RRB Nr. 408/2020
Wahl der Präsidentin und der Vizepräsidentin für das Amtsjahr 2020/2021
22. April 2020Deutsch1 min
Source zh.ch
Wahl der Präsidentin und der Vizepräsidentin für das Amtsjahr 2020/2021
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. April 2020
408. Wahl der Präsidentin und der Vizepräsidentin
Erwägungen
für das Amtsjahr 2020/2021 In Anwendung von Art. 61 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 27. Feb- ruar 2005 (LS 101) sind die Präsidentin und die Vizepräsidentin des Re- gierungsrates für das Amtsjahr 2020/2021 zu wählen.
Der Regierungsrat beschliesst: I. Für das am 1. Mai 2020 beginnende Amtsjahr 2020/2021 werden ge- wählt: a) zur Präsidentin des Regierungsrates: Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner b) zur Vizepräsidentin des Regierungsrates: Regierungsrätin Jacqueline Fehr II. Veröffentlichung im Amtsblatt. III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktio- nen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli