RRB Nr. 406/2024
Strassen, Zürich, Hofwiesen- und Schulstrasse, Projektgenehmigung
17. April 2024Deutsch3 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Hofwiesen- und Schulstrasse, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2024
406. Strassen (Zürich, Hofwiesen- und Schulstrasse,
Erwägungen
Projektgenehmigung) Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 12. Februar 2024 das Projekt an der Hofwiesenstrasse, Abschnitt Schul- bis Franklin- strasse, und Schulstrasse, Abschnitt Hofwiesenstrasse bis Franklinplatz (Bau Nr. 09016), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleich- zeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- pauschale. Sämtliche Strassen im Projektperimeter sind für den motorisierten Individualverkehr (MIV) kommunal klassiert. Die kantonalen Interes- sen liegen im Bereich der Hofwiesen- und Schulstrasse, die als regionale Velorouten klassiert sind. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Mit dem Vorhaben wird die Verkehrsführung im Projektperimeter neu organisiert und den aktuellen Bedürfnissen angepasst. In der Schul- strasse wird im Abschnitt Hofwiesen- bis Nansenstrasse für den MIV ein Einbahnregime in Fahrtrichtung Franklinplatz eingerichtet. Im Abschnitt Nansenstrasse bis Franklinplatz wird die Fahrtrichtung des bestehenden Einbahnregimes für den MIV geändert. Weiter wird die bestehende Mittelinsel im Abschnitt Hofwiesen- bis Nansenstrasse aufgehoben und im Knotenbereich Hofwiesen-/Schulstrasse eine neue Schutzinsel errich- tet. Das westliche Trottoir der Schulstrasse zwischen der Hofwiesen- und der Nansenstrasse wird verbreitert und es werden neue Bäume gepflanzt. Im Abschnitt Nansenstrasse bis Franklinplatz wird die Fahrbahn ver- breitert. In der Schulstrasse werden in Fahrtrichtung Hofwiesenstrasse und in der Hofwiesenstrasse in Fahrtrichtung Franklinstrasse neue Ve- lostreifen markiert. Der Baubeginn ist für den Sommer 2024 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 30. September 2019 Stellung genommen und dabei keine Begehren vorgebracht. Mit dem Projekt werden die im regio- nalen Richtplan festgelegten Velorouten sachgerecht umgesetzt. Die Leis- tungsfähigkeit des überkommunalen Strassennetzes wird vorliegend nicht vermindert, weshalb das Vorhaben mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantons- verfassung (LS 101) vereinbar ist.
Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren gemäss §§ 13 und 16 StrG wurden ordnungsgemäss durchgeführt. Das Projekt wurde vom 27. Au- gust bis 27. September 2021 öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt gin- gen innerhalb der Frist sieben Einsprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 1243 vom 10. Mai 2023 hat der Stadtrat von Zürich über die Einspra- chen entschieden und das Projekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechts- kräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich Fr. 4 235 000. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 1436 vom 24. November 2022 die Ausgaben bewilligt. Davon können voraussicht- lich Fr. 110 000 der Baupauschale belastet werden. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belas- ten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt an der Hofwiesenstrasse, Abschnitt Schul- bis Franklin- strasse, und Schulstrasse, Abschnitt Hofwiesenstrasse bis Franklinplatz, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli