RRB Nr. 402/2023
Gesundheitsgesetz, Änderung vom 31. Oktober 2022, Sterbehilfe, Inkraftsetzung
5. April 2023Deutsch1 min
Source zh.ch
Gesundheitsgesetz, Änderung vom 31. Oktober 2022, Sterbehilfe, Inkraftsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. April 2023
402. Gesundheitsgesetz (Änderung vom 31. Oktober 2022,
Erwägungen
Sterbehilfe), Inkraftsetzung Der Kantonsrat beschloss am 31. Oktober 2022 eine Änderung des Ge- sundheitsgesetzes (LS 810.1). Mit Verfügung vom 10. Januar 2023 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen wurde (ABl 2023-01-13). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Gesundheitsgesetzes kann damit in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung des Gesundheitsgesetzes vom 31. Oktober 2022 wird auf den 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli