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Entscheid

RRB Nr. 408/2021

Wahl der Präsidentin und des Vizepräsidenten für das Amtsjahr 2021/2022

14. April 2021Deutsch1 min

Source zh.ch

Wahl der Präsidentin und des Vizepräsidenten für das Amtsjahr 2021/2022

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2021

408. Wahl der Präsidentin und des Vizepräsidenten

Erwägungen

für das Amtsjahr 2021/2022 In Anwendung von Art. 61 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 (LS 101) sind die Präsidentin und der Vizepräsident des Regierungs- rates für das Amtsjahr 2021/2022 zu wählen.

Der Regierungsrat beschliesst: I. Für das am 1. Mai 2021 beginnende Amtsjahr 2021/2022 werden ge- wählt: a) zur Präsidentin des Regierungsrates: Regierungsrätin Jacqueline Fehr b) zum Vizepräsidenten des Regierungsrates: Regierungsrat Ernst Stocker II. Veröffentlichung im Amtsblatt. III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktio- nen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli