wann bestellt und wann zum praxisberechtigten Arzt oder Spital geliefert?

3. Wann bestanden welche Lieferengpässe seitens des Bundes für welche Impfstoffe?

4. Gemäss Aussagen verschiedener Ärzte wurden die Impfstoffe auch am 23. November 2009 nicht geliefert, obschon bereits am 10. Novem- ber 2009 bestellt. Wann wurden die letzten Impfstoffe der ersten Bestellwelle ausgeliefert?

5. Kann der Regierungsrat die Arbeitsprozesse Bestellverbuchung / allenfalls Weiterleitung der Bestellung / Bereitstellen der Impfstoffe und Auslieferung beschreiben und die zeitliche Inanspruchnahme erläutern?

6. Auf dem Factsheet der Gesundheitsdirektion ist eine Lieferfrist ab Bestellung von 7 Tagen vermerkt. Erachtet die Regierung 7 Tage als ausreichend schnelle Lieferfrist?

7. Die Lieferfrist von 7 Tagen ergibt sich aus den vorhin erwähnten Arbeitsprozessen Bestellverbuchung / allenfalls Weiterleitung der Bestellung / Bereitstellen der Impfstoffe und Auslieferung. Kann der Regierungsrat zwischen diesen Arbeitsprozessen und Liefer- engpässen des Bundes unterscheiden und in Bezug auf die Liefer- fristen erläutern?

8. Welche strukturellen Optimierungen sind möglich, um die Liefer- zeiten zu verkürzen?

9. Kennt der Regierungsrat die Hintergründe, warum nicht bestehende Verteilernetze (Pharma-Grossisten, Apotheken) für die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen in Betracht gezogen wurden? Wie beurteilt der Regierungsrat diese Hintergründe? Wäre doch eine kontrollierte Verteilung/Versorgung analog zur Verteilung der Be- täubungsmittel möglich gewesen?

10. Wie haben andere Kantone die Verteilung organisiert, wie lange waren dort die Lieferfristen? Wird diesbezüglich eine Koordination angestrebt?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Interpellation Lorenz Schmid, Männedorf, und Ruth Kleiber, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Der Bund hat zur Impfung der Bevölkerung gegen die pandemische Grippe (H1N1) bei GlaxoSmithKline (GSK) 8 Mio. Dosen Pandemrix® und bei Novartis 5 Mio. Dosen Celtura® beschafft. Die bestellten Dosen wurden ab Ende Oktober 2009 tranchenweise geliefert und bei der Armeeapotheke zentral gelagert. Die Belieferung der Kantone, die für die Feinverteilung an die Impfstellen zuständig sind, mit den ihnen zugeteilten Kontingenten konnte aber erst erfolgen, nachdem Swiss- medic die Impfstoffe zugelassen hatte. Diese Zulassung erfolgte für Pandemrix® für Personen zwischen 18 und 60 Jahren am 30. Oktober 2009. Gleichentags wurde anstelle von Celtura®, dessen Zulassung sich bis zum 13. November 2009 verzögerte, der Impfstoff Focetria® für Schwangere und Kleinkinder ab dem sechsten Lebensmonat zuge- lassen.

Die ersten für den Kanton Zürich bestimmten Dosen der Impfstoffe Pandemrix® und Focetria® wurden am 9. November 2009 an die Alloga AG, Burgdorf, geliefert, die der Kanton Zürich mit der Belieferung der Zürcher Impfstellen beauftragt hatte. Die erste Tranche Pandemrix® von 20 500 Dosen bestand allerdings aus 500er-Packungen. Da diese Packungsgrösse nur in Impfstellen mit grosser Patientenzahl sinnvoll eingesetzt werden konnte, wurden einstweilen nur die Spitäler (Uni- versitätsspital, Kantonsspital Winterthur, Kinderspital und Stadtspital Triemli) und das Impfzentrum des Instituts für Sozial- und Präventiv- medizin (ISPMZ) beliefert. Mit der umgehenden Belieferung dieser Zentren konnte sichergestellt werden, dass der Impfstoff möglichst rasch an verschiedenen Orten im Kanton verfügbar war und mit der Impfung der vom Bund bezeichneten Risikogruppen begonnen werden konnte. Um dem Bedarf in Arztpraxen entsprechende Packungsgrössen zu erhalten, mussten 500er-Packungen zunächst im Auftrag des Bundes durch die Alloga AG in 10er-Einheiten umgepackt werden. Mit der schrittweisen Auslieferung dieser 10er-Einheiten konnte am 12. Novem- ber 2009 begonnen werden, wobei in der Startphase wegen der grossen Bestellmenge bei beschränkter Verfügbarkeit eine Kontingentierung vorgenommen werden musste. Im Unterschied zu Pandemrix® wurde Focetria® bereits von Beginn an in 10er-Einheiten geliefert, durfte aber gemäss Vorgaben des Bundes nur an Schwangere und Kinder verimpft werden. Deshalb wurde Focetria® vornehmlich an Kinderärztinnen, Kinderärzte, Gynäkologinnen, Gynäkologen und an die Spitäler aus- geliefert; Focetria®-Bestellungen von Allgemeinpraktikerinnen und -praktikern wurden während der ganzen Impfkampagne kontingentiert. Trotz dieser Kontingentierung war dann aber zwischen dem 17. und dem 30. November 2009 kein Focetria® mehr verfügbar. Da aber am 13. November 2009 der Impfstoff Celtura® zugelassen und ab 18. No- vember 2009 in ausreichender Menge in den Kanton Zürich geliefert wurde, war ab 23. November 2009 genügend Impfstoff vorhanden, um die Nachfrage zu decken und die Kontingentierung konnte (ausser bei Focetria®) ebenso aufgehoben werden, wie die Beschränkung auf Risikopatientinnen und -patienten. Zu Frage 1: Die Bestellungen wurden von der Kantonsapotheke entgegenge- nommen, geprüft und schliesslich an die Alloga AG weitergeleitet, die der Kanton Zürich wie erwähnt mit der Belieferung der Impfstellen (Arztpraxen, Spitäler, Impfzentrum) beauftragt hatte. Die Bestellungen konnten entweder mit besonderem Fax-Formular, wobei eigens zwei neue Faxnummern eingerichtet wurden, oder elektronisch via Webshop

(www.panzh.ch) bei der Kantonsapotheke erfolgen. Die Bestellmoda- litäten hatte die Kantonsapotheke den Impfstellen bereits am 3. und 4. November 2009 per A-Post bekannt gegeben. Bei jeder eingehenden Bestellung überprüfte die Kantonsapotheke die Bestellberechtigung und die Bestellmengen. Zu Beginn der Impfaktion musste zudem über die Art des zu liefernden Impfstoffs entschieden werden, da zu jenem Zeitpunkt, wegen beschränkter Verfügbarkeit, kein spezifischer Impf- stoff bestellt werden konnte, sondern nur die Indikation massgebend war (z. B. «Impfstoff für die Impfung von Schwangeren»). Die Kantons- apotheke gab Bestellungen, die per Fax eingingen, in den Webshop ein und übermittelte alle Bestellungen der Alloga AG elektronisch. Zu Frage 2: Die ersten Bestellungen gingen am 4. November 2009 bei der Kan- tonsapotheke ein und am Freitag, den 6. November 2009, wurden durch die Kantonsapotheke die ersten 796 Bestellungen der Alloga AG über- mittelt. Die ersten Zürcher Impfstellen wurden am 9. November 2009, d. h. noch am gleichen Tag, als der Bund den Impfstoff an die Alloga AG ausgeliefert hatte, mit Impfstoff (Pandemrix® in 500er-Packungen und Focetria®) bedient. Bis am 9. November 2009 waren bei der Kantons- apotheke insgesamt 1234 Bestellungen eingegangen, davon 25 180 Dosen Focetria®, 20 500 Dosen Pandemrix® in 500er-Packungen und 71 600 Dosen Pandemrix® in 10er-Packungen. Nachdem die ersten 10er- Packungen Pandemrix® aber erst am 12. November 2009 zur Verfügung standen, stieg die Zahl pendenter Bestellungen für 10er-Packungen Pandemrix® bis zu diesem Datum auf 1583 (bzw. 77 560 Dosen) an. In den folgenden neun Arbeitstagen konnten dann aber täglich (abhängig von der Verfügbarkeit) zwischen 4000 und 20 000 Dosen ausgeliefert werden. Nachdem die uneingeschränkte Verfügbarkeit von Pandemrix® in 10er-Packungen dank Intervention des Kantons Zürich beim Bund ab dem 23. November 2009 schliesslich sichergestellt war, wurden Be- stellungen, die bis 16.30 Uhr bei der Kantonsapotheke eingingen, in der Regel am übernächsten Arbeitstag ausgeliefert (siehe detailliertere An- gaben bei der Beantwortung der Fragen 5,–7). Bis am 31. Dezember 2009 wurden insgesamt 3808 Bestellungen durch die Kantonsapotheke bearbeitet und ausgeliefert, davon 46 130 Dosen Focetria®, 145 340 Dosen Pandemrix® in 10er-Packungen, 54 000 Dosen Pandemrix® in 500er-Packungen und 54 980 Dosen Celtura®. Seit Anfang Dezember hat die Nachfrage nach Impfstoff stark nachgelassen. Zu Frage 3: Bis zum 12. November 2009 erhielt die Kantonsapotheke kein Pan- demrix® in 10er-Packungen. Die uneingeschränkte Lieferbarkeit für Pandemrix® in 10er-Packungen war erst ab dem 23. November 2009

sichergestellt. Focetria® war vom 17. bis 30. November 2009 nicht liefer- bar, da das Kontingent des Kantons Zürich aufgebraucht war. Am 30. November 2009 lieferte der Bund ein zweites Kontingent an den Kanton. Celtura® war nach der am 13. November 2009 erfolgten Zulas- sung durch Swissmedic ab 18. November 2009 jederzeit in grossen Men- gen verfügbar. Zu Frage 4: Nahezu alle 2300 Bestellungen, die bis Donnerstagabend, 19. No- vember 2009 in der Kantonsapotheke eingegangen waren, wurden am 23. November 2009 bis am Abend ausgeliefert (insgesamt 205 000 Do- sen Impfstoff). Entsprechend gingen nach dem 23. November 2009 auch nur noch einige wenige Reklamationen ein, dass eine Impfstelle nicht beliefert worden sei, wobei zumindest bei einem Teil dieser Fälle der Fehler nicht aufseiten der Kantonsapotheke oder der Alloga AG ent- stand, sondern auf fehlerhafte Bedienung des Webshops durch die Bestellerinnen und Besteller selbst zurückzuführen war. Auch in diesen Fällen wurde dann jeweils so rasch als möglich, d. h. noch am gleichen oder spätestens am darauffolgenden Tag, der bestellte Impfstoff nach- geliefert. Zu Fragen 5–7: Bei der im Factsheet genannten siebentätigen Lieferfrist handelt es sich um eine Maximallieferfrist. Da im Zeitpunkt, in dem das Factsheet erstellt werden musste, nicht bekannt war, wie gross die eingehende An- zahl der Bestellungen sein würde, wurde diese bewusst vorsichtig be- messen. Dies ist sinnvoll, weil bei einer kürzeren Maximallieferfrist die Gefahr bestanden hätte, dass die Impfstellen die Bestellungen hinaus- zögern, sodass sie dann, wenn die Maximallieferfrist infolge grosser Impfstoffnachfrage nicht hätte eingehalten werden können, in Be- drängnis geraten wären. Wesentlicher als die Maximallieferfrist im Factsheet ist letztlich aber die tatsächliche Zeitspanne, die zwischen dem Eingang der Bestellung und der Auslieferung lag. Sobald die Ver- fügbarkeit der Impfstoffe gewährleistet war, wurden die Bestellungen sowohl bei der Kantonsapotheke als auch bei der Alloga AG immer tagesaktuell bearbeitet. Konkret gestaltete sich der Ablauf wie folgt: – Arbeitstag X: Bestellungen, die bis 16.30 Uhr eingingen, wurden durch die Kantonsapotheke bis 17.00 Uhr bearbeitet und an die Alloga AG in elektronischer Form weitergeleitet. Dabei mussten u. a. die Bestellmengen verifiziert werden, weil in der Anfangsphase bei ungefähr 30% der Bestellungen irrtümlicherweise das Zehnfache des benötigten Impfstoffes bestellt wurde, weil die Bestellerinnen und Besteller (trotz ausdrücklicher Hinweise auf dem Bestellformular) übersahen, dass eine Originalpackung 10 Dosen umfasst.

– Arbeitstag X + 1: Bereitstellen der Bestellung durch die Alloga AG. – Arbeitstag X + 2: Lieferung am Vormittag (gekühlte Expresslieferung durch die Post). Impfstellen, die elektronisch bestellten, konnten übrigens den Status ihrer Bestellung verfolgen. Zu Frage 8: Probleme boten z. B. die eingeschränkten Öffnungszeiten der Arzt- praxen, was in Einzelfällen dazu führte, dass die Sendungen nicht aus- geliefert werden konnten. Um dieses Problem zu entschärfen, können ab sofort Angaben zu den Öffnungszeiten oder zu konkreten Liefer- daten auf dem Bestellformular gemacht werden, damit diese bei der Lieferung berücksichtigt werden können. Abschliessende Aussagen zu weiteren Verbesserungsmöglichkeiten sind erst nach einer umfassen- den Schlussanalyse möglich. Zu Frage 9: Der Vertrieb über Grossisten und Apotheken wurde ebenfalls geprüft. Da keine ausserordentliche Lage bestand, wurde jedoch beschlossen, dass die Impfung über die ordentlichen Strukturen, d. h. über Arztpraxen (vgl. auch § 6 Abs. 3 Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Epide- miengesetzgebung [LS 818.11]) und Spitäler, erfolgt. Ein Einbezug der Apotheken (als Impfstellen) hätte überdies, da es sich bei den Impf- stoffen um verschreibungspflichtige Stoffe handelt, ärztliche Rezeptie- rungen erfordert und die ohnehin schon verhältnismässig grosse Zahl von Impfstellen nur noch weiter ansteigen lassen, was die logistischen Schwierigkeiten noch verschärft hätte. Zu Frage 10: Die Art der Verteilung und damit auch die Lieferfristen sind stark abhängig von der Zahl der Impfstellen. Ein Kanton mit 50 (Kanton Zug) oder 150 Impfstellen (Kanton Schwyz) hat zwangsläufig andere Modelle als ein Kanton mit rund 1600 Impfstellen (Kanton Zürich). Eine Koordination mit anderen Kantonen erscheint nicht sinnvoll, wer- den doch die logistischen Herausforderungen mit jeder zusätzlichen Impfstelle nur noch grösser.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi