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Entscheid

RRB Nr. 404/2012

Strassen, Eglisau, 4 Schaffhauserstrasse, Eglisauer- bis Rüdlingerstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

18. April 2012Deutsch2 min

Source zh.ch

Strassen, Eglisau, 4 Schaffhauserstrasse, Eglisauer- bis Rüdlingerstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. April 2012

404. Strassen (Eglisau, 4 Schaffhauserstrasse, Eglisauerstrasse

Erwägungen

bis Rüdlingerstrasse, km 43.800–45.200, Fahrbahninstandsetzung) Das zu sanierende Strassenstück ist Bestandteil der Verbindungsachse zwischen Eglisau und Rafz. Die Schaffhauserstrasse weist einen durch- schnittlichen täglichen Verkehr von 13 000 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 9% auf. Die Schaffhauserstrasse wurde im Abschnitt der Eglisauerstrasse bis Rüdlingerstrasse in den Jahren 1961 und 1968 gebaut und 1992 zum letzten Mal saniert. Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt ist versprödet und ausgemagert. Zudem treten Spurrinnen, Längs-, Quer- und Netzrisse auf. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf der ganzen Länge der bestehende Belag abgefräst und mit einer Trag- und Deckschicht erneuert. Einzelne Hal- tungen der Entwässerungsleitung und der Schächte sind zu ersetzen. Die bestehenden Randabschlüsse sind teilweise zu korrigieren und zu erneuern. In Absprache mit der Abteilung Verkehrstechnik Strasse wird auf der ganzen Länge für die Lichtwellenleiter-Leitung ein Rohrblock erstellt. Der Wildschutzzaun entlang der Schaffhauserstrasse, der 1986 erstellt wurde, entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und wird deshalb erneuert. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2012 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist mit folgen- den Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 888 000 Nebenarbeiten 136 000 Technische Arbeiten 150 000 Total 2 174 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 2 174 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10258) zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Budget 2012 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 4 Schaffhauserstrasse, Eglisauerstrasse bis Rüdlingerstrasse, Eglisau, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 174 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 27. März 2012)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi