RRB Nr. 408/2021
Wahl der Präsidentin und des Vizepräsidenten für das Amtsjahr 2021/2022
14. April 2021Deutsch1 min
Source zh.ch
Wahl der Präsidentin und des Vizepräsidenten für das Amtsjahr 2021/2022
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2021
408. Wahl der Präsidentin und des Vizepräsidenten
Erwägungen
für das Amtsjahr 2021/2022 In Anwendung von Art. 61 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 (LS 101) sind die Präsidentin und der Vizepräsident des Regierungs- rates für das Amtsjahr 2021/2022 zu wählen.
Der Regierungsrat beschliesst: I. Für das am 1. Mai 2021 beginnende Amtsjahr 2021/2022 werden ge- wählt: a) zur Präsidentin des Regierungsrates: Regierungsrätin Jacqueline Fehr b) zum Vizepräsidenten des Regierungsrates: Regierungsrat Ernst Stocker II. Veröffentlichung im Amtsblatt. III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktio- nen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli