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Entscheid

RRB Nr. 403/2010

Gemeindewesen, Sicherheits-Zweckverband Rafzerfeld, Statuten, Genehmigung

24. März 2010Deutsch2 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. März 2010

403. Gemeindewesen (Sicherheits-Zweckverband Rafzerfeld)

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Waster- kingen und Wil bilden seit 2006 einen Zweckverband für die Betreibung einer Bevölkerungsschutzorganisation mit den Diensten Zivilschutz und Zivile Gemeindeführungsorganisation (RRB Nr. 1594/2006). Auf- grund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demo- kratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 8., 10. und 14. Dezember 2009 haben die Stimmberechtigten der Verbandsge- meinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel er- griffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanz- befugnisse der Verbandsorgane neu geordnet und die Statuten redak- tionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Sicherheits-Zweckverbandes Rafzerfeld werden genehmigt.

II. Mitteilung an die Sicherheitskommission des Sicherheits-Zweck- verbandes Rafzerfeld, c/o Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau, Hüntwangen, Dorfstrasse 41, 8194 Hüntwangen, Rafz, Dorf-

strasse 7, 8197 Rafz, Wasterkingen, Vorwiesenstrasse 172, 8195 Waster- kingen, und Wil, Dorfstrasse 15a, 8196 Wil, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi