RRB Nr. 409/2025
Genehmigung der Eigentümerstrategie für die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Rückzug der Vorlage 5964
9. April 2025Deutsch2 min
Source zh.ch
Genehmigung der Eigentümerstrategie für die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Rückzug der Vorlage 5964
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. April 2025
409. Genehmigung der Eigentümerstrategie für die Elektrizitäts-
Erwägungen
werke des Kantons Zürich, Rückzug der Vorlage 5964 Gestützt auf § 95 Abs. 4 des Kantonsratsgesetzes vom 25. März 2019 (KRG, LS 171.1) unterstehen Eigentümerstrategien von bedeutenden Beteiligungen des Kantons der Genehmigung durch den Kantonsrat. Mit Beschluss Nr. 653/2024 legte der Regierungsrat die überarbeitete Eigentümerstrategie für die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich fest und unterbreitete sie dem Kantonsrat zur Genehmigung (Vorlage 5964). Die Vorlage wird gegenwärtig in der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates (KEVU) beraten. Während der Beratung in der KEVU hat sich gezeigt, dass an ver- schiedenen Stellen der Eigentümerstrategie Anpassungsbedarf besteht. Die Anpassungen sollen zur Klärung von einzelnen Aspekten führen und zu besserer Verständlichkeit beitragen. Die Vorlage 5964 soll daher zurückgezogen und dem Kantonsrat eine angepasste Eigentümerstrate- gie zur Genehmigung unterbreitet werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (mit Kopie an die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt und die Aufsichts- kommission über die wirtschaftlichen Unternehmen): Mit Beschluss Nr. 653/2024 legte der Regierungsrat die überarbeitete Eigentümerstrategie für die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich fest und unterbreitete sie dem Kantonsrat zur Genehmigung (Vorlage 5964). Die Vorlage wird gegenwärtig in der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates (KEVU) beraten. Die Aufsichtskom- mission über die wirtschaftlichen Unternehmen des Kantonsrates hat einen Mitbericht verfasst. Während der Beratung in der KEVU hat sich gezeigt, dass an ver- schiedenen Stellen der Eigentümerstrategie Anpassungsbedarf besteht. Die Anpassungen sollen zur Klärung von einzelnen Aspekten führen und zur besseren Verständlichkeit beitragen. Der Regierungsrat ist deshalb zum Rückzug der Vorlage bereit. Er stellt in Aussicht, dass er dem Kan- tonsrat spätestens im dritten Quartal 2025 eine angepasste Eigentümer- strategie zur Genehmigung unterbreiten wird.
II. Dieser Beschluss ist bis zum Entscheid der Geschäftsleitung des Kantonsrates über den Rückzug der Vorlage 5964 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli