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Entscheid

RRB Nr. 405/2011

Anfrage Ornella Ferro, Benno Scherrer-Moser und Walter Meier, Uster, betreffend Uster-West im Strassenbauprogramm 2011 - 2013, Beantwortung

6. April 2011Deutsch6 min

Source zh.ch

Anfrage Ornella Ferro, Benno Scherrer-Moser und Walter Meier, Uster, betreffend Uster-West im Strassenbauprogramm 2011 - 2013, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 38/2011

Sitzung vom 6. April 2011

405. Anfrage (Uster-West im Strassenbauprogramm 2011–2013) Kantonsrätin Ornella Ferro sowie die Kantonsräte Benno Scherrer Moser und Walter Meier, Uster, haben am 31. Januar 2011 folgende Anfrage eingereicht: Im Bericht zum Strassenbauprogramm 2011–2013 steht zu Uster- West, das Projekt sei in Überarbeitung. Das neue Projekt werde die Bahnüberführung, die Verlegung der Winterthurer- sowie die Sperrung der Werrikerstrasse umfassen. Zudem beabsichtigt die Regierung das Projekt über einen «eigenen» Kredit zu finanzieren, nicht mehr über den Kredit von 1981. Der Regierungsrat wird gebeten, zum Projekt Uster-West im Strassen- bauprogramm 2011–2013 folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Die Richtplanfestsetzung durch den Kantonsrat basierte auf der im Erläuterungsbericht zum Richtplan Verkehr erwähnten positiven Zweckmässigkeitsbeurteilung. Wurde die nun im Strassenbaupro- gramm enthaltene Variante in der ZMB 2004 untersucht? Wenn ja: Auf welchem Platz schloss diese Variante in der Gesamtbewertung ab?

2. Die Richtplanfestsetzung durch den Kantonsrat basierte auf der Zusicherung im Erläuterungsbericht zum Richtplan Verkehr, dass das Projekt eine gute Kostenwirksamkeit aufweist. Wurde die nun im Strassenbauprogramm enthaltene Variante in der Prioritäten- reihung geprüft? Wenn ja: Wie wurde die gute Kostenwirksamkeit begründet?

3. Der durch den Kantonsrat auf Empfehlung der Baudirektion be- schlossene Richtplan zeigt, dass die Winterthurerstrasse über eine bestehende Strasse mit der Über- oder Unterführung zu verbinden ist. Nun ist aber – wie im vorangegangenen Projekt 2008 – eine neue Strasse durch ein Naherholungsgebiet und durch den Quellbereich eines Flachmoors von nationaler Bedeutung geplant. – Wann wurde der von der Legislative im Jahr 2007 beschlossene Richtplan abgeändert? – Wer hat die Änderung beschlossen? – Wie hat die Natur- und Heimatschutzkommission diese Parallelfüh- rung der Winterthurerstrasse in der Stellungnahme zum vorangegan- genen Projekt beurteilt?

– Wie hat die Naturschutzfachstelle diese Parallelführung der Winter- thurerstrasse in der Stellungnahme zum Vorprojekt beurteilt?

4. Das Strassenbauprojekt Uster West, bei dem es sich im Wesentlichen um den Bau einer Überführung handelt, ist seit Jahren ein politisches Thema. Es stellt sich die Frage, ob es verhältnismässig ist, für eine simple Bahnquerung so viel Geld auszugeben. Deshalb wollen wir wissen: Wie viele Arbeitstage wurden verwaltungsintern und in Form von Aufträgen an Planungs- und Beratungsbüros im Zusammenhang mit «Uster West» seit 1. Januar 2005 investiert?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Ornella Ferro, Benno Scherrer Moser und Walter Meier, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Die im Erläuterungsbericht zur Richtplanrevision vom 26. März 2007 erwähnte, 2004 durchgeführte Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB 2004) erfolgte mit dem Ziel, eine Variante zu evaluieren, welche die bei- den Einfallsachsen Zürichstrasse und Winterthurerstrasse bündelt und niveaufrei über das Bahntrassee führt. Die bestehenden Bahnüber- gänge sollten geschlossen werden. Über die ZMB 2004 und die darin geprüften Varianten informierte der Regierungsrat umfassend in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 260/2008 betreffend Zweckmässig- keitsbeurteilung des Vorprojekts zum kantonalen Strassenprojekt «Uster West». Neu ist nun die Beibehaltung des Bahnübergangs Werrikon vorge- sehen. Dies ermöglicht eine Sperrung der Werrikerstrasse. Vor diesem Hintergrund wurden die Varianten «Referenzfall» (d. h. das Beibehal- ten des bisherigen Zustands), «Unterführung Winterthurerstrasse» sowie «Uster-West» (Strassenneubau mit Bahnüberführung) einer erneuten Beurteilung analog der ZMB 2004 unterzogen. In der Gesamtbetrach- tung (Mitteleinsatz, Bedingungen für Mensch, Siedlung und Umwelt, Verkehrsbedürfnisse) hat sich die nun angepasste Variante Uster-West als die zweckmässigste erwiesen. Die Wirkung des Vorhabens kann nicht auf die Bahnüberführung allein verkürzt werden: Das Vorhaben umfasst in seiner Gesamtheit die Verlegung der Winterthurerstrasse, die Überführung über die Bahn- linie, den Anschluss Zürichstrasse, die Strassenabwasserbehandlungs- anlage (SABA), Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen für Landschaft

und Natur sowie Lärmschutzmassnahmen. Die Wirkung konnte gegen- über dem ursprünglichen Projekt Uster-West in Bezug auf die Anliegen des Naturschutzes bei gleichen Kosten wesentlich verbessert werden. Zu Frage 3: Der Kantonsrat hat die Strassenverbindung Uster-West im Rahmen der Teilrevision Verkehr mit Beschluss vom 26. März 2007 im kanto- nalen Richtplan festgelegt. Aus dem Erläuterungsbericht zur Teilrevi- sion Verkehr geht hervor, dass mit der neuen Strasse die Anbindung an die Oberlandautobahn sichergestellt und das Zentrum von Uster wirk- sam vom Durchgangsverkehr entlastet werden soll. Gemäss Eintrag im Richtplantext ist der Neubau der zweispurigen Strasse mit dem Moor- schutz abzustimmen (Pt. 4.2.2 Nr. 34). Damit stand zum Vornherein fest, dass Konflikte mit dem Moorschutz bestehen könnten, die unter Um- ständen eine Anpassung in der Streckenführung erforderten. Die Festlegungen des kantonalen Richtplans sind generalisiert und nicht parzellenscharf. Für die Planungen der nachgeordneten Planungs- träger verbleibt somit ein Ermessensspielraum. Damit kann sicher- gestellt werden, dass neue Erkenntnisse in die weiteren Planungen ein- fliessen und entsprechende Verbesserungen vorgenommen werden können. Das nun vorliegende Projekt Uster-West sieht gegenüber der im Richtplan vorgesehenen Linienführung Verbesserungen vor und liegt innerhalb des planerischen Ermessensspielraums. Eine Änderung des Richtplans ist aus diesen Gründen nicht notwendig. Die kantonale Natur- und Heimatschutzkommission hat sich bereits im Rahmen des ursprünglichen Projekts gegen die Verlegung der Winter- thurerstrasse ausgesprochen. Das Amt für Landschaft und Natur hatte zum ursprünglichen Projekt, das die Verlegung der Winterthurerstrasse und die Aufklassierung der Werrikerstrasse zu einer Kantonsstrasse vorsah, ebenfalls beantragt, auf die Verlegung der Winterthurerstrasse zu verzichten und den Verkehr stattdessen auf der Winterthurerstrasse und der Lorenallee zu führen. Beide Stellen haben seit dem Beginn der Planung auch einen Ausbau der Werrikerstrasse abgelehnt. Das überarbeitete Projekt sieht nun die Aufhebung der Werriker- strasse und die Aufwertung der Vernetzung zum Hoperenriet vor. Die neu zusammenhängende Fläche mit Feuchtbiotopcharakter ist im Ver- gleich zum Werriker-/Glattenriet um mehr als die Hälfte grösser. Der Beeinträchtigung der Schutzziele für das Werrikerriet durch die Strasse Uster-West steht somit eine bedeutende Aufwertung des Vernetzungs- korridors zum Hoperenriet gegenüber. Unter Berücksichtigung sämt- licher im Projekt vorgeschlagener Massnahmen (insbesondere sämtli- che Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen) kann das Vorhaben aus Sicht

des Amtes für Landschaft und Natur umweltverträglich verwirklicht werden. Mit der Aufhebung der Werrikerstrasse für den motorisierten Individualverkehr erhöht sich auch die Attraktivität des Naherholungs- gebiets. Zu Frage 4: Mit der Strasse Uster-West kann die verkehrliche Entlastung des Zentrums von Uster umweltverträglich erreicht werden. Das Projekt lässt sich nicht auf eine Bahnüberführung reduzieren, sondern ermög- licht mit einer Strassensperrung (Werrikerstrasse) sowie -redimen- sionierung (Winterthurerstrasse) wesentliche Verbesserungen in der Siedlungsqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang und östlich der Winterthurerstrasse sowie bei der Vernetzung der Natur- schutzgebiete. Das vorliegende Projekt weist einen hohen Detaillie- rungsgrad auf und erlaubt die genaue Kostenberechnung sowie die öffentliche Planauflage nach §§ 16 und 17 des Strassengesetzes (Pro- jektauflage mit Landerwerb). Vom Tiefbauamt und dem Amt für Ver- kehr wurden dafür bis Ende 2010 rund 1,8 Mio. Franken aufgewendet (Fremdkosten und amtsinterne Eigenleistungen).

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi