RRB Nr. 41/2013
Asylwesen, Schreiben an das Bundesamt für Migration
16. Januar 2013Deutsch5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Januar 2013
41. Asylwesen; Schreiben an das Bundesamt für Migration
Erwägungen
1. Eine Arbeitsgruppe Bund/Kantone, in der der Kanton Zürich durch die Chefs des Migrationsamtes und des Kantonalen Sozialamtes vertreten war, hat am 21. November 2012 einen Schlussbericht zur Umsetzung von Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich verab- schiedet. Der Bericht formuliert das Ziel, dass 60% der Asylgesuche in den Bundeszentren rechtskräftig entschieden werden. Gemäss Schluss- bericht ist dieses Ziel nur erreichbar, wenn sich die wichtigsten Akteure am gleichen Ort befinden. Dies bedingt die Schaffung zusätzlicher Unterbringungsplätze des Bundes, wobei der Schlussbericht regionale Zentren mit einer Mindestgrösse von 400 Unterbringungsplätzen be- vorzugt. Zur Prüfung der vorgeschlagenen Beschleunigungsmassnahmen soll möglichst rasch eine Testphase durchgeführt werden. Über die Vor- schläge des Schlussberichts, wozu auch diese Testphase gehört, soll an einer nationalen Asylkonferenz am 21. Januar 2013 entschieden wer- den.
2. Der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Migration, hat ge- genüber dem Kanton Zürich am 21. Dezember 2012 schriftlich die Absicht erklärt, in der Stadt Zürich im Sinne eines Tests ein Verfahrens- zentrum zu betreiben und hat Zusagen für die Rahmenbedingungen ge- macht. Dazu gehört, dass die Plätze dem Kanton Zürich an sein Asyl- kontingent angerechnet werden sollen. Bund und Stadt Zürich haben eine gesonderte Absichtserklärung unterzeichnet, mit der sich die Stadt verpflichtet, dem Bundesamt für Migration Anlagen für die Unterbrin- gung von rund 500 Personen und 120 Büroarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Sicherheitsdirektion hat der Stadt Zürich zugesichert, diese Plätze ihrem Zuweisungskontingent anzurechnen.
3. Der Kanton Zürich ist durch das Asylwesen stark belastet: – 17% der Asylsuchenden werden dem Kanton Zürich zugewiesen; – der Bund betreibt ein Empfangszentrum und der Kanton Zürich ein Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Zürich; – der Kanton Zürich vollzieht rund 80% der gesamtschweizerischen Ausschaffungen auf dem Luftweg.
In einer Besprechung mit dem Sicherheitsdirektor hat der Direktor des Bundesamtes für Migration am 26. September 2012 zugesichert, dass die Plätze im Empfangszentrum am Flughafen dem Kanton Zürich vollständig angerechnet werden und dass der Bund künftig die vollen Ausschaffungskosten übernimmt; mit der Änderung der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, hat der Bund die entsprechen- den Pauschalen erhöht. Noch offen ist eine künftige bessere Lastenver- teilung unter den Kantonen beim Vollzug von Wegweisungen. Gestützt auf eine Vorbesprechung am 11. Januar 2013 soll dies eines der Themen der in Ziff. 1 erwähnten nationalen Asylkonferenz vom 21. Januar 2013 sein.
4. Lange Verfahrensdauern zählen zu den Hauptproblemen des schweizerischen Asylwesens. Die im Schlussbericht vom 21. November 2012 vorgeschlagenen Beschleunigungsmassnahmen sind deshalb zu begrüssen. Als sinnvoll erscheint es auch, dass deren Tauglichkeit mit einer Testphase geprüft wird. Dazu gehört namentlich der Testbetrieb eines Verfahrenszentrums. Der Regierungsrat nimmt davon Kenntnis, dass ein solcher Testbetrieb in der Stadt Zürich stattfinden soll. Unter der Voraussetzung, dass er gemäss Absichtserklärung des Bundesamtes für Migration erfolgt, steht er diesem Testbetrieb positiv gegenüber.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Bundesamt für Migration, 3003 Bern Sie haben gegenüber dem Kanton Zürich die Absicht bekundet, ge- stützt auf eine Vereinbarung zwischen Bund und Stadt Zürich im Rahmen eines Testbetriebes in der Stadt Zürich ein Verfahrenszentrum zu be- treiben. Gemäss der zwischen Ihnen und der Stadt Zürich getroffenen Absichtserklärung soll Ihnen die Stadt Zürich Anlagen für die Unter- bringung von rund 500 Personen und 120 Büroarbeitsplätze zur Ver- fügung stellen. Ein solches Verfahrenszentrum zählt zu den Vorausset- zungen für die Umsetzung der Beschleunigungsmassnahmen im Asyl- bereich gemäss Schlussbericht der Arbeitsgruppe Bund/Kantone vom 21. November 2012. Wir begrüssen die Umsetzung der Beschleunigungsmassnahmen, da lange Verfahrensdauern zu den Hauptproblemen des schweizerischen Asylwesens gehören. Ein Testbetrieb ist sinnvoll.
Unter der Voraussetzung, dass der Testbetrieb gemäss der vom Bun- desamt für Migration gegenüber dem Kanton Zürich abgegebenen Absichtserklärung vom 21. Dezember 2012 erfolgt, stehen wir diesem Testbetrieb positiv gegenüber. Zu den entsprechenden Voraussetzun- gen zählen namentlich die folgenden, in der Absichtserklärung gemach- ten Zusagen: – Im Verfahrenszentrum können keine Asylgesuche eingereicht wer- den; die Zuweisung erfolgt entsprechend den Kapazitäten des Ver- fahrenszentrums ab den bestehenden Empfangszentren des Bundes. – Die Plätze des Verfahrenszentrums werden dem Kanton Zürich an das Asylkontingent nach den Vorgaben der SODK angerechnet. – Der Bund übernimmt die Kosten für den Betrieb des Verfahrens- zentrums, namentlich für die Unterstützung und Betreuung der Asyl- suchenden (einschliesslich Gesundheitskosten wie bei zugewiesenen Asylsuchenden), für die Sicherheit im und ausserhalb des Zentrums, für Beschäftigungsprogramme sowie für den Schulunterricht und für besondere Massnahmen zugunsten unbegleiteter Minderjähriger im Verfahrenszentrum. – Personen im Rahmen des erweiterten Verfahrens werden auf alle Kantone verteilt. Weggewiesene Personen im Rahmen des Dublin- verfahrens und des ordentlichen Verfahrens werden dem Kanton Zürich zum Vollzug zugeteilt und angerechnet. – Die Kommunikation über den Betrieb des Verfahrenszentrums ist Sache des Bundes und der Stadt Zürich. – Der Regierungsrat ist zu einer Stellungnahme zu den Ergebnissen aus dem Testbetrieb einzuladen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicher- heitsdirektion sowie das Sozialdepartement der Stadt Zürich, 8036 Zü- rich.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi